Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Uhlenhorst

Sie suchen nach „Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Uhlenhorst“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individualarbeitsrecht  und Betriebsverfassungsrecht.


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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Der Rechtsanwalt ist ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtssystems. Er trägt insoweit unabdingbar zum Funktionieren des Rechtssystems bei. Im Gegensatz zum Richter, dem Notar oder dem Staatsanwalt ist das prägende Merkmal der Rechtsanwälte die Partei ergreifende Interessensvertretung. Der Rechtsanwalt setzt sich für seine Mandanten ein.

Suchen Sie im Bereich Arbeitsrecht professionellen Beistand, so sollten Sie einen Arbeitsrechtsanwalt konsultieren. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird dabei versuchen, Ihre Interessen unter Berücksichtigung der genauen Verhältnisse und mit Bedacht durchzusetzen. Hin und wieder ist der Weg vor Gericht unvermeidbar. Und zwar dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer nicht von seiner Position abweichen will. Allerdings auch, wenn Gerichtsfristen abzulaufen drohen.

Aber nicht immer muss es dazu kommen. Der erfahrene Fachanwalt für Arbeitsrecht wird zu allererst mit ihrem Arbeitgeber unter Hinweis auf den Sachverhalt eine außergerichtliche Streitlösung herbeizuführen versuchen.

Geht es zum Beispiel um ein Arbeitszeugnis, ist der Weg vor Gericht nicht erfolgsversprechend. Zwar gibt es für den Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Zeugnis. Dieses muss aber vollständig und wahrheitsgemäß sein, der Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden. Ist das Arbeitszeugnis allerdings nicht berufsfördernd, darf man die zeitliche Komponente nicht außer Acht lassen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung zieht sich meist länger als ein außergerichtlicher Vergleich. Braucht man so ein Zeugnis für die Stellensuche, so nützt ein erst nach Monaten gefälltes Urteil wenig.

Natürlich kann man einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auch dann aufsuchen sich für ihre Interessen zu engagieren, wenn kein aktueller Rechtsstreit sich abzeichnet. Also wenn ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nur vorbereitend hinzugezogen wird.

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln wollen bzw. müssen und hoffen auf eine ordentliche Abfindung. Auch in diesem Fall kann der bevollmächtigte Rechtsanwalt für die jetzt anstehenden Verhandlungen mit dem Unternehmer in Dialog treten. Ratsam ist dies vor allem dann, wenn Sie um ihre Verhandlungsschwäche wissen. Typisch ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zudem, wenn sie mit Ihrem Arbeitgeber menschlich verbunden sind und nicht wissen, wie Sie die Sache anpacken sollen. Ihr empfehlenswerter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auch so steuiern, dass sich dieser nicht automatisch angegriffen fühlt.


Rechtsanwalt in Uhlenhorst

Der östlich an der Außenalster gelegene Stadtteil Uhlenhorst gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Nord. Auf einer Fläche von rund 2,2 km³ leben in Uhlenhorst in etwa 16.000 Bürger.

Aktenkundig zum ersten Mal zunächst als Papenhude erwähnt, kam Uhlenhorst (= Eulennest) erst im Jahre 1608 zu seinem Namen, da in einem verlassenen Gehöft an der Hamburger Alster Eulen gehaust haben sollen. Im Jahre 1894 wurde Uhlenhorst anschließend zum Hamburger Stadtteil erklärt.

An Kulturellem findet man in Uhlenhorst das englischsprachige, im alten Hammonia-Bad untergebrachte English Theatre of Hamburg, „auf der Uhlenhorst“ das Ernst-Deutsch-Theater sowie die älteste Tanzschule Hamburgs, die Tanzschule Walter Bartel. Uhlenhorst befindet sich östlich der Alster und bietet Bürgern und Gästen gleichermaßen viele Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung.

Längs des Außenalsterufers in Uhlenhorst ist die Kaufmannsvilla am Schwanenwik, welche 1865 errichtet wurde und mittlerweile den Literaturhaus e. V. beherbergt, wie auch die im Jahre 1961 errichtete und damit Deutschlands viertälteste Moschee, die Imam-Ali-Moschee, zu bewundern. Am Feenteich in Uhlenhorst gelegen, befindet sich weiter das Gästehaus des Hamburger Senates, in welchem die „Mächtigsten der Welt“, wie bspw. bereits Königin Elizabeth, Prinzessin Diana, Ex-Außenminster Henry A. Kissinger, der Dalai Lama etc., und zuletzt auch der bekloppte Trump beim G20 Treffen auf ihrem Besuch in Hamburg empfangen werden. Das Gästehaus wurde als eines der ersten winterfesten Wohnhäuser auf der Uhlenhorst im Jahre 1868 für einen Unternehmer erbaut.

RA Hamza Gülbas/ RA Axel Pöppel

 



Fallbeispiel

Aufhebungsvertrag

Nicht selten geraten die Arbeitnehmer in die Situation, dass ihnen der Arbeitgeber den Abschied mit einem Aufhebungsvertrag schmackhaft machen möchte. Nach unserer Erfahrung fahren die Arbeitnehmer aber in aller Regel schlecht mit entsprechenden Vereinbarungen, da diese immer die Gefahr bergen, dass der Arbeitnehmer eine Sperrzeit für den Arbeitslosengeldbezug erhält.Entsprechende Aufhebungsverträge sind zudem nicht ohne weiteres durchsetzbar, hält sich der Arbeitgeber nicht an seine Verpflichtungen, so müssen diese gerichtlich eingeklagt werden. Wird dagegen im Kündigungsschutzverfahren ein Vergleich geschlossen, dann handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel, der direkt im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann.

Aufhebungsvereinbarung


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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr viele Kündigungen sind in einer Art fehlerhaft, die eine erfolgreiche Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses erlauben. Dabei sind es oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen auf der Arbeitgeberseite nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.

Zum Schluss gehen für den Chef viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige Formalie nicht gestimmt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine nur einwenig falsche Anhörung des BR zahlreiche Kündigungen „kippen“.

Diese Angriffspunkte und Schwächen einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Arbeitsrechtsfachmännern erkennbar, was den Besuch beim Kündigungssprezialisten grundsätzlich empfehlenswert macht.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com/Joshua Hoehne


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Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes.  
Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen:   ….WEITERLESEN

Arbeitszeugnis


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Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?

Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.

Der Mindesturlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch.

Die meisten Arbeitnehmer arbeiten jedoch in einer Fünf-Tage-Woche. Umgerechnet bedeutet dies, dass ein Urlaubsanspruch auf mindestens 20 Arbeitstage besteht. Unabhängig davon, wie viele Tage man in der Woche arbeitet – das Gesetz garantiert einem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr. Arbeitet man beispielsweise nur drei Tage in der Woche, hat man einen Anspruch auf mindestens 12 Urlaubstage. Schließlich muss man nur an den Tagen Urlaub beantragen, an denen man auch zur Arbeit kommen würde.

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Zur Ermittlung des konkreten Urlaubsanspruchs/ Bild: Unsplash.com/ Johannes Plenio


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Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


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