Rechtsbeistand bei Kündigung in Harburg

Spezialisten bei Kündigung

Sie suchen nach „Rechtsbeistand bei Kündigung in Harburg“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.


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Rechtsbeistand bei Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages seitens des Arbeitgebers kann für den Arbeitnehmer weitreichende Nachteile haben. In erster Linie dann, wenn die Vertragskündigung außerordentlich erklärt worden ist. Nicht nur, dass das Arbeitsamt die finanzielle Unterstützung für eine Zeit von drei Monate sperren kann, auch die finanzielle Existenz kann außerordentlich gefährdet sein. Umso wichtiger ist daher bei der Beendigung eines Jobs die Hilfe durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.

RA Axel Pöppel und RA Hamza Guelbas

Beachten sollte man die gesetzliche Frist von drei Wochen, in der gegen eine Kündigung die Kündigungsschutzklage angestoßen werden kann. Ihr Rechtsanwalt wird daher zunächst die Frist zu wahren haben, aber natürlich nur dann, wenn die gesetzliche Frist nicht schon abgelaufen ist. Deswegen ist das umgehende Einschalten des Rechtsbeistandes anzuraten. Zu beachten ist auch der § 5 Abs. 1 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz: „War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen.“ Es ist also denkbar, unter gewissen Umständen auch nach Fristversäumung, die Klage erfolgreich zu erheben. Eine offensichtlich verspätete Klage wird ihnen sonst nur Kosten einbringen, aber keinen Erfolg.

Rechtsbeistand bei Kündigung/ Bild: Unsplash.com/James Carol Lee

Der von ihnen aufgesuchte Rechtsbeistand wird die materielle und formelle Rechtmäßigkeit der Kündigung gründlich anaylsieren. Dabei sind dem Rechtsbeistand der Arbeitsvertrag und die Kündigung vorzulegen, soweit diese entsprechend erfolgt sind. Genauso wichtig ist es, eine unter Umständen mit der Kündigung oder kurz zuvor ausgesprochene Abmahnung zuzeigen. Mit diesen Unterlagen und der von ihnen vorgetragenen Kündigungssituation wird ihr Rechtsbeistand ihnen eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten Erfolgswahrscheinlichkeit vor Gericht abgeben können. (Achtung: Verspricht ihnen ihr Rechtsbeistand „ohne wenn und aber“ einen Erfolg zu 100 Prozent, so dürfte diese Aussage eher unseriös sein, im Zweifelsfalle sollten Sie sinnvoller Weise einen anderen Rechtsbeistand aufsuchen.)

Schon vor einer Kündigung, insbesondere bei unverhältnismäßigen und ungerechtfertigten Abmahnungen, wird ihr Rechtsbeistand ihnen helfen können. Zumeist ist eine Abmahnung durch den Arbeitgeber nur ein Einstieg in eine beabsichtigte Entlassung.

Ein seriöser Rechtsbeistand verlangt natürlich ein Honorar. Daher sollten sie im Falle einer Kündigung mit ihrem Rechtsbeistand im Vorwege die finanziellen Konsequenzen besprechen und die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe ins Kalkül aufnehmen.


Rechtsanwalt in Harburg

Der an der Süderelbe gelegene Stadtteil Hamburg Harburg gehört zu dem gleichnamigen Hamburger Bezirk Harburg. Auf einer Fläche von um 3,9 km³ leben in Harburg ungefähr 22.000 Personen. Entsprechende Funde in der Umgebung Harburgs lassen darauf schließen, dass von einer Ansiedlung des Landstriches etwa in der Jungsteinzeit auszugehen ist.

Ältestes Gebäude in Hamburg Harburg ist das denkmalgeschützte Schloss auf der Schlossinsel im Harburger Binnenhafen, an dessen Stelle anfangs die Horeburg (= Burg im Moor/ Sumpf) stand und schon im 12. Jahrhundert Erwähnung fand. Die noch heute vorhandenen Kellergewölbe und Teile der Außenmauern stammen aus dem 14. Jh.

In Harburg findet man ebenso das Helms-Museum, das Landesmuseum für Archäologie sowie eine Vielzahl Kulturdenkmäler gelegen z.B. in der Harburger Schlossstraße, Lämmertwiete, und Neue Straße. Dem Ausbau des Binnenhafens Mitte des 19. Jahrhunderts verdankt Hamburg Harburg nicht zuletzt den Zuzug der Industrie. Als tideunabhängiger Dockhafen mit direktem Eisenbahnanschluss sowie die Anbindung Harburgs an den deutschen Zollverein, verbunden mit dem zollfreien Warenabsatz im Binnenland, bot Hamburg Harburg somit Unternehmern sehr gut Bedingungen, ihre Produktionen dort aufzunehmen.

Womöglich bekannteste Fabrik in Harburg war die der Brüder Albert und Louis Cohen in Form einer Weichgummi- oder auch Schuhfabrik, aus welcher die spätere Phoenix AG als einem der größten Arbeitgeber Hamburgs erwuchs. Auch die heutzutage über die Tore Hamburgs hinaus bekannte Drogeriekette Budnikowski (kurz: Budni) wurde in Hamburg Harburg im Jahre 1912 gegründet. An Gerichtsbarkeit findet man in Hamburg Harburg nicht zuletzt das Amtsgericht in der Buxtehuder Straße 9.


Fallbeispiel

Handyverbot am Arbeitsplatz

Handyverbot am Arbeitsplatz/ Bild: Unsplash.com/ Ali Abdul Rahman

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz / Mainz bestätigt ein Verbot des Arbeitgebers, der in seinem Betrieb den Gebrauch privater Mobiltelefone während der Arbeitszeit verbieten ließ. Dies erfolgte, ohne den Betriebrat zu beteiligen

Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern die Nutzung privater Mobiltelefone und vergleichbarer technischer Geräte wie Smartphones, iPhones, Tablets oder Netbooks während der Arbeitszeit durch eine Dienstanweisung ohne Beteiligung des Betriebsrats verbieten.

Ausgangspunkt für den vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Gerichtsverfahren war der Streit zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber über ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage des Verbots der Benutzung von privaten Mobiltelefonen und Smartphones, wie das iPhone und Tablets während der Arbeitszeit.

Quelle: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 30.10.12, 6 TaBV 33/09


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Fallbeispiel

Rückzahlung von Ausbildungskosten

Eine unangemessen lange Bindung des Mitarbeiters durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten ist grds. unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Klausel insgesamt. Daraus ergibt sich, daß der Angestellter keinerlei Erstattungsplfichten mehr hat.

Rückzahlung von Ausbildungskosten/ Bild: Unsplash.com/ Christian Dubovan

Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, nach denen ein Mitarbeiter zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichten, unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht der Inhaltskontrolle nach den Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Prüfung und somit den gleichen Anforderungen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Internetversendern, Kaufhäusern und Gebrauchtwagenhändlern.

Voraussetzung für eine rechtlich bindende Regelung über die Rückzahlung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht , dass die Ausbildung für den Angestellten von tatsächlichem und geldwertem Vorteil ist. Eine „normale“ ein oder mehrtägige Weiterbildung fällt nicht darunter. Es muß sich schon um eine Aus- oder Weiterbildung handeln, die den „Marktwert“ erhöht und / oder die Aussichten am Arbeitsmarkt ernsthaft erhöht.

Darüber hinaus darf der Arbeitnehmer nach Abschluß der Ausbildung nicht über die Maßen lange an den Arbeitsplatz gebunden wird. Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt und ein Rückzahlungsanspruch besteht dann nicht mehr.

Nach einer recht komplizierten Rechtsprechung sind fast alle Rueckzahlungsklausel von mehr als 2 Jahren in jedem Falle unwirksam. Aber kürzer wirkende Rückzahlungsvereinbarungen können unwirksam sein. Im rechtlichen Alltag haben sich die überwiegende Zahl entsprechenden Vertragspunkte als nicht wirksam gezeigt.


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Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes.  Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen:   ….WEITERLESEN

Arbeitszeugnis


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Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?

Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.

Der Mindesturlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch….WEITERLESEN

Zur Ermittlung des konkreten Urlaubsanspruchs/ Bild: Unsplash.com/ Johannes Plenio


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Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


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