Kündigung während der Krankheit – Geht das überhaupt?

Gerade während einer Krankheit will niemand seine Kündigung erhalten. Aber kann man während einer Krankheit überhaupt gekündigt werden? Mehr dazu hier im Artikel.

1. Darf der Arbeitgeber während Krankheit kündigen?

Die schlechte Nachricht: Ja, Ihr Arbeitgeber darf Ihnen auch während einer Krankheit kündigen. Baut er z.B. betriebsbedingt Stellen im Unternehmen ab, sind Sie davor nicht stärker geschützt als Mitarbeiter, die zurzeit nicht krank sind. Dasselbe gilt, wenn Sie vor oder während Ihrer Krankheit Pflichten verletzt haben (z.B. zum wiederholten Mal kein Attest eingereicht).

Besonderen Schutz genießen Sie aufgrund Ihrer Krankheit nur, wenn Sie schwerbehindert sind. Dann muss eine Behörde Ihrer Entlassung zustimmen.

Daneben schützt Sie Ihre Krankheit nur in Ausnahmefällen vor einer Kündigung. Man spricht davon, dass eine Kündigung nicht zur „Unzeit“ erfolgen darf. Diese Fälle sind jedoch sehr selten und zeitlich eng umgrenzt. So wurde etwa entschieden, dass eine Kündigung unwirksam ist, die dem Mitarbeiter am Tag eines Arbeitsunfalls im Krankenhaus zugestellt wurde.

Die gute Nachricht: Sind Sie krank und können nicht mehr zur Arbeit geben, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis erst einmal bestehen. Ihr Vertrag endet also nicht automatisch, nur weil Sie längere Zeit erkrankt sind. Auch eine Kündigung wegen Krankheit ist an hohe Voraussetzungen geknüpft:

  • Negative Gesundheitsprognose: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nur kündigen, wenn zu erwarten ist, dass Sie auch zukünftig oft oder lange krank sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn Sie mindestens sechs Wochen am Stück oder innerhalb eines Jahres insgesamt sechs Wochen krank waren.
  • Kein milderes Mittel: Die Kündigung muss das mildeste Mittel sein. Ihr Arbeitgeber darf also keine andere Möglichkeit als Ihre Entlassung haben. Er muss insbesondere meist zuerst ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen.
  • Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung: Hier müssen Ihre Interessen am Arbeitsplatz mit denen Ihres Arbeitgebers an der Kündigung abgewogen werden. Dabei spielt z.B. eine Rolle, wie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind und wie sehr Ihre Krankheit den Betrieb beeinträchtigt.

Liegt eine dieser Anforderungen nicht vor, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber auch nicht wegen Krankheit kündigen.

2. Ist eine fristlose Kündigung während Krankschreibung zulässig?

Die fristlose Kündigung ist im Krankheitsfall ebenso möglich wie die ordentliche Kündigung mit Frist. Die Krankheit schließt also auch die fristlose Kündigung nicht aus. Allerdings ist eine fristlose Kündigung immer nur dann möglich, wenn Ihrem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.

Auch eine fristlose Kündigung während der Krankheit ist möglich

Das ist bei einer Kündigung wegen Krankheit jedoch nur sehr selten der Fall. Kann Ihr Arbeitgeber Ihnen aber aus anderen Gründen fristlos kündigen, schützt Sie die Krankheit hiervor nicht.

Arbeitgeber machen hier aber gerne einen Fehler: Sie warten, bis Sie wieder im Betrieb erscheinen. Nicht selten ist die fristlose Kündigung dann nicht mehr möglich. Denn das Gesetz sieht vor, dass eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen auszusprechen ist, nachdem die Gründe bekannt werden.

3. Erhalte ich nach Kündigung bei Krankheit Krankengeld?

Ihr Arbeitgeber wird Sie in der Regel mit Kündigungsfrist entlassen. Das Arbeitsverhältnis endet also nicht sofort. Die Kündigungsfrist beträgt – je nach Beschäftigungsdauer – oft mehrere Monate. Die genauen Fristen können in § 622 BGB nachgelesen werden.

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist muss Ihnen Ihr Arbeitgeber auch bei Krankheit für bis zu sechs Wochen Ihren vollen Lohn zahlen. Kündigt er Ihnen gerade wegen der Krankheit, muss er sogar dann Ihren Lohn weiterzahlen, wenn die Kündigungsfrist schon vor Ende der sechs Wochen abläuft.

Beispiel

A wird wegen Krankheit mit einer Frist von einem Monat zum 31.01.2020 die Kündigung erklärt. Er ist noch im ganzen Januar und Februar krank.

A kann von seinem Arbeitgeber nicht nur für die vier Wochen im Januar, sondern auch noch für zwei Wochen im Februar seinen Lohn verlangen, auch wenn er dann nicht mehr für seinen Arbeitgeber tätig ist.

Sind diese sechs Wochen vorbei, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse für bis zu 78 Wochen Krankengeld. Das Krankengeld bekommen Sie auch noch nach Ablauf der Kündigungsfrist. Es ist aber niedriger als Ihr Lohn.

4. Darf der Arbeitgeber in Probezeit und Kleinbetrieben trotz Krankschreibung kündigen?

In der Probezeit (erste sechs Monaten) und in Kleinbetrieben (höchstens 10 Arbeitnehmer) braucht der Arbeitgeber für die Ihre Entlassung keinen Kündigungsgrund.

Er darf Ihnen aber nicht willkürlich oder diskriminierend kündigen.

Beispiel

Wird Ihnen nach langen Jahren guter Arbeit wegen eines Krankheitstages gekündigt, wäre das unter Umständen willkürlich. Sind Sie hingegen öfter oder länger krank, stehen Ihre Chancen schlechter.

Auch in der Probezeit und in Kleinbetrieben schützt Sie Ihre Krankheit nicht davor, entlassen zu werden.

5. Ist ein Aufhebungsvertrag während Krankheit möglich?

Ein Aufhebungsvertrag ist jederzeit und deshalb auch während Ihrer Krankheit möglich. Oft können Sie so eine Abfindung aushandeln und Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflösen.

Seien Sie aber vorsichtig! Haben Sie einmal einen Aufhebungsvertrag geschlossen, kommen Sie von diesem nur sehr schwer wieder los. Gerade weil eine Kündigung bei Krankheit für den Arbeitgeber schwierig ist und Sie deshalb in einer guten Verhandlungsposition sind, sollten Sie nicht vorschnell unterzeichnen.

Hier kann Sie Ihre Krankheit im gewissen Maße schützen. Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Arbeitgeberin beim kranken Arbeitnehmer zuhause erschien und einen Aufhebungsvertrag vorlegte. Die Richter entschieden, dass der Arbeitnehmer sich später von diesem Vertrag wieder lösen konnte – schließlich habe die Arbeitgeberin gegen das Gebot fairen Verhaltens verstoßen, indem Sie beim kranken Arbeitnehmer in der Wohnung aufgeschlagen sei.

5. Ist ein Aufhebungsvertrag während Krankheit möglich?/ Bild: Unsplash.com

6. Kann der Arbeitnehmer während Krankheit selbst kündigen? 

Auch Sie können während der Krankheit kündigen. Allerdings droht dann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von 12 Wochen und Sie verlieren Ihre Chance, mit dem Arbeitgeber eine Abfindung auszuhandeln.

Lassen Sie sich daher vor einer Eigenkündigung unbedingt anwaltlich beraten.

7. Fallbeispiel: Kündigung während Krankheit

Es gibt so Irrtümer in der Welt – auch in der Welt des Arbeitsrechts – und sie begegnen uns immer wieder. So ist ein sehr verbreiteter Irrtum im Arbeitsrecht, dass man angeblich nicht gekündigt werden kann. Folgende Anfrage (anonymisiert) wegen einer Kündigung in der Probezeit erreichte uns:

Die Frage

Sehr geehrter Herr Pöppel,

mein Arbeitgeber hat meinen Arbeitsvertrag gekündigt während ich krank geschrieben bin und obwohl ich kurz vor Beginn des Jobs im Oktober 2021 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt habe.

In der Probezeit bin ich leider schon zum dritten mal erkrankt.

Wie sind meine Rechte?

Unsere Antwort

Sehr geehrter Herr …,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das unserer Kanzlei damit entgegengebrachte Vertrauen.

Ihre Beschreibung betrifft drei Problemkreise und ich möchte das wie folgt beantwortend erklären:

  1. Kündigung während der Krankheit
    Die Kündigung während der Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich möglich. Anders ist der Fall, wenn die Kündigung wegen der Krankheit erfolgt.
  2. Probezeitkündigung
    Die Kündigung während der Probezeit darf grds. nicht ohne Grund erfolgen. Allerdings sind keine Kündigungsgründe im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) erforderlich, sondern urvernünftige, nachvollziehbare Gründe.
    Da genügt es unter Umständen schon, dass jemand zu oft krank war oder das Teaming nicht gestimmt hat.
  3. Kündigungsschutz nach Antrag auf Schwerbehinderung
    Der Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung beginnt erst nach dem Ende von sechs Monaten, sozusagen mit dem Ende der Probezeit.

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Krankengeld

Krankengeld/ Bild: Unsplash.com

Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dies erfolgt immer dann, wenn ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig an derselben Krankheit erkrankt ist. Das Krankengeld liegt praktisch bei etwa 60 % des üblichen netto Einkommen.

Für die betroffenen Arbeitnehmer bedeutet das abrutschen in das Krankengeld einen erheblichen Verlust einkommen, der oft zu erheblicher wirtschaftlicher Not führt. Der Wegfall von rund 40% des Einkommens ist ohne Rücklagen oft nicht zu verkraften.WEITERLESEN


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Krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Grundsätzlich gilt, dass allein die Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Eine mit der Krankheit verbundene Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden Fehlzeiten können eine Kündigung jedoch rechtfertigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

Zur Beurteilung, wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, wurden von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vier Fallgruppen entwickelt….Weiterlesen

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Änderungskündigung mit Sozialplan akzeptieren?

Wir haben schon zahlreichen Arbeitnehmern zu deutlich besseren Abfindungen verholfen oder auch Arbeitsplätze erhalten.

Nach der Übernahme erstmal Personal abbauen

In internationalen Unternehmen steht praktisch immer der Gewinn und damit die Ausschüttungen an die Inhaber bzw. Aktionäre im Vordergrund. Wir lesen immer wieder anderslautende Bekenntnisse, teils heißen sie fast religiös „credo“, spiegeln nach unserer Erfahrung nicht die Wirklichkeit wieder.

Gerade im Falle internationaler Übernahmen wird immer wieder zuerst an die Verringerung der Personalkosten durch Personalabbau gedacht. Dieser geht dann einher mit Arbeitsverdichtung: Zu deutsch: Weniger Mitarbeiter machen die gleiche Arbeit. Dass es dabei oft langjährige Arbeitnehmer erwischt, die an sich nicht gekündigt werden können, liegt auf der Hand…WEITERLESEN

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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.

Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.

Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?

Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN

Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com


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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung

Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.

Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.

Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?

Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN

Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Verdachtskündigung

Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN

Verdachtskündigung/ Bild: Unsplash.com


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 Whistleblowing

Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen.  Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen

Bild: unsplash.com/ Javardh


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Elternzeit verkürzen 

Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen


Profis zum Kündigungsschutz Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in HusumRechtsanwalt für Kündigungsschutz in HusumRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EilbekRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EimsbüttelRechtsbeistand bei Kündigung in WilhelmsburgAnwalt für Kündigungsschutz in BergedorfSpezialist für Kündigung in HamburgBester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg


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Schwerbehinterdetenvertretung

Arbeiten in einem Betrieb dauerhaft mehr als 5 schwerbehinderte, oder den schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte, ist gem. § 94  Abs. 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu wählen.

Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und einem Stellvertreter.

Die SBV soll ihre Aufgaben unabhängig und frei von Weisungen ausüben. Deshalb kommt beiden Personenkreisen ein besonderer Kündigungsschutz zu, wie er auch für Betriebsräte bzw. Personalräte gilt (§ 96 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 KSchG). Mandatströger, die selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sind, geniessen zusätzlich den besonderen Kündigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGB IX…WEITERLESEN

Schwerbehindertenvertretung/ Bild: Unsplash.com


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Wenn der Arbeitgeber zuviel bezahlt

Arbeitnehmer staunen meist nicht schlecht, wenn der Arbeitgeber plötzlich zu viel Gehalt zahlt.
Doch lange überwiegt die Freude nicht, denn viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob sie das zu viel gezahlte Geld wieder zurückzahlen müssen.
Dass zu viel Gehalt gezahlt wird passiert tatsächlich, gerade bei kleineren Unternehmen, gar nicht so selten. Schließlich unterlaufen auch der Buchhaltung zuweilen Fehler. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet jeden Monat ihre Gehaltsabrechnung zu überprüfen.
Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass jemand, der etwas zu Unrecht erhält das Erhaltene auch wieder zurückgeben muss…Weiterlesen


Profis zum Kündigungsschutz: Anwalt für Arbeitsrecht in EilbekFachanwalt für Arbeitsrecht in HarburgFachanwalt für Kündigung in EimsbüttelFachanwalt für Kündigung in Altona Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in UhlenhorstHabe ich in der Schwangerschaft Kündigungsschutz? Kündigung – was tun?Kündigungsschutz Hamburg Terminsvertretung Landesarbeitsgericht HamburgWas tun bei Kündigung United Airlines


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Was ist Mobbing?

Der Begriff Mobbing hat sich fast zum Modewort entwickelt. Dahinter steht eine wirklich große Problemstellung in der Arbeitswelt. Es ist nicht einfach, Mobbing zu definieren und es gibt nur in wenigen Fällen eine eindeutige Rechtslage.

Sehr häufig sind es in der Praxis Situationen, in denen man sich im Grenzbereich bewegt.

Werde ich gemobbt? Der Versuch einer Definition und Erklärung

Die Frage, ob es sich bei einer Handlung noch um eine schlichte Unfreundlichkeit handelt oder ob dieselbe Handlung – wenn man sie in einen größeren Zusammenhang stellt – Teil einer größeren echten Mobbing-Problematik ist, läßt sich immer nur im Einzelfall feststellen.

  • Ein Mitarbeiter wird zu einer Schicht von Freitag auf Samstag eingeteilt. Nicht schlimm. Unangenehm, wenn der Mitarbeiter, der in Scheidung lebt, genau an diesem Wochenende seine Kinder hat und der Vorgesetzte das weiß (aber noch nicht schlimm). Wirklich ein Problem wird es, wenn der Vorgesetzte, der die Liste der „Kinderwochenenden“ des Mitarbeiters hat und ihn ganz zufällig immer oder sehr oft an diesen Wochenenden zur Nachtschicht einteilt.
  • Ein Mitarbeiter wird von Informationen abgeschnitten und kann praktisch nur Däumchen drehen. Das mag vielleicht ein paar Tage nett sein. spätestens nach zwei Wochen geht es aber massiv an die Seele…Weiterlesen

Mobbing/ Bild; Unsplash.com


Profis bei der Abfindung: Abfindungsanspruch – Anwalt Kündigungsschutz EilbekAufhebungsvertragAbfindungsvergleich – Arbeitsrecht AltenpflegeÄnderungskündigungFachanwalt Arbeitsrecht HamburgUnbefristetes Arbeitsverhältnis Bester Anwalt ArbeitsrechtKündigungsschutz Hamburg Lufthansa ArbeitsrechtGermanwings StellenabbauKündigung bei Lufthansa was tun?Arbeitsrecht Premium Aerotec


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