ArbeitsunfÀhigkeit und Krankheit sind zwei Begriffe, die eng zusammen gehören. Aber sie sind nicht deckungsgleich. Die ArbeitsunfÀhigkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und die Krankheit medizinischer. Man kann unter UmstÀnden krank sein und trotzdem arbeitsfÀhig sein. Und es gibt Erkrankungen, die sich in unterschiedlichen Berufen völlig verschieden auswirken. Ein Rechtsanwalt kann mit einem Gipsbein durchaus seine Arbeit machen. Einen Busfahrer, Flugbegleiter oder Kellner mit Gipsbein möchte man sich besser nicht vorstellen.
Ăblicherweise wird der Begriff der ArbeitsunfĂ€higkeit mit AU abgekĂŒrzt und die Krankschreibung bzw. ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung eben mit AU-Bescheinigung.
Die ArbeitsunfÀhigkeit lÀsst die Arbeitspflicht entfallen
Mit einer AU, die mit einer Àrztlichen AU-Bescheinigung nachgewiesen ist, entbindet den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin von der Arbeitspflicht aus dem ArbeitsverhÀltnis. Eine ArbeitsunfÀhigkeit setzt grundsÀtzlich eine Krankheit voraus.
ArbeitsunfÀhigkeit/ Bild: Unsplash.com
Diese Krankheit kann sowohl medizinische als auch auf psychologische oder geistig-mentale Ursachen haben. 1958 definierte der Bundesgerichtshof (BGH) die Krankheit als âjede Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen TĂ€tigkeit des Körpers, die geheilt, d. h. beseitigt oder gelindert werden kann.“
Die beim Arbeitnehmer vorliegende Erkrankung muss einen direkten Zusammenhang mit der AU haben. Aufgrund der Erkrankung muss der Arbeitnehmer daran hindert sein, seine arbeitsvertraglich vorgesehene Arbeitsleistung zu erbringen. Die im Deutschen Arbeitsrecht vorhandene Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist dabei ein besonderer Schutz fĂŒr die Arbeitnehmer. Sie behalten ihren vollen Lohnanspruch – fĂŒr sechs Wochen – ohne dafĂŒr Arbeiten zu mĂŒssen.
Grund bzw. Auslöser der ArbeitsunfĂ€higkeit wird durch allgemeine Erkrankung (ErkĂ€ltung, Mage/Darm-Infekt, …), Berufskrankheit, Unfall (Betriebsunfall, Haushaltsunfall, Sportunfall) oder z.B. eine Kur.
Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht muss sich ein Arbeitnehmer nicht von seinem Arzt „gesund“ schreiben lassen. Da die AU-Bescheinigung eben eine voraussichtliche Zeit der AU angibt, kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, wann er sich wieder fĂŒr ArbeitsfĂ€hig hĂ€lt.
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Krankheit: Was darf der Arbeitgeber wissen?/ Bild: Unsplash.com
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