Kündigungsschutz

Nahezu jede Kündigung bringt den Gekündigten in eine besondere Situation. Denn unabhängig davon, ob er mit der Arbeit glücklich war oder nicht, birgt die Kündigung immer die Gefahr des sozialen Abstiegs und erzeugt so – nicht ganz unberechtigt – Existenzängste.

In den letzten Jahren ist folgerichtig zu beobachten, daß die Neigung der Arbeitnehmer, einer Beendigung gegen Abfindung zuzustimmen, deutlich zugenommen hat. Insbesondere ältere Arbeitnehmer neigen dazu, lange und ausdauernd um den Arbeitsplatz zu kämpfen. Dies hat seinen Grund natürlich auch in den Veränderungen beim Arbeitslosengeld und insbesondere bei den Hartz IV-Gesetzen.

Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

Wir schauen nicht so sehr auf die Regelabfindung, sondern darauf, was im Einzelfall möglich ist. Dies kann unter Umständen sehr viel mehr oder auch deutlich weniger sein. In der Regel erreichen wir für unsere Mandanten Abfindungen deutlich oberhalb der „Regelabfindung“. Dies kann aber nicht immer gelingen.

Dabei gilt im Falle der Kündigung eines ohne Ausnahme: Je früher der Rechtsanwalt aufgesucht wird, desto besser. Denn unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber eine Entlassung plant, oder ein Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnet, hat derjenige, der gut vorbereitet ist und alle möglichen Eventualitäten bedacht hat, in der Regel immer die besseren Karten.

Und um die Zukunftsaussichten zu verbessern unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erstellung ihrer Bewerbungsunterlagen und geben ihnen Tipps für die Gestaltung ihrer beruflichen Zukunft.

Kündigungsschutz Arbeitnehmer/ Bild: unsplash.com/ Ulises Baga


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Beschäftigt ein Unternehmen fünf oder mehr Mitarbeiter, so haben die Mitarbeiter das Recht einen Betriebsrat zu gründen.
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Wenn der Chef den Betriebsrat verbietet/ Bild: Unsplash.com/Samuel Zeller


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Personalgespräch

Das Personalgespräch ist in einem normal laufenden Betrieb geradezu eine Banalität. Vorgesetzte und Arbeitnehmer sprechen über das laufende Arbeitsverhältnis. Was war gut? Was war nicht so gut? Wo kann man was verbessern?

Wenn es um Prämien, Bonuszahlungen oder Zielerreichung und Zielvereinbarung geht, ist das in der Regel auch noch vernünftig machbar. Dann werden im Personalgespräch die Vorstellungen geäußert und in der Regel setzt der Arbeitgeber etwas mehr durch. Was aber, wenn das Arbeitsverhältnis stark belastet ist und die Arbeitgeberseite das Personalgespräch an sich nur für Trennungsgespräche nutzen möchte?

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Ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich nicht. In der Praxis aber werden häufig Abfindungen zur Herstellung des Rechtsfriedens und zur Vermeidung eines langandauernden Rechtsstreites bezahlt. Faustformel hier in Hamburg: pro volles Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt. Seit dem 01.01.2006 sind Abfindungen ausnahmslos in voller Höhe zu versteuern, aber mit einer Vergünstigung bei der Berechnung.

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