Rechtsbeistand bei Kündigung in St. Georg

Sie suchen nach „Rechtsbeistand bei Kündigung in St. Georg“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte ebenso wie Leitende und Kleine bis mittlere Arbeitgeber. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht. Die Kündigung ist unser Steckenpferd.

Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Rechtsbeistand bei Kündigung

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer weitreichende Auswirkungen haben. Immer dann, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses außerordentlich erklärt worden ist. Nicht nur, dass das Arbeitsamt die Zahlungen für eine Frist von drei Monate sperren kann, auch die finanzielle Existenz kann extrem gefährdet sein. Umso wichtiger ist daher bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Hilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Beachten sollte man die gesetzliche Frist von drei Wochen, in der gegen eine Kündigung die Kündigungsschutzklage angestoßen werden kann. Ihr Anwealt wird daher zuallererst die Frist zu wahren haben, aber natürlich nur dann, wenn diese Frist nicht schon abgelaufen ist. Demnach ist das unverzügliche Aufsuchen des Rechtsanwalts so wichtig. Hinweisen sollte man auf den § 5 Abs. 1 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz: „War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen.“ Es ist also denkbar, unter gewissen Bedingungen auch nach Fristablauf, die Klage erfolgsversprechend einzureichen. Eine offensichtlich verspätete Klage wird ihnen sonst nur Kosten verursachen, aber keinen Erfolg.

Der von ihnen bevollmächtigte Rechtsbeistand wird die formelle und materielle Gültigkeit der Kündigung sorgfältig anaylsieren. Dabei sind dem Rechtsbeistand der schriftliche Arbeitsvertrag und die Kündigung vorzuzeigen, soweit diese entsprechend erfolgt sind. Ebenso wichtig ist es, eine gegebenenfalls mit der Kündigung oder kurz zuvor ausgesprochene Abmahnung zuzeigen. Mit diesen Unterlagen und der von ihnen beschreibenen Kündigungssituation wird ihr Rechtsbeistand ihnen eine erste Einschätzung über die Möglichkeiten einer Klage abgeben können. (Achtung: Verspricht ihnen ihr Rechtsbeistand „ohne wenn und aber“ einen Erfolg zu 100 Prozent, so dürfte diese Aussage ziemlich unseriös sein, im Zweifel sollten Sie sinnvoller Weise einen anderen Rechtsbeistand aufsuchen.)

Doch auch vor einer Kündigung, besonders bei ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Abmahnungen, wird ihr Rechtsbeistand ihnen beistehen können. Zumeist ist eine Abmahnung durch den Arbeitgeber nur ein Einstieg in eine geplante Trennung vom Arbeitnehmer.

Ein befähigter Rechtsbeistand kostet natürlich Geld. Daher sollten sie bei einer drohenden Entlassung mit ihrem Rechtsbeistand zuvor die finanziellen Folgen besprechen und die Möglichkeit der Einreichung von Prozesskostenhilfe ins Kalkül aufnehmen.

Rechtsbeistand bei Kündigung/ Bild: Pöppel Rechtsanwälte


Rechtsanwalt in St. Georg

St. Georg gehört zu dem Hamburger Bezirk Mitte und grenzt u.a. an die Stadtteile Hamburg-Altstadt und Hamburg Borgfelde. Auf einer Fläche circa 1,8 km³ leben in St. Georg rund 13.000 Bürger. Das „Haus der Gerichte“ am Berliner Tor beherbergt das Amtsgericht Hamburg-St. Georg, das Verwaltungsgericht Hamburg, das Hamburgische Oberverwaltungsgericht sowie das Finanzgericht.

Als weiteres Gericht kann St. Georg eine Außenstelle des Bischöflichen Offizialats (= Kirchengericht) der Diözesen Hamburg und Osnabrück im Generalvikariat, gelegen in der Danziger Straße, verzeichnen. St. Georg liegt direkt am Hamburger Hbf, von dem aus der Zentrale Omnibusbahnhof („ZOB“) nicht weit entfernt ist. Unweit des Hamburger Hauptbahnhofes befindet sich im Übrigen das Schauspielhaus als eines der größten Theater Deutschlands sowie das Museum für Kunst und Gewerbe.

Weiterhin ist in St. Georg eine von 42 Moscheen Hamburgs, die Centrum-Moschee, in einem Gebäude zu finden, in welchem um die Jahrhundertwende eine Badeanstalt, das Harmoniabad, betrieben wurde. Auch gehört das Hotel „Atlantik“ zu diesem Hamburger Ortsteil, welches einst 5 Sterne vorweisen konnte (und sich zur womöglichen Wiedererlangung derer in der Sanierung befindet) und grundsätzlich das Dauerdomizil von Udo Lindenberg ist.


Fallbeispiel

Abfindungsanspruch

Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?
Wie hoch ist mein Abfindungsanspruch nach der Kündigung durch meinen Chef?
Diese Frage bekommen wir immer wieder gestellt und sagen ebenso immer wieder: Es gibt im Deutschen Arbeitsrecht an sich keinen Abfindungsanspruch. Das klingt erstmal komisch, weil fast jeder Kündigungsschutzprozeß mit der Zahlung einer Abfindung endet. Der Deutsche Kündigungsschutz schützt das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand. Wenn also eine Kündigung vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Der Sieg vor Gericht bedeutet als keine Abfindung wegen der unwirksamen Kündigung, sondern eine Rückkehr zu den Kollegen an den alten Arbeitsplatz.

Hier geht’s zum Abfindungsrechner

Üblicherweise dauert ein Kündigungsschutzprozeß zwischen 6 und 12 Monaten. Für Arbeitnehmer eine sehr lange Zeit und für Arbeitgeber ein hohes finanzielles Risiko.  Je nach Gericht und individuellem Ablauf des Verfahrens. Wenn der Arbeitgeber also nach neun Monaten von der Unwirksamkeit seiner Kündigung erfährt, hat er den ungewollten und schon „ausgebuchten“ Kollegen wieder vor der Nase und auf der Pay-Roll. Ungekündigt und darf die Zeit seit der Kündigung nachbezahlen. Vor dem Hintergrund dieses teils kaum überschaubaren Risikos werden Abfindungen gezahlt.

Einen echten Abfindungsanspruch gibt es nur bei echten leitenden Angestellten (z.B. Prokuristen) im laufenden Kündigungsschutzverfahren. Wenn dann der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellt, setzt das Gericht eine Abfindung fest.

Abfindungsanspruch/ Bild: Unsplash.com/ Emiliano Vittoriosi


Fallbeispiel

Rückzahlung von Ausbildungskosten

Eine unangemessen lange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten ist grds. unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Klausel insgesamt. Daraus ergibt sich, daß der Beschäftigten keinerlei Erstattungsplfichten mehr hat. Arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die einen Mitarbeiter zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichten, unterliegen nach der Rechtsprechung des BAG der rechtliche Prüfung nach den Grundsätzen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Prüfung und somit den gleichen Anforderungen, wie die AGB von Gebrauchtwagenhändlern, Internetversendern und Kaufhäusern.

Voraussetzung für eine rechtlich bindende Regelung über die Rückzahlung ist nach der Rechtsprechung des BAG , dass die Ausbildung für den Angestellten von tatsächlichem und geldwertem Vorteil ist. Eine „normale“ ein oder mehrtägige Weiterbildung fällt nicht darunter. Es muß sich schon um eine Aus- oder Weiterbildung handeln, die den „Marktwert“ erhöht und / oder die Aussichten am Arbeitsmarkt ernsthaft verbessert. Daneben darf der Angestellte nach Abschluß der Ausbildung nicht übermäßig lange an den Arbeitgeber gebunden wird.

Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt und ein Rückzahlungsanspruch besteht dann garnicht. Nach der etwas komplizierten Rechtsprechung sind fast alle Rückzahlungsklausel von mehr als 2 Jahren in jedem Falle unwirksam. Aber kürzer wirkende Rückzahlungsvereinbarungen können unwirksam sein.
Im rechtlichen Alltag haben sich die überwiegende Zahl entsprechenden Regelungen als unwirksam gezeigt.

Rückzahlung von Ausbildungskosten/ Bild: Unsplash.com/ Christian Dubovan


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: KündigungsschutzklageArbeitsrecht im EinzelhandelAufhebungsvertragArbeitszeitmodelleBeschäftigungsanspruchBewerbungsgesprächPunktesystem bei SozialauswahlLow PerformerMindestlohnMitbestimmungsrechtBeweisverwertungsverbot Corona Arbeitsrecht


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes.  
Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen:   ….WEITERLESEN

Arbeitszeugnis


Mehr zum Thema Arbeistrecht: RegelabfindungSprecherausschuss Schulungsanspruch BetriebsratProbezeitkündigungRechtsbeistand Arbeitsrecht HamburgHeimarbeitLebensanwaltSperrzeitAnhörung des BRZeugnis angestellte – Zeugnis LeitendeDatenschutzverordnungDienstanweisungSonderkündigungsschutzInsolvenz Wie bekomme ich Insolvenzgeld Amt für Teilhabe und Integration


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:  

Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?

Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.

Der Mindesturlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch….WEITERLESEN

Zur Ermittlung des konkreten Urlaubsanspruchs/ Bild: Unsplash.com/ Johannes Plenio


Mehr zum Thema Recht: Krankheitsbedingte KündigungKündigungsfristen – Schwangerschaft KündigungsschutzOrdentliche KündigungAbwicklungsvertragAufhebungsvertrag KündigungPersonenbedingte Kündigung –  ProbezeitkündigungSonderkündigungsschutz –  – Anwalt Scheidung HamburgAnwalt Famlilienrecht


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema Recht: Krankheitsbedingte KündigungKündigungsfristenPersonalakteProbezeitkündigungSonderkündigungsschutz – Änderungskündigung betriebsbedingt – Anwalt Scheidung Hamburg – KleinbetriebSozialplan EntlassungInternationale ScheidungAnwalt Scheidung HamburgPflichtteilTestamentsvollstrecker  – Scheidung bei Deutschen mit Wohnsitz im Ausland


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr