Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Spezialisten bei Kündigung im Job

Wurden Sie unerwartet gekündigt oder stehen Sie vor einer Entlassung? In dieser schwierigen Situation brauchen Sie einen kompetenten Partner, der Ihre Rechte entschlossen durchsetzt. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg mit langjähriger Erfahrung wissen wir genau, wie wir Arbeitnehmern in Kündigungsfällen helfen können. Wir stehen auf Ihrer Seite, kämpfen für Ihren Arbeitsplatz oder eine angemessene Abfindung und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen – schnell und zuverlässig. Zögern Sie nicht, sich rechtliche Unterstützung zu holen. Jetzt Ersteinschätzung sichern!

Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte – über 25 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Vertrauen Sie auf eine Kanzlei, die sich seit über 25 Jahren ausschließlich dem Arbeitsrecht widmet. Die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte in Hamburg hat in diesem Zeitraum rund 10.000 Fälle im Arbeitsrecht erfolgreich bearbeitet. Diese hohe Spezialisierung bedeutet für Sie: maximale Kompetenz und Routine in Fällen von Kündigungsschutz und Aufhebungsverträgen. Rechtsanwalt Axel Pöppel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht – ein Titel, der besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet garantiert.

Unsere langjährige Fokussierung auf Kündigungsfälle macht uns zu Ihrem starken Partner in Hamburg. Wir kennen die Sorgen von Arbeitnehmern, die plötzlich ohne Arbeitsplatz dastehen, und wissen, welche Schritte nötig sind, um das Blatt zu Ihren Gunsten zu wenden. Ob außergerichtliche Verhandlungen oder Vertretung vor dem Arbeitsgericht Hamburg – wir verfügen über das Know-how und die Strategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Dabei sind wir stets transparent und auf Augenhöhe mit unseren Mandanten: Sie verstehen die Chancen und Risiken, und wir entwickeln gemeinsam den Plan, der am besten zu Ihrer Situation passt.

Kündigung erhalten: Fristen, Strategie und anwaltliche Hilfe

Eine Kündigung zu erhalten, ist für die meisten Arbeitnehmer ein Schock. Wichtig ist jetzt: Handeln Sie schnell und bedacht. Bei einer Kündigung in Deutschland gilt eine dreiwöchige Frist, um Kündigungsschutzklage einzureichen – danach wird die Kündigung wirksam und kann rechtlich nicht mehr angefochten werden. Wir lassen Sie in dieser Situation nicht allein. Als spezialisierte Anwälte für Kündigungsschutz in Hamburg prüfen wir zunächst die Kündigung auf ihre Wirksamkeit und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte, damit keine Fristen versäumtwerden.

Unsere Hilfe bei Kündigungen in Hamburg umfasst:

  • Schnelles Eingreifen: Wir reagieren umgehend und stellen sicher, dass die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage eingehalten wird. So verlieren Sie keine wertvolle Zeit.
  • Rechtliche Prüfung: Jede Kündigung wird von uns gründlich geprüft – wir analysieren, ob Formfehler vorliegen oder ob sozial ungerechtfertigte Gründe bestehen. Oft lassen sich Kündigungen aus formalen oder inhaltlichen Gründen angreifen.
  • Kündigungsschutzklage & Vertretung: Sollten die Voraussetzungen gegeben sein, reichen wir fristgerecht eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Wir vertreten Sie vor Gericht in Hamburg und verhandeln mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe.
  • Verhandlung einer Abfindung: In vielen Fällen ist das Ziel, eine Abfindung für Sie herauszuholen. Wir setzen uns dafür ein, eine möglichst hohe Abfindungssumme oder andere vorteilhafte Bedingungen (wie ein wohlwollendes Arbeitszeugnis) für Sie zu erreichen, falls Sie nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren möchten.
  • Schutz vor Sperrzeit: Wir beraten Sie zudem, wie Sie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld vermeiden. Etwa bei einer fristlosen Kündigung kämpfen wir dafür, dass diese in eine fristgerechte Beendigung umgewandelt wird oder eine Einigung erzielt wird, damit Ihnen keine Sperre beim Arbeitslosengeld droht.

Wichtig: Lassen Sie den Kopf nicht hängen und unterschreiben Sie nichts vorschnell, was man Ihnen vorlegt – insbesondere keine Aufhebungsverträge oder Abfindungsangebote, ohne rechtliche Beratung. Kontaktieren Sie uns lieber sofort für eine erste Einschätzung. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos, sodass Sie ohne Risiko erfahren, welche Optionen Sie haben. Nutzen Sie diese Chance und handeln Sie zügig, um Ihre Rechte zu wahren. Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern!

Aufhebungsvertrag – kompetente Beratung vom Fachanwalt

Manchmal bietet der Arbeitgeber statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag an. Ein Aufhebungsvertrag kann auf den ersten Blick verlockend wirken, da er oft mit einer Abfindung verbunden ist. Doch Vorsicht: Mit Ihrer Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag beenden Sie Ihr Arbeitsverhältnis freiwillig zu den vereinbarten Bedingungen – Nachverhandlungen oder Widerruf sind dann ausgeschlossen. Zudem droht bei einem unüberlegten Abschluss häufig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, weil Sie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt haben.

Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie unbedingt die Beratung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einholen. Wir von der Kanzlei Pöppel in Hamburg prüfen Ihren Aufhebungsvertrag sorgfältig und klären Sie über alle Klauseln und Folgen auf. Oft finden wir Fallstricke, die für Arbeitnehmer nachteilig sind, und können in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber bessere Konditionen für Sie erreichen. Das kann eine höhere Abfindung, verlängerte Kündigungsfristen oder andere vorteilhafte Regelungen betreffen. Unsere langjährige Erfahrung mit Aufhebungsverträgen stellt sicher, dass Ihre Interessen optimal geschützt werden. So gehen Sie auf Nummer sicher und holen das Beste für sich heraus, ohne später böse Überraschungen zu erleben.

Tipp: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag unter Druck, sondern nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen und welche Handlungsoptionen Sie haben. Danach können Sie informiert entscheiden, ob das Angebot fair ist oder ob wir für Sie nachverhandeln sollten.

Ihr Vorteil – Spezialisiert, erfahren und durchsetzungsstark

Die Entscheidung für Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte bedeutet, sich für Spezialisten zu entscheiden, die Ihr Problem verstehen und es effizient lösen möchten. Warum uns so viele Arbeitnehmer in Hamburg vertrauen:

  • Fokus auf Arbeitnehmerrechte: Wir vertreten konsequent die Interessen von Arbeitnehmern. Ihr Arbeitgeber hat meist professionelle Unterstützung – sorgen Sie dafür, dass auch Ihre Rechte von einem Experten gewahrt werden. Wir bieten Ihrem Chef die Stirn und lassen uns nicht einschüchtern.
  • Über 25 Jahre Expertise: Unsere jahrzehntelange Erfahrung im Arbeitsrecht und insbesondere in Kündigungsfällen gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Fall in guten Händen ist. Keine Situation ist völlig neu für uns – wir kennen die Tricks der Gegenseite und bewährte Strategien zu Ihrem Vorteil.
  • Persönliche Betreuung: Bei uns sind Sie keine Fallnummer. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen, erklären Ihnen verständlich die Rechtslage und beraten Sie ehrlich und auf Augenhöhe. In der oft belastenden Situation nach einer Kündigung stehen wir Ihnen auch menschlich bei.
  • Schnelle Hilfe & klare Kommunikation: Kündigungssachen dulden keinen Aufschub – wir reagieren kurzfristig und halten Sie über alle Schritte stets auf dem Laufenden. Sie wissen immer, was als Nächstes passiert und warum.
  • Kostenlose Ersteinschätzung & transparente Kosten: Bevor Sie sich entscheiden, entstehen Ihnen keine Kosten – die erste Einschätzung Ihres Falls ist kostenlos. Auch danach legen wir die möglichen Kosten und eventuelle Kostenübernahmen durch Rechtsschutzversicherung offen dar, damit Sie ohne finanzielle Überraschungen planen können.

Mit diesen Vorteilen können Sie beruhigt den nächsten Schritt gehen. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns Ihre Kündigung gemeinsam anpacken. Je früher Sie handeln, desto größer die Chance, ein gutes Ergebnis zu erzielen.

Kundenstimme: „Nachdem ich unerwartet meine Kündigung erhalten hatte, war ich verzweifelt. Die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte hat sofort reagiert und eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Am Ende habe ich eine großzügige Abfindung erhalten und kann nun positiv nach vorn schauen. Ich bin sehr dankbar für die großartige Unterstützung!“ – M. Schröder, Hamburg

FAQ – Häufige Fragen zur Kündigung

Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen?

Nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist beginnt mit Zustellung der schriftlichen Kündigung. Wenn Sie die 3-Wochen-Frist verpassen, gilt die Kündigung als automatisch akzeptiert und kann später nicht mehr angefochten werden. Deshalb ist es wichtig, sofort zu reagieren und sich anwaltlich beraten zu lassen. Kontaktieren Sie uns am besten umgehend – wir sorgen dafür, dass alle Fristen gewahrt bleiben.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung?

Einen gesetzlichen Automatismus für eine Abfindung gibt es in Deutschland nicht, wenn Ihnen gekündigt wurde. Das heißt, Ihr Arbeitgeber ist nicht von sich aus verpflichtet, Ihnen eine Abfindung zu zahlen. In der Praxis werden jedoch häufig Abfindungen gezahlt, vor allem wenn eine Kündigungsschutzklage im Raum steht. Arbeitgeber sind oft bereit, eine Abfindungszahlung zu leisten, um einen langen Rechtsstreit zu vermeiden. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, im Rahmen von Verhandlungen oder im Kündigungsschutzprozess eine möglichst hohe Abfindung für Sie herauszuholen. Wir prüfen auch, ob z.B. ein Sozialplan, Tarifvertrag oder Ihr Arbeitsvertrag Ansprüche auf Abfindung vorsieht. Kurz gesagt: Einen automatischen Anspruch haben Sie zwar nicht, aber mit unserer Hilfe stehen die Chancen sehr gut, am Ende eine Abfindung zu erhalten.

Soll ich einen angebotenen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht, ohne ihn prüfen zu lassen. Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich, oft zu einem früheren Zeitpunkt als eine Kündigungsfrist es vorsehen würde. Zwar kann ein Aufhebungsvertrag eine Abfindung enthalten, jedoch sind die Bedingungen häufig vom Arbeitgeber diktiert und nicht unbedingt in Ihrem besten Interesse. Zudem verhängt die Agentur für Arbeit meist eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen für das Arbeitslosengeld, wenn Sie selbst durch Vertragsunterzeichnung an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirken. Bevor Sie also unterschreiben, lassen Sie den Vertrag von uns prüfen. Wir können häufig bessere Konditionen aushandeln oder Sie dahingehend beraten, ob ein Aufhebungsvertrag für Sie überhaupt sinnvoll ist. Im Zweifel kann es besser sein, eine Kündigung abzuwarten und per Klage anzugreifen, als einen vorschnellen Aufhebungsvertrag zu akzeptieren.

Wer trägt die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens?

In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer gewinnt. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für Ihren eigenen Anwalt grundsätzlich selbst übernehmen müssten. Viele Arbeitnehmer haben jedoch eine Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses in den meisten Fällen übernimmt – wir unterstützen Sie gern bei der Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob Prozesskostenhilfe in Frage kommt (staatliche Unterstützung bei den Verfahrenskosten). Wichtig zu wissen: Die erste Einschätzung Ihres Falles ist bei uns immer kostenlos. So können Sie risikolos erfahren, welche Schritte empfehlenswert sind und welche Kosten ggf. auf Sie zukommen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.


Bereit, Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu verteidigen? Lassen Sie uns gemeinsam gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorgehen oder einen fairen Aufhebungsvertrag verhandeln. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung – die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte in Hamburg steht Ihnen mit Erfahrung, Expertise und Engagement zur Seite. Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin und lassen Sie uns für Ihr gutes Recht kämpfen!