Kündigungssachen

Als Kündigungssachen bezeichnet man im Deutschen Recht die arbeitsgerichtlichen Verfahren, bei denen die Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses angegriffen wird.

Kündigungsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht

Kündigungssachen

Kündigungsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht/ Bild: Unsplash.com/ Davis Marcu

Das Kündigungsrecht im deutschen Arbeitsrecht ist seinem Wesen nach Wesen nach ein Arbeitnehmerschutzrecht. Arbeitnehmer sollen davor geschützt werden, durch den Arbeitgeber ohne Frist und ohne Grund aus dem Arbeitsverhältnis gekündigt zu werden.

Kündigung unwirksam = Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Die Besonderheit im deutschen Kündigungsrecht ist das so genannte Bestandsmodell. Spricht an Arbeitgeber eine Kündigung aus, so greift der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage die Wirksamkeit der Kündigung an. Das Ergebnis eines streng juristisch geführten Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht wegen einer Kündigung ist entweder der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder die Beendigung. Die Zahlung einer Abfindung ist nur in sehr wenigen und sehr besonderen fällen als Ergebnis überhaupt möglich.

Diese Besonderheit kennt praktisch nur das deutsche Kündigungsrecht in den meisten anderen Rechts Ordnungen tritt an den der Stelle des Vorstandes des Arbeitsverhältnisses der Schaden Ersatz Anspruch. In Österreich zum Beispiel genannt Abfertigung. Im angloamerikanische Bereich Ist es der Schadenersatz im Falle der an fährt des Mittel.


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Geklaute Schokolade als Kündigungsgrund?/ Bild: Unsplash.com

Immer wieder landen teils kuriose Kündigungen vor den deutschen Arbeitsgerichten.
So auch der Fall einer 64- jährigen Heilerziehungspflegerin aus Heidelberg.

Nachdem sie angeblich die Schokolade im Wert von 2,50 Euro einer Kollegin gegessen hatte und zudem die betriebseigene Waschmaschine für private Zwecke genutzt haben soll, erhielt sie von ihrem Arbeitgeber eine fristlose Kündigung.
Doch gegen die fristlose Kündigung setzte sich die Frau zur Wehr und klagte vor dem Arbeitsgericht Heidelberg.

Vergleichsvereinbarung

Sie sah die Kündigung auf Grund ihrer über 30-jährigen Betriebszugehörigkeit als unwirksam an. Zudem stand die Klägerin kurz vor dem Rentenalter.
Zu einer Entscheidung durch die Richter des Heidelberger Arbeitsgerichtes kam es jedoch nicht, denn die Parteien einigten sich in einem Vergleich.
Dieser Vergleich beinhaltet, dass die Klägerin ihren Arbeitsplatz vorerst behalten darf, die fristlose Kündigung wird in eine Abmahnung umgewandelt. WEITERLESEN


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