Zuschläge für Überstunden

Ein weitverbreiteter Irrtum unter Arbeitnehmern ist, dass sie einen automatischen Anspruch auf bestimmte Zuschläge zu Überstunden haben. Ein Überstundenzuschlag ist eine prozentuale Erhöhung des Stundenlohns, der für geleistete Überstunden zu zahlen ist. Damit wird jede Überstunde für den Arbeitgeber teurer als eine reguläre Arbeitsstunde. Einen solchen Zuschlag muss der Arbeitgeber im Allgemeinen aber nicht zahlen – auch wenn er Überstunden von seinen Mitarbeitern verlangt.

Regelungen für Zuschläge bei Überstunden

Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge für Überstunden gibt es nicht. Zahlen Arbeitgeber trotzdem Zuschläge für Überstunden, geschieht dies meist aufgrund eines Tarifvertrags. Selbstverständlich können Regelungen über Zuschlagszahlungen für Überstunden auch im jeweiligen Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen enthalten sein. In der Praxis ist das jedoch eher unüblich.

Sind mehrere Zuschläge kombinierbar?

Kompliziert wird es meist, wenn mehrere Zuschläge auf einen Zeitraum zusammenfallen. So gibt es in Tarifverträgen üblicherweise neben Zuschlägen für Überstunden auch Zuschläge für Arbeit an Sonn- oder Feiertagen oder für Nachtarbeit. Im Arbeitsalltag entsteht immer wieder Streit darüber, ob und wie verschiedene Zuschläge zu kombinieren sind, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise während der Nachtarbeit Überstunden macht. Die Frage ist dann meist, ob Arbeitnehmer nun beide Zuschläge oder nur den höchsten Zuschlag erhalten. Zur Lösung kommt es entscheidend auf die konkrete Formulierung im Tarifvertrag an. Das Gesetz kann hier nicht weiterhelfen.

Das Gesetz gibt in diesem Zusammenhang nur vor, dass ein Anspruch auf einen Nachtzuschlag besteht, wenn nicht eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage gewährt wird. Dieser Zuschlag kann daher nicht ohne Weiteres entfallen. Für Überstundenzuschläge gibt es allerdings keine vergleichbare gesetzliche Regelung. Daher ist stets der einschlägige Tarifvertrag maßgeblich.

Ab wann werden Überstunden ausbezahlt?

Teilweise gibt es bestimmte Einschränkungen, ab wann Zuschläge für Überstunden gezahlt werden. So ist es beispielsweise rechtmäßig, wenn Tarifverträge festlegen, dass erst Überstunden, die über die übliche Wochenarbeitszeit von beispielsweise 37,5 Stunden geleistet werden, mit Zuschlägen vergütet werden. In solchen Fällen würden Teilzeitbeschäftigte nicht für jede geleistete Überstunde auch Zuschläge erhalten. Vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen müssen die Überstunden selbstverständlich trotzdem – gegebenenfalls nur zum üblichen Stundenlohn.

Steuerpflicht für Zuschläge?

Zuschläge für Überstunden gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Überstundenzuschläge zählen daher zu den laufenden Bezügen, die zusammen mit dem übrigen Monatslohn am Monatsende abzurechnen sind. Allerdings können Zuschläge für Überstunden, die an Sonn- und Feiertagen oder nachts erbracht wurden, unter Umständen nicht steuerpflichtig sein. Je nach dem, wie die verschiedenen Zuschläge kombiniert werden, entscheidet sich auch die Steuerpflicht.

Zuschläge für Überstunden/ RA Axel Pöppel/ Hamza Gülbas


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Ich habe doch einen Anspruch auf Auszahlung meiner Überstunden? Oder?

Diese Frage bekommen wir oft gestellt und in der Regel muss man erstmal mit der typischen Juristenantwort „Es kommt darauf an.“ antworten und dann weiter fragen:

Denn: Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich, ob und in welcher Höhe Überstunden allgemein zu vergüten sind. Oftmals werden auch keine konkreten Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber getroffen, wie und wann Überstunden ausbezahlt werden. Trotzdem gilt: hat der Arbeitnehmer Überstunden auf Anweisung des Arbeitgebers geleistet, muss er hierfür auch entlohnt werden…WEITERLESEN

Ausbezahlen von Überstunden – Wann muss der Chef zahlen?/ Bild: Unsplash.com


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Leistungslohn

Jeder Arbeitnehmer wird in Deutschland für seine geleistete Tätigkeit in Form von Lohn oder Gehalt bezahlt. Rechtsgrundlage der Gehaltszahlung ist der Arbeits- oder Tarifvertrag. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bzw. das Gehalt pünktlich zu zahlen, heute fast immer durch Überweisung auf ein Konto des Arbeitnehmers. Die Zahlungsmodalitäten wie Art und Weise der Zahlung, Zahlungsort und Zahlungszeit sind im jeweiligen Arbeitsvertrag oder in den Tarifverträgen geregelt. Meist wird der Lohn/das Gehalt am Monatsende oder am 15. des Folgemonats gezahlt. WEITERLESEN

Leistung als Alternative zur Zeit


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Und mein Resturlaub? Der Anspruch nach der Kündigung

Wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer selbst kündigt, stellt sich häufig die Frage nach dem Resturlaub – insbesondere danach, ob und wie dieser abgegolten werden kann.

Der jährliche Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist dabei im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Danach besteht ein Anspruch auf einen Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer jedes Jahr gewährt werden muss. Der Urlaubsanspruch ist zwingend, das heißt, der kann durch keine Vereinbarungen im Arbeitsvertrag verringert oder ausgeschlossen werden. Er darf auch nur in besonderen Ausnahmefällen gegen Geld abgegolten werden.

Urlaubsanspruch bleibt bestehen

Genauso verhält es sich mit dem Resturlaub, wenn gekündigt wurde. Soll das Arbeitsverhältnis beendet werden, bleibt der Urlaubsanspruch grundsätzlich bestehen. Der Anspruch auf den Resturlaub verfällt nicht automatisch mit dem Arbeitsverhältnis. Die Kündigung kann allerdings dazu führen, dass der Arbeitnehmer den Urlaub nicht mehr nehmen kann – aus rein zeitlichen Gründen. Dann kann man über die Abgeltung in Geld des Resturlaubs nachdenken.

Ab wann steht der Urlaubsanspruch zu?

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Und mein Resturlaub? Der Anspruch nach der Kündigung/ Bild: Unsplash.com/ Emerson Peters


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