Übersicht
- Darf der Arbeitgeber während Krankheit kündigen?
- Ist eine fristlose Kündigung während Krankschreibung zulässig?
- Erhalte ich nach Kündigung bei Krankheit Krankengeld?
- Darf der Arbeitgeber in Probezeit und Kleinbetrieben trotz Krankschreibung kündigen?
- Ist ein Aufhebungsvertrag während Krankheit möglich?
- Kann der Arbeitnehmer während Krankheit selbst kündigen?
- Fallbeispiel
- Noch Fragen? Wir helfen!
1. Darf der Arbeitgeber während Krankheit kündigen?
Die schlechte Nachricht: Ja, Ihr Arbeitgeber darf Ihnen auch während einer Krankheit kündigen. Baut er z.B. betriebsbedingt Stellen im Unternehmen ab, sind Sie davor nicht stärker geschützt als Mitarbeiter, die zurzeit nicht krank sind. Dasselbe gilt, wenn Sie vor oder während Ihrer Krankheit Pflichten verletzt haben (z.B. zum wiederholten Mal kein Attest eingereicht).
Besonderen Schutz genießen Sie aufgrund Ihrer Krankheit nur, wenn Sie schwerbehindert sind. Dann muss eine Behörde Ihrer Entlassung zustimmen.
Daneben schützt Sie Ihre Krankheit nur in Ausnahmefällen vor einer Kündigung. Man spricht davon, dass eine Kündigung nicht zur „Unzeit“ erfolgen darf. Diese Fälle sind jedoch sehr selten und zeitlich eng umgrenzt. So wurde etwa entschieden, dass eine Kündigung unwirksam ist, die dem Mitarbeiter am Tag eines Arbeitsunfalls im Krankenhaus zugestellt wurde.
Die gute Nachricht: Sind Sie krank und können nicht mehr zur Arbeit geben, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis erst einmal bestehen. Ihr Vertrag endet also nicht automatisch, nur weil Sie längere Zeit erkrankt sind. Auch eine Kündigung wegen Krankheit ist an hohe Voraussetzungen geknüpft:
- Negative Gesundheitsprognose: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nur kündigen, wenn zu erwarten ist, dass Sie auch zukünftig oft oder lange krank sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn Sie mindestens sechs Wochen am Stück oder innerhalb eines Jahres insgesamt sechs Wochen krank waren.
- Kein milderes Mittel: Die Kündigung muss das mildeste Mittel sein. Ihr Arbeitgeber darf also keine andere Möglichkeit als Ihre Entlassung haben. Er muss insbesondere meist zuerst ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen.
- Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung: Hier müssen Ihre Interessen am Arbeitsplatz mit denen Ihres Arbeitgebers an der Kündigung abgewogen werden. Dabei spielt z.B. eine Rolle, wie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind und wie sehr Ihre Krankheit den Betrieb beeinträchtigt.
Liegt eine dieser Anforderungen nicht vor, darf Ihnen Ihr Arbeitgeber auch nicht wegen Krankheit kündigen.
2. Ist eine fristlose Kündigung während Krankschreibung zulässig?
Die fristlose Kündigung ist im Krankheitsfall ebenso möglich wie die ordentliche Kündigung mit Frist. Die Krankheit schließt also auch die fristlose Kündigung nicht aus. Allerdings ist eine fristlose Kündigung immer nur dann möglich, wenn Ihrem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Das ist bei einer Kündigung wegen Krankheit jedoch nur sehr selten der Fall. Kann Ihr Arbeitgeber Ihnen aber aus anderen Gründen fristlos kündigen, schützt Sie die Krankheit hiervor nicht.
Arbeitgeber machen hier aber gerne einen Fehler: Sie warten, bis Sie wieder im Betrieb erscheinen. Nicht selten ist die fristlose Kündigung dann nicht mehr möglich. Denn das Gesetz sieht vor, dass eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen auszusprechen ist, nachdem die Gründe bekannt werden.
3. Erhalte ich nach Kündigung bei Krankheit Krankengeld?
Ihr Arbeitgeber wird Sie in der Regel mit Kündigungsfrist entlassen. Das Arbeitsverhältnis endet also nicht sofort. Die Kündigungsfrist beträgt – je nach Beschäftigungsdauer – oft mehrere Monate. Die genauen Fristen können in § 622 BGB nachgelesen werden.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist muss Ihnen Ihr Arbeitgeber auch bei Krankheit für bis zu sechs Wochen Ihren vollen Lohn zahlen. Kündigt er Ihnen gerade wegen der Krankheit, muss er sogar dann Ihren Lohn weiterzahlen, wenn die Kündigungsfrist schon vor Ende der sechs Wochen abläuft.
Beispiel
A wird wegen Krankheit mit einer Frist von einem Monat zum 31.01.2020 die Kündigung erklärt. Er ist noch im ganzen Januar und Februar krank.
A kann von seinem Arbeitgeber nicht nur für die vier Wochen im Januar, sondern auch noch für zwei Wochen im Februar seinen Lohn verlangen, auch wenn er dann nicht mehr für seinen Arbeitgeber tätig ist.
Sind diese sechs Wochen vorbei, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse für bis zu 78 Wochen Krankengeld. Das Krankengeld bekommen Sie auch noch nach Ablauf der Kündigungsfrist. Es ist aber niedriger als Ihr Lohn.
4. Darf der Arbeitgeber in Probezeit und Kleinbetrieben trotz Krankschreibung kündigen?
In der Probezeit (erste sechs Monaten) und in Kleinbetrieben (höchstens 10 Arbeitnehmer) braucht der Arbeitgeber für die Ihre Entlassung keinen Kündigungsgrund.
Er darf Ihnen aber nicht willkürlich oder diskriminierend kündigen.
Beispiel
Wird Ihnen nach langen Jahren guter Arbeit wegen eines Krankheitstages gekündigt, wäre das unter Umständen willkürlich. Sind Sie hingegen öfter oder länger krank, stehen Ihre Chancen schlechter.
Auch in der Probezeit und in Kleinbetrieben schützt Sie Ihre Krankheit nicht davor, entlassen zu werden.
5. Ist ein Aufhebungsvertrag während Krankheit möglich?
Ein Aufhebungsvertrag ist jederzeit und deshalb auch während Ihrer Krankheit möglich. Oft können Sie so eine Abfindung aushandeln und Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflösen.
Seien Sie aber vorsichtig! Haben Sie einmal einen Aufhebungsvertrag geschlossen, kommen Sie von diesem nur sehr schwer wieder los. Gerade weil eine Kündigung bei Krankheit für den Arbeitgeber schwierig ist und Sie deshalb in einer guten Verhandlungsposition sind, sollten Sie nicht vorschnell unterzeichnen.
Hier kann Sie Ihre Krankheit im gewissen Maße schützen. Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Arbeitgeberin beim kranken Arbeitnehmer zuhause erschien und einen Aufhebungsvertrag vorlegte. Die Richter entschieden, dass der Arbeitnehmer sich später von diesem Vertrag wieder lösen konnte – schließlich habe die Arbeitgeberin gegen das Gebot fairen Verhaltens verstoßen, indem Sie beim kranken Arbeitnehmer in der Wohnung aufgeschlagen sei.
6. Kann der Arbeitnehmer während Krankheit selbst kündigen?
Auch Sie können während der Krankheit kündigen. Allerdings droht dann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von 12 Wochen und Sie verlieren Ihre Chance, mit dem Arbeitgeber eine Abfindung auszuhandeln.
Lassen Sie sich daher vor einer Eigenkündigung unbedingt anwaltlich beraten.
7. Fallbeispiel: Kündigung während Krankheit
Es gibt so Irrtümer in der Welt – auch in der Welt des Arbeitsrechts – und sie begegnen uns immer wieder. So ist ein sehr verbreiteter Irrtum im Arbeitsrecht, dass man angeblich nicht gekündigt werden kann. Folgende Anfrage (anonymisiert) wegen einer Kündigung in der Probezeit erreichte uns:
Die Frage
Sehr geehrter Herr Pöppel,
mein Arbeitgeber hat meinen Arbeitsvertrag gekündigt während ich krank geschrieben bin und obwohl ich kurz vor Beginn des Jobs im Oktober 2021 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt habe.
In der Probezeit bin ich leider schon zum dritten mal erkrankt.
Wie sind meine Rechte?
Unsere Antwort
Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das unserer Kanzlei damit entgegengebrachte Vertrauen.
Ihre Beschreibung betrifft drei Problemkreise und ich möchte das wie folgt beantwortend erklären:
- Kündigung während der Krankheit
Die Kündigung während der Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich möglich. Anders ist der Fall, wenn die Kündigung wegen der Krankheit erfolgt. - Probezeitkündigung
Die Kündigung während der Probezeit darf grds. nicht ohne Grund erfolgen. Allerdings sind keine Kündigungsgründe im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) erforderlich, sondern urvernünftige, nachvollziehbare Gründe.
Da genügt es unter Umständen schon, dass jemand zu oft krank war oder das Teaming nicht gestimmt hat. - Kündigungsschutz nach Antrag auf Schwerbehinderung
Der Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung beginnt erst nach dem Ende von sechs Monaten, sozusagen mit dem Ende der Probezeit.
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Krankengeld
Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dies erfolgt immer dann, wenn ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig an derselben Krankheit erkrankt ist. Das Krankengeld liegt praktisch bei etwa 60 % des üblichen netto Einkommen.
Für die betroffenen Arbeitnehmer bedeutet das abrutschen in das Krankengeld einen erheblichen Verlust einkommen, der oft zu erheblicher wirtschaftlicher Not führt. Der Wegfall von rund 40% des Einkommens ist ohne Rücklagen oft nicht zu verkraften.WEITERLESEN
Profis zum Thema Kündigungsschutz: Kanzlei für Arbeitsrecht in Altona – Kanzlei für Arbeitsrecht in Bergedorf – Kanzlei für Arbeitsrecht in Dulsberg – Kanzlei für Arbeitsrecht in Kiel – Kanzlei für Arbeitsrecht in St. Pauli–Spezialist für Kündigung in Hamburg– Bester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg– Anwalt Airline Arbeitsrecht– Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg– Kanzlei Hamburg Neustadt
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