Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht

Vergütungsanspruch im Arbeitsecht

Das Wort Lohn kommt von Belohnung. Es bezeichnet das Arbeitsentgelt aus unselbstständiger Arbeit, das vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird. Dabei handelt es sich konkret um dem Brutto-Betrag vor Abzug von Steuern und den Sozialversicherungen, welcher grundsätzlich am Monatsende ausgezahlt wird.

Vergütungsanspruch im Arbeitsrecht

Im allgemeinen Sprachgebrauch wurde lange Zeit zwischen Lohn für Arbeiter und Gehalt für Angestellte unterschieden. Diese Unterscheidung des Arbeitsentgeltes ist allerdings nicht mehr zeitgemäß. Sie findet beispielsweise in Tarifverträgen kaum noch Anwendung. Zumeist wird allgemein von Arbeitsentgelt gesprochen. Im eigentlichen Wortsinne unterscheiden sich Lohn und Gehalt nicht aufgrund der Beschäftigungsform. Die Differenzierung liegt vielmehr in der Berechnungsart.

Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht – Eine Abgrenzung zum Arbeitsentgelt

In der Regel wird das Arbeitsentgelt heutzutage in Form des Monatsgehalts gezahlt. Dabei ist es von der Anzahl der Arbeitstage im Monat oder der konkret erbrachten Leistung unabhängig. Das heißt, dass das Gehalt jeden Monat die gleiche Höhe hat. Ganz egal, wie viel Tage man im Monat gearbeitet hat, ob man krank geschrieben war oder im Urlaub.

Im Gegensatz dazu berechnet sich der Lohn nach der konkret geleisteten Arbeit. So kann der Lohn von Monat zu Monat, aufgrund von unterschiedlich vielen tatsächlich geleisteten Arbeitstagen, variieren. Auch die Auftragslage kann die Höhe des Lohns beeinflussen. Der Lohn am Ende des Monats bemisst sich damit grundsätzlich nach den gearbeiteten Stunden, sodass der Arbeitnehmer nicht immer den gleichen Betrag erhält. Das Entgelt für Urlaubs- und Feiertage wird dabei stundenweise verrechnet. Vereinbart werden kann auch ein sogenannter Stücklohn. Bei diesem richtet sich das Entgelt nach der fertiggestellten Stückzahl. Hier werden Urlaubs- und Feiertage anhand der durchschnittlichen Leistung entlohnt.

Ein solch variables Arbeitsentgelt kann einige Vorteile mit sich bringen. Beispielsweise haben Arbeitnehmer, sofern es der Arbeitsvertrag zulässt, gewisse Spielräume, was die Arbeitszeit anbelangt. Sie tragen selbst die Verantwortung, ob ihr Lohn jeden Monat in etwa den gleichen Betrag ausmacht oder ob sie Schwankungen bezüglich des Geldes und der Arbeitszeit benötigen. Dies kann zu mehr Motivation im Arbeitsalltag führen. Gleichzeitig kann ein stets variierendes Arbeitsentgelt aber auch ein Faktor für viele Unsicherheiten sein. Insbesondere dann, wenn eine schlechte Auftragslage die Arbeitsleistung bestimmt. Außerdem erwirbt der Arbeitnehmer nur bei Anwesenheit auch seinen Anspruch auf den Lohn. Im Krankheitsfall oder im Mutterschutz besteht zunächst kein Anspruch. Der gesetzliche Lohnfortzahlungsanspruch wird nur unter bestimmten Voraussetzungen zuerkannt. Arbeitnehmer mit einem festen Gehalt können grundsätzlich mit ihrem üblichen Geld rechnen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht für sechs Wochen.

Arbeitgeber wiederum können durch die Zahlung eines Monatslohns besser nachvollziehen, wie viele Stunden der Arbeitnehmer für das, was konkret erarbeitet wurde, gearbeitet hat. Am einfachsten lässt sich die Arbeitsleistung durch einen Stücklohn überprüfen. Dieser lässt sich allerdings nicht in vielen Branchen vereinbaren.

Der Lohn wird durch den Arbeitsvertrag festgelegt. Bestehende Tarifverträge und der festgesetzte Mindestlohn in Höhe von 8,84 € müssen dabei beachtet werden. Neben der Lohnvergütung können im Arbeitsvertrag auch diverse Zusatzleistungen vereinbart werden, z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Dienstwagen.

Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht/ Bild: Unsplash.com/mj.s.


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10 Fragen und Antworten zum Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn im deutschen Arbeitsrecht hat, anders als von Kritikern erwartet, nicht zu größeren wirtschaftlichen Verwerfungen geführt. Gestartet mit 8,50 Euro und einer ersten Steigerung zu 8,84 Euro wird der Mindestlohn zum 1.1.2019 auf 9,19 Euro und ab dem 1.1.2020 auf 9,35 Euro.

Die Beträge sind Brutto. Nicht netto, so dass der effektive Stundenlohn oft im Bereich von unter sechs Euro liegen dürfte, wenn man die Sozialabgaben und etwaige Steuern abzieht.

Wer hat Anspruch darauf?

Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher, flächendeckender und überwiegend branchenunabhängiger Mindestlohn für Arbeitnehmer. Anspruchsgrundlage ist das sog. Mindestlohngesetz (MiLoG), wonach grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 8,84 Euro (Stand 2018) Lohnzahlung brutto pro Arbeitsstunde haben. Der neue Mindestlohn muss unabhängig von der Qualifikation, den Sprachkenntnissen oder der Herkunft des Arbeitnehmers gezahlt werden. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mehrere Millionen Beschäftigte einen höheren Lohn erhalten. Freie Mitarbeiter fallen nicht unter das Mindestlohngesetz, da sie keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigen sind.

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Mindestlohn/ Bild: Pöppel Rechtsanwälte


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