Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eppendorf

Sie suchen nach „Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eppendorf“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz und  im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.


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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Der Anwalt ist ein Organ der Rechtspflege. Der Rechtsanwalt trägt somit unabdingbar zum Funktionieren unseres Rechtssystems bei. Im Gegensatz zum Staatsanwalt, dem Notar und Richter ist das besondere Faktor der Rechtsanwälte die parteiische Interessensvertretung. Er setzt sich bestmöglich für seinen Mandanten ein.

Suchen Sie im Bereich Arbeitsrecht professionellen Beistand, so sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird dabei Sie so vertreten, Sie unter Berücksichtigung aller Gegebenheit und Fakten mit großer Sorgfalt zu vertreten. Von Fall zu Fall ist die Einschaltung eines Arbeitsgerichts der beste Klärungsweg. Dies immer dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer zu Verhandlungen nicht bereit ist. Allerdings auch, wenn prozessuale Fristen abzulaufen drohen.

Grundsätzlich muss es aber nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird zuvor mit dem jeweiligen Ansprechpartner im Unternehmen unter Hinweis auf die Rechtslage eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen versuchen.

Geht es zum Beispiel um ein Arbeitszeugnis, ist der Weg vor Gericht nicht sinnvoll. Zwar gibt es für den Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss aber wahrheitsgemäß und vollständig sein, der Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden. Ist das Arbeitszeugnis allerdings nicht berufsfördernd, so muss insbesondere die zeitliche Komponente beachtet werden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung zieht sich meist länger als ein außergerichtlicher Vergleich. Benötigt man ein Arbeitszeugnis für die Bewerbung, so nützt ein erst nach Monaten gefälltes Urteil wenig.

Sie können einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auch dann hinzuziehen sich für rechtliche Angelegenheiten zu engagieren, wenn kein aktueller Rechtsstreit sich abzeichnet. Also wenn ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nur vorsorglich bevollmächtigt wird. Nehmen wir an, sie wollen ihren Arbeitsplatz wechseln und hoffen auf eine ordentliche Abfindung. Auch in diesem Fall kann ihr Rechtsanwalt für die jetzt anstehenden Verhandlungen mit dem Unternehmer in Dialog treten. Ratsam ist dies vor allem dann, wenn Sie um ihre eigene Verhandlungsschwäche wissen. Ideal ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zudem, wenn sie mit dem Chef menschlich verbunden sind und nicht wissen, wie Sie eine Verhandlung führen sollen. Ihr versierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auch so steuern, dass sich dieser nicht automatisch angegriffen fühlt.

Pöppel Rechtsanwälte/ RA Axel Pöppel, RA Hamza Gülbas


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Rechtsanwalt in Eppendorf

Der Stadtteil Eppendorf gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Nord. Auf einer Fläche von rund 2,7 km³ leben etwa 24.000 Bürger in Eppendorf. hier sind auch Terminsvertretungen beim Arbeitsgericht Hamburg für andere Anwälte möglich.

Schon im Jahre 1140 erstmals aktenkundig als Eppenthorp genannt, ist Eppendorf das älteste Dorf Hamburgs. Das 1894 eingemeindete Eppendorf wurde im Süden bestimmt durch eine Vielzahl repräsentative Stadthäuser, im Norden durch das 1885 in Hamburg Eppendorf gegründete Allgemeine Krankenhaus (dem heutigen UKE) sowie die seit 1894 aus der Stadtmitte hierher verlegten Wohnstifte.

Das Universitätskrankenhaus Eppendorf ist einer der größten Arbeitgeber in Eppendorf und das größte Krankenhaus in Hamburg. Daher ist in Eppendorf das Arbeitsrecht in Krankenhäusern von besonderer Bedeutung.

Zusätzlich war im nördlichen Teil Eppendorfs ein Arbeiterquartier Hamburgs angesiedelt, wo vorübergehend der große Schriftsteller Wolfgang Borchert sowie der Vorsitzende der KPD, Ernst Thälmann, im Zeitraum von 1925 bis 1933 lebten.

Eppendorf hat ebenfalls mit der Eppendorfer Grillstation einen Kultimbiss hervorgebracht, da dort Olli Dietrich als Dittsche in der gleichnamigen Fernsehshow seine Weisheiten zum Besten gab und sich daher der Imbiss zu einer Pilgerstätte in Eppendorf entwickelt hat.

Hamburg Eppendorf ist sehr gut an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen, mit den U-Bahnlinien U1 und U3 über die Station Kellinghusen ist z.B. die Hamburger Stadtmitte bequem und schnell zu erreichen.

Eppendorf/ Bild; Unsplash.com


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Fallbeispiel

Abfindungsanspruch

Einen echten Abfindungsanspruch gibt es im Deutschen Arbeitsrecht nur in sehr seltenen Ausnahmefällen. In der Praxis ist die Abfindung der Betrag, mit dem sich der Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis zur Vermeidung eines möglicherweise langwierigen Rechtsstreits „freikauft“ und reine Verhandlungssache.

Die echte Abfindung, die vom Arbeitsgericht durch Urteil festgesetzt wird, kommt nur in sehr seltenen Fällen vor und betrifft dann in der Regel die Entlassung von leitenden Angestellten. Es hat sich aber über die Jahrzehnte hinweg eine Art „Regelabfindung“ herausgebildet. Diese berechnet sich auf der Grundlage eines halben Bruttomonatsgehalts für jedes Jahr der Beschäftigung.

Ein Arbeitnehmer, der fünf Jahre bei einem Gehalt von zuletzt 2.000,00 Euro brutto tätig war, hätte theoretisch eine Regelabfindung von 5.000,00 Euro brutto. Diese Abfindung ist ein Richtwert. Es hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalles ab, ob dieser Wert erreichbar ist oder auch nicht, oder ob sogar eine erheblich Höhere Abfindung das Ergebnis des Verfahrens ist.

Abfindungsanspruch/ Bild: Unsplash.com/Melissa Askew



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Fallbeispiel

Abfindung bei Kündigung

Wenn ein Arbeitsverhältnis unabwendbar dem Ende zu geht beschäftigt den Arbeitnehmer in der Regel eine Frage: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Im rechtstechnischen Sinne ist die Abfindung eine Einmalzahlung die dazu dient, bestehende Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis abzugelten. Einen tatsächlichen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es im Arbeitsrecht jedoch nur in Ausnahmefällen, beispielsweise dann, wenn das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis wegen Unzumutbarkeit auflöst, oder wenn Tarifverträge oder Sozialpläne entsprechende Ansprüche vorsehen.

Ein weiterer Fall ist die Regelung des § 1a KSchG. Danach kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Ausspruch einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen eine Abfindung für den Fall in Aussicht stellen, dass dieser binnen der gesetzlichen Frist von drei Wochen keine Kündigungsschutzklage erhebt. Maßstab ist hier die sog. Regelabfindung von 1/2 Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung.

Abfindung bei Kündigung/ Bild: Unsplash.com/Ramiro Mendes


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In der Regel wird die Abfindung zwischen den Parteien im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens ausgehandelt, um zu einem gerechten Interessenausgleich zu gelangen und bestehenden Prozessrisiken auszuschließen. Die Parteien schließen dann einen sogenannten Abfindungsvergleich, der den Rechtsstreit beendet. Auch die Höhe der Abfindung bei Kündigung ist gesetzlich nur für den besonderen Fall des § 1a KSchG geregelt. Im Rahmen des üblichen Abfindungsvergleiches ist die Höhe daher frei auszuhandeln. Je günstiger im Kündigungsschutzprozess die Prognose für den Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ist, desto höher wird die Abfindung ausfallen. Die Höhe wird zudem maßgeblich durch die Beschäftigungsdauer beeinflusst. Ausgangspunkt für Verhandlungen ist üblicherweise die Regelung des § 1a KschG, die ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Beschäftigung vorsieht. Je nach Prozessaussichten kann davon nach unten oder oben abgewichen werden. Häufig wird die konkrete Höhe daher mitentscheidend vom Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts abhängen.

Eine Abfindung wird nicht grundsätzlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet, sondern nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Gemäß § 143a SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu einem Jahr, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet worden ist und der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung erhalten oder zu beanspruchen hat. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches sollte die ordentliche Kündigungsfrist daher nicht abgekürzt werden. Die gezahlte Abfindung unterliegt zudem grundsätzlich in voller Höhe der Einkommensteuer, entsprechende Freibeträge gibt es nicht mehr.

Abfindung bei Kündigung/ Bild: Unsplash.com/ Sharon Mccutcheon


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