Anwalt Kündigungsschutz Rotherbaum

Anwalt Arbeitsrecht Hamburg

Sie suchen nach „Arbeitsrechtler in Rotherbaum“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.


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Arbeitsrechtler

Der Arbeitsrechtler ist ein Rechtsanwalt, der sich intensiv und nachhaltig im Arbeitsrecht und in seinen Nebengebieten auskennt. Er zeichnet sich auch durch das Wissen um die aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus.

Pöppel Rechtsanwälte

Ein Beweis für diese besondere Erfahrung im Arbeitsrecht ist ganz sicher die Bezeichnung der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht. Die allermeisten Arbeitsrechtler führen neben ihrem Titel des Rechtsanwalts auch den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser Titel Fachanwalt wird dem Arbeitsrechtler immer dann zugesprochen, wenn er seine Erfahrung und fundierte Kenntnis auf dem Bereich des Arbeitsrechts permanent nachweist. Bei der Suche nach einem Arbeitsrechtler ist deshalb die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durchaus eine Hilfe. Schließlich ist die Bezeichnung Arbeitsrechtler keine geschützte Bezeichnung wie die des Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Der Arbeitsrechtler berät Sie bei der Vertragsgestaltung, also schon zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses. Sie müssen sich von ihrem neuen Chef nicht alles gefallen lassen. Besonders braucht er nicht alles zu wissen. Zum Beispiel ist die Frage, ob sie Kinder haben möchten, kann durchaus eine unzulässige Fragestellung sein.

Will der Arbeitgeber den ihnen zustehenden Urlaub nicht, oder nicht wie sie es möchten gewähren, so sollten sie auch dieses Problem dies mit einem Arbeitsrechtler besprechen. Auch bei unbezahlten Überstunden sollte ein Arbeitsrechter einmal einen Blick auf den Sachverhalt werfen. Nicht immer hat der Arbeitgeber Recht.

Pöppel Rechtsanwälte

Bezügliche der einzelnen Rechte des Arbeitnehmers, aber auch des kollektiven Arbeitsrechts, ist insbesondere Betriebsratsmitgliedern der Besuch von Seminaren zu empfehlen. Am Anfang ist bei manchen neuen Betriebsräten die Unwissenheit noch groß. Was sagt das Betriebsverfassungsgesetz über die Rechte und Pflichten der Betriebsräte? Was hat der Betriebsrat bei Einstellungen und Kündigungen für Mitwirkungsrechte? Sie können in jedem Falle mit einem Arbeitsrechtler auch die Fragestellung klären, inwieweit ihr Chef diese Fortbildung zu ermöglichen hat.

Auch für den Arbeitgeber kann der Gang zum Arbeitsrechtler zu empfehlen sein. Muss ein Unternehmen zum Beispiel betriebsbedingt Mitarbeiter entlassen, sollte die zuvor mit einem Arbeitsrechtler besprochen werden. Andernfalls läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch Klagen der Arbeitnehmer unnötig Kosten und Ärger zu verursachen. Wie heißt es so schön: Vorsicht ist besser als Nachsicht.


Rechtsanwalt in Rotherbaum

Der Stadtteil Rotherbaum gehört zu dem Hamburger Bezirk Eimsbüttel. Auf einer Fläche von um 3 km³ leben in Rotherbaum etwa 16.000 Einwohner. Rotherbaum grenzt u.a. an die Stadtteile St. Georg, Harvestehude und Eimsbüttel an. Der Name Rotherbaum stammt von Rothen Baum, einem in der Zeit der Stadtbefestigung vorgelagerten Wachtposten, welcher einen roten Schlagbaum besessen haben soll.

Rotherbaum zählt seit dem Jahre 1293 zu dem Hamburger Gebiet – letztlich wurde Rotherbaum 1894 offiziell zum Stadtteil der Hansestadt erklärt. Rotherbaum ist zunächst durch das Universitätsviertel („Grindel“) und damit durch studentisches Leben geprägt. Die ersten Universitätsbauten entstanden in Rotherbaum im Jahre 1907 und wurden von dem Hamburger Kaufmann Edmund Siemers gestiftet.

Pöseldorf mit seiner geschichtsträchtigen Milchstraße andererseits verleiht Rotherbaum ein anderes Stadtbild; hier herrscht die Stadthaus- und Villenbebauung nahe der Alster vor und es lassen sich etliche Gastronomiebetriebe und Kunstgalerien in diesem Teil von Rotherbaum finden. Kulturell bietet Rotherbaum eines der ältesten Programmkinos, das „Abaton“, die traditionsreichen Hamburger Kammerspiele sowie diverse Museen wie bspw. das Museum für Völkerkunde.

Der „Neue Knabenchor Hamburg“ ist ferner bei der Staatlichen Jugendmusikschule Hamburgs am Mittelweg ansässig. „Rothenbaum“ steht weiterhin für die internationalen Tennismeisterschaften, welche auf dem Gelände zwischen Haller- und Hansastraße ausgetragen werden. Trotz nachhaltiger Besiedlung jedoch hat sich Rotherbaum viele Grünflächen erhalten, wie auch die Moorweide nahe dem Dammtor-Bahnhof. Rotherbaum ist sehr gut über den öffentlichen Nahverkehr in Hamburg angegliedert.



Fallbeispiel

Kosten Kündigungsschutzprozess

In den Verfahren vor dem Arbeitsgericht gilt, daß jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen hat, auch die des eigenen Rechtsanwalts. Dies hat den Nachteil, daß die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt immer anfallen, aber auch den großen Vorteil, daß man die Kosten für den Anwalt der Gegenseite auch dann nicht zahlen muß, wenn man verliert.

Kosten Kündigungsschutzprozess/ Bild:Unsplash.com/Ramiro Mendes

Wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt, bleibt allenfalls die Selbstbeteiligung. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, Prozeßkostenhilfe zu beantragen. In den allermeisten Fällen erreichen wir für unsere Mandanten so große wirtschaftliche Vorteile (z.B. eine sehr hohe Abfindung), daß das Honorar eine gute „Investition“ ist.

Sollte ich mit jeder Kündigung zum Anwalt gehen?
Nicht jede Kündigung bietet Angriffspunkte, die eine erfolgreiche Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens erlauben. Diese Angriffspunkte und Schwächen einer Kündigung sind aber häufig nur dem wirklichen Spezialisten erkennbar, was den Besuch beim Fachmann in fast jedem Falle sinnvoll macht.

Sollte die Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg haben, wird der geübte Fachanwalt für Arbeitsrecht dies schon im ersten Gespräch erkennen und von weiteren Schritten abraten. In diesem Falle haben Sie für einen überschaubaren Betrag von etwa 100,00 Euro bis 200,00 Euro (Erstberatungsgebühr) die Gewißheit, keinen Fehler gemacht zu haben.


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Fallbeispiel

Kündigung

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber stellt für den betroffenen Arbeitnehmer in aller Regel ein einschneidendes Ereignis dar. Das Gefühl nicht mehr gebraucht zu werden und zurückgesetzt worden zu sein, mischt sich mit Existenzängsten und dem Ausblick auf eine ungewisse Zukunft.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com/Joshua Hoehne

Gerade die gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre im Bereich des Sozialrechts (Arbeitslosengeld und Hartz IV) befeuern die Furcht der Gekündigten vor dem sozialen Abstieg. Die Bereitschaft um den Arbeitsplatz zu kämpfen hat daher deutlich zugenommen.

Wer sich gegen die Kündigung seines Arbeitgebers zur wehren setzen möchte muss unverzüglich handeln. Die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Vor Erhebung der Klage ist zu prüfen, ob der Betroffene einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat.

Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung und bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes ist es Sache des Arbeitgebers, das betriebliche Erfordernis für die Kündigung darzulegen. Der Arbeitgeber hat darüber hinaus darzulegen, dass er vor Ausspruch der Kündigung eine ordnungsgemäße Sozialauswahl getroffen und den Arbeitnehmer gekündigt hat, der am wenigsten schutzwürdig war.

Wir beraten Sie ausführlich und prüfen die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Kündigung. Für das Kündigungsschutzverfahren erarbeiten wir eine Strategie, die je nach Erfolgsaussichten und Interessenlage des Mandanten auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung im Vergleichswege ausgerichtet ist.

Da die Verfahrenskosten in Kündigungsschutzverfahren in der Regel beträchtlich sind, prüfen wir in jedem Einzelfall, ob der Mandant Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat. Dies ist der Fall, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und der Betroffene wirtschaftlich nicht in der Lage ist die Verfahrenskosten selbst zu tragen. Je nach den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen erfolgt entweder eine Stundung der Gerichts- und Anwaltskosten mit Ratenzahlungsverpflichtung, oder eine vollständige Befreiung.


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