Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg Neustadt

Spezialisten für Kündigung

Sie suchen nach „Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg Neustadt“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz und im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.


Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Der Anwalt ist ein Organ der Rechtspflege. Er trägt insoweit unabdingbar zum Funktionieren unseres Rechtssystems bei. Im Gegensatz zum Richter, dem Notar oder dem Staatsanwalt ist das besondere Kennzeichen der Rechtsanwälte die Partei ergreifende Interessensvertretung. Der Rechtsanwalt setzt sich für seine Mandanten ein.

Suchen Sie im Bereich Arbeitsrecht professionellen Beistand, so ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts mit Spezialwissen im Bereich Arbeitsrecht sinnvoll. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird dabei alles unternehmen, Sie unter Berücksichtigung aller Gegebenheit und Fakten mit großer Sorgfalt zu vertreten. Gelegentlich ist die gerichtliche Auseinandersetzung die beste Lösung. Dies immer dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer zu Verhandlungen nicht bereit ist. Oder auch dann, wenn prozessuale Fristen abzulaufen drohen.

Aber nicht immer muss es dazu kommen. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht wird zunächst mit dem jeweiligen Arbeitgeber unter Hinweis auf die Rechtslage eine außergerichtliche Streitlösung herbeizuführen versuchen.

Geht es zum Beispiel um ein Arbeitszeugnis, ist der Weg vor Gericht wenig förderlich. Zwar gibt es für den Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. So ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und vollständig sein, der Anspruch kann per Gerichtsentscheid durchgesetzt werden. Ist das Arbeitszeugnis allerdings nicht berufsfördernd, darf man die zeitliche Komponente nicht außer Acht lassen. Ein Rechtsstreit vor Gericht zieht sich meist länger als eine außergerichtliche Einigung. Braucht man so ein Zeugnis für die Stellensuche, bringt ein Urteil nach einigen Monaten wenig.

Sie können einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auch dann beauftragen sich für rechtliche Angelegenheiten einzusetzen, wenn kein aktueller Rechtsstreit im Raume steht. Also wenn ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nur vorsorglich bevollmächtigt wird.

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln wollen bzw. müssen und hoffen auf die Zahlung einer Abfindung. Auch in diesem Stadium kann ihr Rechtsanwalt für die erforderlich gewordenen Verhandlungen mit dem Unternehmen in Verhandlungen treten. Sinnvoll ist dieser Weg immer dann, wenn Sie um ihre Verhandlungsschwäche wissen. Ideal ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zudem, wenn sie mit Ihrem Arbeitgeber menschlich verbunden sind und nicht wissen, wie Sie die Sache anpacken sollen. Ihr professioneller Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann die Verhandlungen mit dem Chef auch so gestalten, dass sich dieser nicht gleich angegriffen fühlt.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht/ Bild: Pöppel Rechtsanwälte


Rechtsanwalt in Hamburg Neustadt

Der Stadtteil Neustadt gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Mitte. Neustadt grenzt an die Hamburger Stadtteile St. Pauli und Altstadt und liegt insofern sehr zentral in Hamburg. Sie können Neustadt einfach mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ab Hamburg Hbf oder auch mit einem Spaziergang z.B. entlang der Binnenalster bequem erreichen. Auf einer Fläche von rund 2,2 km³ leben in Neustadt circa 11.500 Einwohner.

In den kleinen Alten Wallanlagen (= Befestigungen, die von 1616 bis 1625 um Hamburg herum errichtet wurden) in Neustadt gelegen ist das Justizforum, bestehend aus dem Oberlandesgericht, Straf- und Justizgebäude sowie dem Untersuchungsgefängnis. Im Hamburger Ortsteil Neustadt findet man nicht zuletzt die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft), an welche sich vor allem Hamburger mit geringen Einkommen wenden können, um sich dort rechtlich beraten zu lassen.

Die Neustadt ist geprägt durch ihre verschiedenen geschichtsträchtigen Bauwerke wie dem „Michel“ (St. Michaelis Kirche), dem alten Wohnquartier „Krameramtsstuben“, dem Bismarck-Denkmal, dem Brahms Kontor, dem Museum für Hamburgische Geschichte und der Handwerkskammer Hamburg. Neustadt bekannteste Parkanlage Planten un Blomen (plattdeutsch für: Pflanzen und Blumen), welche aus den alten Wallanlagen des frühen Hamburg entstanden ist, beherbergt u. a. den alten botanischen Garten.

Hamburg Neustadt/ Bild: Unsplash.com


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Fallbeispiel

Abfindungsanspruch

Anspruch auf Abfindung bei Kündigung? Wie hoch ist mein Abfindungsanspruch nach der Kündigung durch meinen Chef?
Diese Frage bekommen wir immer wieder gestellt und sagen ebenso immer wieder: Es gibt im Deutschen Arbeitsrecht an sich keinen Abfindungsanspruch. Das klingt erstmal komisch, weil fast jeder Kündigungsschutzprozeß mit der Zahlung einer Abfindung endet. Der Deutsche Kündigungsschutz schützt das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand. Wenn also eine Kündigung vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Der Sieg vor Gericht bedeutet als keine Abfindung wegen der unwirksamen Kündigung, sondern eine Rückkehr zu den Kollegen an den alten Arbeitsplatz.

Üblicherweise dauert ein Kündigungsschutzprozeß zwischen 6 und 12 Monaten. Je nach Gericht und individuellem Ablauf des Verfahrens. Wenn der Arbeitgeber also nach neun Monaten von der Unwirksamkeit seiner Kündigung erfährt, hat er den ungewollten und schon „ausgebuchten“ Kollegen wieder vor der Nase und auf der Pay-Roll. Ungekündigt und darf die Zeit seit der Kündigung nachbezahlen. Vor dem Hintergrund dieses teils kaum überschaubaren Risikos werden Abfindungen gezahlt.

Einen echten Abfindungsanspruch gibt es nur bei echten leitenden Angestellten (z.B. Prokuristen) im laufenden Kündigungsschutzverfahren. Wenn dann der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellt, setzt das Gericht eine Abfindung fest.

Abfindungsanspruch/ Bild: Pöppel Rechtsanwälte


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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr viele Kündigungen haben Schwachpunkte, die eine erfolgversprechende Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens erlauben. Dabei handelt es sich oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.

Im Ergebnis gehen für den Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“. Und das unabhängig davon, ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung Gegenstand der Kündigungsschutzklage ist.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Top-Arbeitsrechtler erkennbar, was den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll macht.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com/ Bernard Hermant


Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung?
Grundsätzlich muß der Arbeitgeber für jede Kündigung einen Grund haben. Eine willkürlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Bei Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und es muß die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1.1.2004 eingestellt wurden, gilt im Rahmen der Übergangsregelungen weiterhin eine Grenze von mehr als 5 Arbeitnehmern, wenn es noch mehr als 5 „Altarbeitnehmer“ gibt.
In kleineren Betrieben braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund, der erkennen läßt, daß die Entscheidung des Arbeitgebers auf nachvollziehbaren und vernünftigen Gründen beruht.

Kündigungsgrund/ Bild: Unsplash.com/Hutomo Abrianto


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Fallbeispiel

Handyverbot am Arbeitsplatz

Das Landesarbeitsgericht Mainz bestätigt eine Dienstanweisung des Inhabers, der in seinem Betrieb den Gebrauch privater Handys während der Arbeit verbieten ließ. Der Betriebsrat wurde nicht beteiligt.

Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern den Gebrauch privater Mobiltelefone und vergleichbarer technischer Geräte wie Smartphones, iPhones, Tablets oder Netbooks während der Arbeitszeit durch eine Dienstanweisung ohne Beteiligung des Betriebsrats verbieten.

Gegenstand für den vom LAG Rheinland-Pfalz / Mainz entschiedenen Gerichtsverfahren war die Meinungsverschiedenheit zwischen dem BR und dem Arbeitgeber über ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage des Verbots des Gebrauchs von privaten Smartphones und Handys während der Arbeitszeit.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz 30. Oktober 2012, 6 TaBV 33/09

Handyverbot am Arbeitsplatz/ Bild: Unsplash.com


Krankheitsbedingte KündigungKündigungsfristenPersonalakteProbezeitkündigungSonderkündigungsschutz – Änderungskündigung betriebsbedingt – Freistellung ohne Kündigung –  Kleinbetrieb – Sozialplan Entlassung – Kündigungsfrist unbefristeter Arbeitsvertrag – Leitender Angestellter Kündigungsschutz – Kündigung ohne ArbeitsvertragAufhebungsvertrag Nachteile – Elternzeit verkürzen – Aufhebungsvertrag Sperrzeit vermeidenDrei-Wochen-Frist


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Fallbeispiel

Whistleblowing

Wegen Whistleblowing gekündigte Krankenpflegerin bekommt Abfindung.

Unter “Whistelblowing” versteht man im Arbeitsrecht, wenn ein Angestellter Missstände im Betrieb nach außen trägt, also pikante Informationen an Presse oder Staatsanwaltschaft weiterleitet.

In den vergangenen Monaten hatte ein Fall Schlagzeilen gemacht, in dem eine Krankenpflegerin fristlos gekündigt worden war, nachdem sie Pflegemissstände bei ihrem Arbeitgeber bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte. Nachdem sich die Arbeitnehmerin erfolglos durch die Instanzen geklagt hatte, bekam sie schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht, die Richter erkannten eine Verletzung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung. Schließlich landete die Sache wieder beim Berliner Landesarbeitsgericht, wo sich die Parteien jetzt auf eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses geeinigt haben. Aus der außerordentlichen Kündigung wurde eine ordentliche Kündigung gemacht, zudem erhielt die Angestellte eine Abfindung in Höhe von 90.000 Euro.

Whistleblowing/ Bild: Unsplash.com/ Javardh


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Fallbeispiel

Abfindungsanspruch

Anspruch auf Abfindung bei Kündigung? Wie hoch ist mein Abfindungsanspruch nach der Kündigung durch meinen Chef?

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Abfindungsanspruch/ Bild: Unsplash.com


Fallbeispiel:

Mündliche Kündigung

Kann ich mündlich gekündigt werden?
Mündliche Kündigungen sind grundsätzlich und ohne jede Ausnahme unwirksam. Trotzdem sollte der von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer unbedingt und sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, um das weitere Vorgehen zu planen. Das Anstellungsverhältnis bleibt nämlich rechtlich nach einer mündlichen Kündigung ohne Einschränkungen bestehen. Dies gilt im Übrigen auch für Kündigungen des Arbeitnehmers und Aufhebungsverträge.

Die Erfahrung zeigt, daß nach einer mündlichen Kündigung in der Regel die schriftliche Kündigung oder eine Kündigungsbestätigung sehr schnell folgt. Darauf sollte man vorbereitet sein… WEITERLESEN


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Auch interessant:

Airbus plant massiven Stellenabbau – Norddeutschland verliert viele Arbeitsplätze

Der massiver Stellenabbau bei Airbus wird vor allem die Norddeutschen Standorte treffen. Wie sich aus aktuellen Presse Mitteilungen entnehmen lässt, verhandeln Arbeitgeberseite, Betriebsräte und Gewerkschaften über den von Airbus beabsichtigten Stellenabbau.

Norddeutschland massiv vom Stellenabbau bei Airbus betroffen

Im Werk in Hamburg-Finkenwerder wird es wohl über 2000 Arbeitsplätze kosten. In Stade sind über 300 Arbeitsplätze betroffen und in Bremen noch einmal über 400.Die Arbeitsplätze sollen nach Angaben von Airbus aber nicht nur in der Produktion abgebaut werden, sondern auch in der Verwaltung und den anderen Bereichen.

Nach Aktuellen Informationen des NDR sind alle Norddeutschen Standorte massiv betroffen.

Mehr zum Thema Airlines  und Flugzeugbau im Arbeitsrecht gibt es hier:

Norddeutschland massiv vom Stellenabbau bei Airbus betroffen/ Bild: Axel Pöppel


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Überstunden abbummeln

Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. Weiterlesen

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