Sie suchen nach „Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Altona“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte ebenso Leitende und Kleine wir Mittelständische Unternehmen. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz und im Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht.
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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Der Rechtsanwalt ist ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtssystems. Dieser trägt dabei unabdingbar zum Funktionieren unseres Rechtssystems bei. Im Gegensatz zum Staatsanwalt, dem Richter oder Notar und Richter ist das prägende Merkmal eines Rechtsanwalts die parteiische Interessensvertretung. Der Rechtsanwalt setzt sich für seine Mandanten ein.
Suchen Sie im Bereich Arbeitsrecht professionellen Beistand, so sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird dabei bestrebt sein, Ihr Anliegen bestmöglich auszuwerten und zu vertreten. Hin und wieder ist die gerichtliche Klärung der beste Klärungsweg. Vor allem dann, wenn einer der Kontrahenten zu Verhandlungen nicht bereit ist. Oder auch dann, wenn prozessuale Fristen abzulaufen drohen.
Aber nicht immer muss es dazu kommen. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird zu allererst mit ihrem Arbeitgeber unter Hinweis auf die Rechtslage eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen versuchen.
Geht es zum Beispiel um ein Arbeitszeugnis, ist der Weg vor Gericht wenig förderlich. Zwar gibt es für den Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Zeugnis. Dieses muss aber vollständig und wahrheitsgemäß sein, der Anspruch kann somit vor Gericht durchgesetzt werden. Fällt das Zeugnis nicht wie gewollt aus, darf man den Zeitfaktor nicht vernachlässigen. Eine gerichtliche Klärung zieht sich meist länger als eine außergerichtliche Einigung. Ist nun das Arbeitszeugnis für die Bewerbung erforderlich, hat man kaum die Zeit, um auf ein Urteil in ein paar Monaten zu warten.
Jedermann darf einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auch dann beauftragen sich für seine Belange zu engagieren, wenn kein aktueller Rechtsstreit sich abzeichnet. Also wenn ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nur präventiv beauftragt wird.
Falls Sie einen Jobwechsel planen müssen und hoffen auf eine ordentliche Abfindung. Auch in diesem Fall kann der hinzugezogene Rechtsanwalt für die erforderlichen Verhandlungen mit dem Unternehmen in Verhandlungen treten. Angezeigt ist dies immer dann, wenn Sie um ihre eigene Verhandlungsschwäche wissen. Typisch ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zudem, wenn sie mit dem Chef menschlich verbunden sind und nicht wissen, wie Sie eine Lösung herbeiführen sollen. Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auch so gestalten, dass sich dieser nicht gleich angegriffen fühlt.
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Rechtsanwalt in Altona
Bei Altona handelt es sich um einen im Westen gelegenen Bezirk Hamburgs. Auf einer Fläche von rund 80 km³ leben in Altona rund 250.000 Bewohner. Als ehemalige Fischersiedlung entstand Altona im Jahre 1535 und gehörte zunächst zu Holstein-Pinneberg. Der Name „Altona“ so wird gemutmaßt soll sich aus „all to nah“ zusammensetzen und von den Hamburgern ausgerufen worden sein, da sich eine Rotbierkneipe in Altona allzu nah an der Stadtgrenze befunden habe. Im Zuge des 30-jährigen Krieges geriet Altona temporär in schwedischen Besitz, um dann andererseits an das Herzogtum Holstein und damit an den jeweiligen dänischen König zu fallen. Noch im Jahre 1803 war Altona nach Kopenhagen die zweitgrößte Stadt innerhalb des dänischen Gesamtstaates wie auch eine bedeutende Handelsmetropole.
Im Jahre 1664 verlieh der damalige dänische König sodann Altona das Dänische Stadtrecht. Nachdem Altona mit der Gründung des Deutschen Reiches dann deutsch und preußisch wurde, verlor Altona seine Selbstständigkeit als Stadt letztlich im Jahr 1937. Seither gehört Altona zu Hamburg. Zu den architektonischen Höhenpunkten Altonas gehört sicher das 1844 vor allem als Bahnhof eingeweihte Altonaer Rathaus mit seiner spätklassizistischen Fassade.
Bemerkenswert ist weiterhin der Altonaer Fischmarkt mit einer ungefähr 300-jährigen Geschichte, auf welchen gegenwärtig jedoch weniger Fisch und mehr „Schnickschnack“ erstanden werden kann. Bei der Palmaille handelt es sich um eine 400 Jahre alte Prachtstraße, welcher bis heute ihr großbürgerlicher Charme innewohnt. An Gerichten findet man in Altona das Amtsgericht in der Max-Brauer-Allee, in welchem auch das zentrale Mahngericht Hamburgs untergebracht ist. Unter anderem ist der Internationale Seegerichtshof in Altona ansässig.
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Fallbeispiel
Kosten Kündigungsschutzprozess
In den Verfahren vor dem Arbeitsgericht gilt, daß jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen hat, auch die des eigenen Rechtsanwalts. Dies hat den Nachteil, daß die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt immer anfallen, aber auch den großen Vorteil, daß man die Kosten für den Anwalt der Gegenseite auch dann nicht zahlen muß, wenn man verliert.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt, bleibt allenfalls die Selbstbeteiligung. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, Prozeßkostenhilfe zu beantragen. In den allermeisten Fällen erreichen wir für unsere Mandanten so große wirtschaftliche Vorteile (z.B. eine sehr hohe Abfindung), daß das Honorar eine gute Investition ist.
Sollte ich mit jeder Kündigung zum Anwalt gehen?
Nicht jede Kündigung bietet Angriffspunkte, die eine erfolgreiche Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens erlauben. Diese Angriffspunkte und Schwächen einer Kündigung sind aber häufig nur dem wirklichen Spezialisten erkennbar, was den Besuch beim Fachmann in fast jedem Falle sinnvoll macht.
Sollte die Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg haben, wird der geübte Fachanwalt für Arbeitsrecht dies schon im ersten Gespräch erkennen und von weiteren Schritten abraten. In diesem Falle haben Sie für einen überschaubaren Betrag von etwa 100,00 Euro bis 200,00 Euro (Erstberatungsgebühr) die Gewißheit, keinen Fehler gemacht zu haben.
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Fallbeispiel
Sonderkündigungsschutz Schwangerschaft
§ 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gewährleistet Sonderkündigungsschutz für die gesamte Zeit der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung. Voraussetzung für das Kündigungsverbot ist indes, dass der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hat. Hat der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Schwangerschaft, dann muss ihm diese bis spätestens zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt werden.
Erfährt die Arbeitnehmerin selbst unverschuldet erst später von der Schwangerschaft, dann kann sie die Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber noch unverzüglich nachholen. Auch in diesen Fällen wird die Kündigung nachträglich unwirksam, sofern die Schwangerschaft schon zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden hat. Wann die Nachholung noch unverzüglich erfolgte hängt stets von den Umständen des Einzelfalles ab. Nach der Rechtsprechung dürfte die zeitliche Grenze bei ca. 1 Woche liegen, es empfielt sich daher grundsätzlich, sofort nach Kenntnis aktiv zu werden.
Hat der Arbeitgeber trotz bestehender Schwangerschaft gekündigt, dann sollte die Arbeitnehmerin Kündigungsschutzklage erheben um ihre Recht wahren zu können.
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Fallbeispiel
Kündigung
Sehr viele Kündigungen haben Schwachpunkte, die eine mit guten Erfolgsaussichten ausgestattete Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens erlauben. Dabei handelt es sich oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen von Arbeitgeberseite nicht von einem Spezialisten für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.
Zum Schluss gehen für den Chef viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Betriebsratsanhörung eine Vielzahl von Kündigungen scheitern lassen.
Diese Angriffspunkte und Schwächen einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Arbeitsrechtsfachmännern erkennbar, was den Besuch beim Arbeitsrechtler fast ausnahmslos sinnvoll macht.
Mehr zum Thema Arbeistrecht: Regelabfindung – Sprecherausschuss – Schulungsanspruch Betriebsrat – Probezeitkündigung– Rechtsbeistand Arbeitsrecht Hamburg – Heimarbeit – Lebensanwalt– Sperrzeit – Anhörung des BR– Zeugnis angestellte – Zeugnis Leitende– Datenschutzverordnung– Dienstanweisung– Sonderkündigungsschutz– Insolvenz – Wie bekomme ich Insolvenzgeld – Amt für Teilhabe und Integration
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Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?
Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.
Der Mindesturlaubsanspruch
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch….WEITERLESEN
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Kündigungsschutz im Minijob
An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.
Was macht einen Minijob aus?
Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN
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Zeugnis
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes. Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen: ….WEITERLESEN
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