Das Festgehalt ist derjenige Bestandteil der Vergütung bzw. Des Gehalts, der jeden Monat fest gezahlt wird. Dieser kann als fester Stundenlohn oder auch als monatlicher Festbetrag im Arbeitsvertrag vereinbart sein.
Das Gehalt stellt ein Vertraglich geregeltes und regelmäßig bezogenes Entgelt für das Ausüben einer festen Tätigkeit bei Beamten und Angestellten dar. Die Zahlung des Gehalts stellt gleichzeitig die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag dar. Das Arbeitsentgelt ist gemäß §107 Abs. 1 GewO in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Dabei kann ein Teil des Arbeitsentgelts in Sachbezügen ausgezahlt werden (Bsp. Dienstwagen etc.).
Das Festgehalt: Höhe, Sonderzahlungen & Mindestlohn
Die Höhe des Gehalts wird in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten. Dabei kann die Höhe des Gehalts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbar werden. Fehlt eine solche Vereinbarung allerdings, so hat der Arbeitgeber die übliche Vergütung zu zahlen.
Gemäß §108 GewO muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über die Arbeitsvergütung eine Abrechnung ausstellen.
Neben dem Grundgehalt zahlen Arbeitgeber häufig auch Sonderzahlungen, wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder andere Sonderzahlen. Häufig sind solche Sonderzahlungen nicht im Arbeitsvertrag festgehalten. Arbeitnehmer haben aber auch dann einen Anspruch auf eine solche Sonderzahlung, wenn der Arbeitgeber diese wiederholt ohne Vorbehalt gewährt hat.
Aktuell gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,84€ brutto je Stunde.
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Dienstkleidung
Immer wieder machen große Unternehmen Schlagzeilen, indem sie ihren Mitarbeitern vorschreiben, welche Kleidung oder welchen Kleidungsstil diese zu tragen haben. In vielen Bereichen sind Arbeitskleidung und Uniformen normal. Man würde sich ganz sicher sehr wundern, wenn ein Flugbegleiter in Jeans und T-Shirt im Eingang der Maschine stehen würde und die Streifenpolizistin im Ballerinakleid an die Unfallstelle kommt.
Für großes Aufsehen hat vor einigen Jahren die Schweizer Bank UBS gesorgt, indem sie ein 40-seitiges Handbuch veröffentlicht hatte, in dem genau vorgeschrieben war, was die Mitarbeiter zu tragen hatten und was nicht. So wurde beispielsweise vorgegeben, dass Männer nur in schwarzen Schnürschuhen (mit Ledersohle) mit schwarzen Socken zur Arbeit erscheinen dürften. Frauen wurde vorgeschrieben hautfarbene Unterwäsche und Seidenstrümpfe zu tragen. Hier wird dann die Alltagskleidung zur Dienstkleidung. Aber nicht nur bei Banken gibt es Bekleidungsvorschriften.Aber: Kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern wirklich vorschreiben, welche Kleidung sie am Arbeitsplatz zu tragen haben? Bis hin zur Farbe der Unterhose?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern ein Weisungsrecht.
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