Die Arbeit in der Gastronomie erfordert vor allem Flexibilität. Schichtarbeit und kein pünktlicher Feierabend sind für Mitarbeiter in der Gastronomie kein
Fremdwort. Wer Schicht arbeitet, muss seinen normalen Alltag gut planen. Wenn sich der Feierabend dann noch einmal verschiebt, muss ein gutes Zeitmanagement ran. Gerade Mitarbeiter mit Familie haben es da schwer.
Dass die Gastronomiebranche nicht zu den bestbezahltesten Branchen gehört, ist längst kein
Geheimnis mehr. Doch trotz Einführung des Mindestlohns drücken sich viele Arbeitgeber vor der
entsprechenden Zahlung. Auch Zuschläge werden häufig unter den Tisch gekehrt.
Wer in der Gastronomie arbeitet, sollte zunächst seinen Arbeitsvertrag auf entsprechenden Zuschläge und Zahlungen untersuchen. Denn was im Arbeitsvertrag steht, steht dem Mitarbeiter auch zu. Notfalls auch der Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.
In einigen Bundesländern bestehen zudem Tarifverträge für die Gastronomie.Fällt das Arbeitsverhältnis unter den Tarifvertrag, so können abweichende Regelungen bezüglich Arbeitszeiten, Vergütung, Pausenzeiten und Urlaubsansprüchen gelten. Ob das Arbeitsverhältnis vom Tarifvertrag gedeckt ist, kann von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüft werden.
Generell gilt jedoch auch für die Gastronomiebranche das deutsche Arbeitsrecht. Somit müssen Arbeits- aber auch Pausenzeiten eingehalten werden. Urlaubsansprüche bestimmen sich nach dem Gesetz und es besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall.
Nicht selten kommt es deshalb zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmern. In einem solchen Fall ist es zumeist ratsam einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen. Dies kann spätere Kosten und vor allem Ärger ersparen.

Arbeitsrecht in der Gastronomie/ Bild: Unsplash.comArbeitsrecht in der Gastronomie
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Rechte von Sonntagsarbeitern
Grundsätzlich ist die Sonntagsarbeit in Deutschland verboten, denn das Wochenende soll der Erholung dienen.
In einigen Branchen, wie beispielsweise in der Krankenpflege oder in der Gastronomie lässt sich Sonntagsarbeit allerdings nicht vermeiden.
Deshalb hält das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Pflege und Rettungsdienste besondere Ausnahmen zu, die die Sonntagsarbeit erlauben.
Auch für Bäcker gelten Sondervorschriften.
Antrag auf Sonntagsarbeit
Wer seine Mitarbeiter sonntags arbeiten lassen will oder muss und nicht einer der entsprechenden Branchen angehört, kann als Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Sonntagsarbeit stellen.
Allerdings sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Sonntagsarbeit immer noch sehr streng. Nicht umsonst spricht man vom „heiligen Sonntag“.
So muss der Arbeitgeber beispielsweise eine Genehmigung einholen, wenn er im Unternehmen eine Inventur durchführen will und die Mitarbeiter dafür ausnahmsweise auch an einem Sonntag arbeiten müssen…WEITERLESEN

Rechte von Sonntagsarebiter/ Bild: Unsplash.com/ Peter Lewicki
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Resturlaub bei Kündigung
Kündigung und Resturlaub
Wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer selbst kündigt, stellt sich häufig die Frage nach dem Resturlaub – insbesondere danach, ob und wie dieser abgegolten werden kann.
Der jährliche Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist dabei im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Danach besteht ein Anspruch auf einen Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer jedes Jahr gewährt werden muss. Der Urlaubsanspruch ist zwingend, das heißt, der kann durch keine Vereinbarungen im Arbeitsvertrag verringert oder ausgeschlossen werden. Er darf auch nur in besonderen Ausnahmefällen gegen Geld abgegolten werden….Weiterlesen
Kündigung und Resturlaub/ Bild: Unsplash.com
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