Die Branchenmindestlöhne sind neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes die zweite rechtlich und praktisch relevante Mindestlohnvariante. Branchenmindestlöhne werden grundsĂ€tzlich durch TarifvertrĂ€ge, die zwischen den „ĂŒblichen“ Tarifvertragsparteien verhandelt werden, vereinbart. Durch einen staatlichen Rechtsetzungsakt wird dieser dann fĂŒr alle ArbeitsverhĂ€ltnisse dieser Branche rechtsverbindlich. Die Rechtsverbindlichkeit des Branchenmindestlohns ergibt sich aus § 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in Verbindung mit einer AllgemeinverbindlicherklĂ€rung des Tarifvertrags nach § 5 Tarifvertragsgesetz oder (alternativ) in Verbindung mit einer nach § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erlassenen Rechtsverordnung. FĂŒr die Pflegebranche gelten besondere Bestimmungen nach §§ 10 bis 13 AEntG.
Zwei Varianten Branchenmindestlöhne
Die Branchenmindestlöhne gelten auch fĂŒr Arbeitnehmer, die von einem auslĂ€ndischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt werden. Ebenso gelten sie fĂŒr (Leih-)Arbeitnehmer, wenn und solange sie durch ihren Arbeitgeber (Verleiher) einem anderen Arbeitgeber (Entleiher) ĂŒberlassen werden, der in den Geltungsbereich eines Branchenmindestlohns fĂ€llt (§ 8 Abs. 3 AEntG). Daneben kann fĂŒr die Branche der ArbeitnehmerĂŒberlassung selbst ein Mindestlohn-Tarifvertrag durch eine Rechtsverordnung nach § 3a Abs. 2 AĂG allgemeinverbindlich werden. Man spricht hier von einer Lohnuntergrenze.
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Steuer bei Abfindung vermeiden
Wenn ein Arbeitnehmer gekĂŒndigt worden ist, fragt er regelmĂ€Ăig nach seinen Rechten auf WeiterbeschĂ€ftigung oder Abfindung. Der entscheidende Punkt ist dabei zunĂ€chst immer die Frage nach der Anwendbarkeit des KĂŒndigungsschutzgesetzes, da sich hier die wesentliche Weiche stellt. Findet das KĂŒndigungsschutzgesetz nĂ€mlich keine Anwendung, dann hat der betroffene Arbeitnehmer nur sehr eingeschrĂ€nkte Möglichkeiten, sich gegen die ausgesprochene KĂŒndigung zur Wehr zu setzen. Nicht zur Anwendung kommt das KĂŒndigungsschutzgesetz vor allem dann, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um einen Kleinbetrieb handelt. Weiterlesen
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