Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann grds. auf folgenden Wegen erfolgen:
- Beendigung durch Befristung mit Sachgrund
- Beendigung durch Befristung ohne Sachgrund
- Kündigung durch den Arbeitgeber
- Kündigung durch den Arbeitnehmer
- Aufhebungsvertrag
- Eintritt in die Altersrente
- Eintritt in die volle und unbefristete Erwerbsminderungsrente
- Tod des Arbeitnehmers
- Beendigung durch gerichtliches Urteil
- Beendigung durch gerichtlichen Vergleich
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Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Wir sind telefonisch von Mo-Fr in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar.
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Tantieme
Tantieme/ Bild: Unsplash.com/Ramiro Mendes
Immer wieder wird in Arbeitsverhältnissen eine Tantieme als Vergütungsbestandteil vereinbart. Dabei wird der Betriff der Tantieme häufig falsch benutzt. Als Tantieme bezeichnet man eine Zahlung eines variablen Geldbetrags von einem Unternehmen an Mitarbeiter, die gewöhnlich als besondere Honoration zusätzlich zum Festgehalt geleistet wird. Eine Tantieme ist nicht an die Arbeitsleistung des Mitarbeiters gekoppelt, sondern an das Gesamtergebnis des Unternehmens. Konkret bedeutet das, dass die Höhe der Tantieme vom Umsatz oder Gewinn des Unternehmens abhängt. Dies unterscheidet die Tantieme von einer Provision. Bei den Mitarbeitern, die in den Genuss von Tantiemen kommen, handelt es sich zum größten Teil um Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, Gesellschafter-Geschäftsführer oder leitende Angestellte. Der Anspruch auf Zahlung einer Tantieme ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag bzw. aus dem Geschäftsführeranstellungsvertrag. Zu beachten ist, dass eine etwaige darin enthaltene Klausel des Vorbehalts der Freiwilligkeit unzulässig ist. Weiterlesen
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