Unter dem Begriff Kündigungsschutz Arbeitnehmer versteht man den Schutz, den Arbeitnehmer vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber genießen.
Hier gibt es verschiedene Ebenen bzw. Bereiche, in denen Arbeitnehmern ein Schutz vor Kündigung vorhanden ist.
Erste Ebene: Allgemeiner Kündigungsschutz
Schutz vor Maßregelkündigung, diskriminierender Kündigung und Willkürkündigung
Zweite Ebene: Gesetzlicher Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers
Dritte Ebene: Besonderer Kündigungsschutz für einzelne Gruppen
Weitere Informationen zum Kündigungsschutz: 623 BGB Form –Kündigungsschutz bei Befristung– Kündigungsschutz von Auszubildenden– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb – Kündigungsschutz im Minijob – Kündigungsschutzgesetz – Corona Kündigung – Corona Aufhebungsvertrag–Fachanwalt für Arbeitsrecht – Bdsg– Bundesrepublik Deutschland– Bundesverfassungsgericht– Arbeitsgerichtsgesetz – Kein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag – Krankengeld bei Arbeitgebern– Krankmeldung– Kündigungsschutz Arbeitnehmer– Schwerbehinderung – Konkurenztätigkeit
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