Kanzlei für Arbeitsrecht in Bergedorf

Sie suchen nach „Kanzlei für Arbeitsrecht in Bergedorf“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte sowie Kleine und mittlere Arbeitgeber und Leitende. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeitsrechts und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht.


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Kanzlei für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst das weite Gebiet vom Schließen von einem Arbeitsvertrag bis hin zur Entlassung und damit verbundener Ansprüche auf Abfindungen sowie die Verhandlung von vertraglich oder außervertraglich geregelten Wettbewerbsverboten.

RA Hamza Gülbas

Da das Tätigkeitsfeld des Arbeitsrechts so umfassend ist, ist dieses für eine nicht auf Arbeitsrecht ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei nicht leicht zu überblicken. Daher ist die Inanspruchnahme einer Kanzlei mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht der wichtigste Schritt auf dem Weg zum Erfolg. Schließlich geht es bei Angelegenheiten wie beim Arbeitsschutz sowie bei Ansprüchen aus kollektivem Arbeitsrecht, der Versetzung oder gar der Kündigung um oft exstinziell wichtige Fragen.

In einer spezialisierten Kanzlei für Arbeitsrecht finden sie einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen auf Kündigungen spezialisierten Rechtsanwalt mit spezieller Kenntnis vom Arbeitsrecht, des Landesarbeitsgerichts seines Bezirkes z. B. des hamburgischen Landesarbeitsgerichtes einschließlich der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

Durch die explizite Erfahrung der Rechtsprechung gewährleistet die Kanzlei für Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer bzw. dem Arbeitgeber eine auf seine Anforderungen zugeschnittene Rechtshilfe. So kann sich für den Arbeitgeber die Frage zu stellen, inwieweit er dem Gekündigten bei einer Forderung nach Abfindung entgegen kommen muss oder ob er es sich mit guten Erfolgsaussichten auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einlassen kann.

Arbeitsrecht/ Bild: Unsplash.com/ Giammarco Boscaro

Das Gleiche gilt auch für den Arbeitnehmer. Wann ist die Klage vor dem Arbeitsgericht angezeigt und wann ist ein zurückhaltender Umgang ratsam?

Auch das richtige Lesen von Tarifverträgen und ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetz können für beide Vertragspartner eines Arbeitsvertrages von entscheidender Bedeutung sein. Aber auch die Fragestellung, ob ein Punkt des Arbeitsvertrages gänzlich unwirksam ist oder doch noch durch ergänzende Vertragsauslegung gerettet werden kann, kann von großer Wichtigkeit sein sein.

Oder im Speziellen: Was bedeutet der Wechsel des Inhabers für den Angestellten und was bedeuten die die alten Verträge mit den Mitarbeitern für den neuen Chef? Im Prinzig gilt dasselbe wie im Mietrecht, „Kauf bricht Miete nicht“ oder um es entsprechend anzupassen „Inhabverwechsel bricht das Arbeitsverhätnis nicht“. Im Falle eines Mietvertrages spielen persönliche Antipathien meist keine Rolle. Was aber ist, wenn der Chefsekretärin der neue Inhaber nicht sympathisch ist oder umgekehrt? Natürlich gilt, je spezieller die Sachlage, desto mehr ist die besondere Erfahrung einer Kanzlei für Arbeitsrecht gefragt. Natürlich gilt bei der Beratung durch eine Anwaltskanzlei nicht die Devise „Fragen kostet nichts“, denn eine gute Beratung kostet immer Geld. Vor allem beim Arbeitsrecht gilt aber, „Nicht zu fragen kostet in den meisten Fällen mehr!“


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Rechtsanwalt in Bergedorf

Der Stadtteil Bergedorf gehört zu dem gleichnamigen Hamburger Bezirk. Auf einer Fläche von circa 11 km³ leben in Bergedorf in etwa 32.000 Einwohner. Eine erstmalige schriftmäßige Erwähnung Bergedorfs rührt aus dem Jahr 1162.

Der Name Bergedorf kann sowohl von einem Eigennamen abgeleitet sein oder aber von sächsischen Siedlern („Berger“ genannt) herrühren, welche auf dem Berg wohnten. Nachdem Bergedorf 1201 bis 1227 gemeinsam mit Holstein unter die Herrschaft des dänischen Königs geraten war, wurde der Ort im Jahre 1420 von Hamburg und Lübeck erobert und von diesen abwechselnd verwaltet. Als im Jahre 1867 Hamburg die Rechte Lübecks an Bergedorf löste, kam Bergedorf gemeinsam mit den Vierlanden unter die Hamburger Landherrenschaft.

RA Rechtsanwalt Axel Pöppel

In die Hansestadt eingemeindet wurde Bergedorf darauffolgend erst im Jahre 1937. In Bergedorf findet man etliche denkmalgeschützte Bauwerke, so an vorderster Stelle das Schloss Bergedorf, deren Ursprünge sich nicht eindeutig klären lassen, jedoch im 14. Jh. erstmalig ein „festes Haus“ urkundlich erwähnt wird. Es ist das einzige erhaltene Schloss im Hamburger Stadtgebiet. Die Hamburger Sternwarte ist eine von der Universität Hamburg betriebene geschichtliche Forschungssternwarte, welche sich 2014/15 bei der UNESCO um die Verleihung des Titels „Weltkulturerbe“ bewerben wird.

In Bergedorf findet man zudem das Amtsgericht Bergedorf, belegen in der Ernst-Mantius-Straße, welches gleichfalls nach Plänen von Fritz Schumacher erbaut wurde. Bergedorf ist über den Nahverkehr sehr gut an Hamburg angegliedert und kann leicht mit den ÖPNV erreicht werden.



Abfindung

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Ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich nicht. In der Praxis aber werden häufig Abfindungen zur Herstellung des Rechtsfriedens und zur Vermeidung eines langandauernden Rechtsstreites bezahlt. Faustformel hier in Hamburg: pro volles Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt. Seit dem 01.01.2006 sind Abfindungen ausnahmslos in voller Höhe zu versteuern, aber mit einer Vergünstigung bei der Berechnung.

Fallbeispiel

Handyverbot am Arbeitsplatz

Handyverbot am Arbeitsplatz/ Bild: Unsplash.com

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz / Mainz bestätigt ein Verbot des Inhabers, der in seinem Unternehmen die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit verbieten ließ. Und dies ohne Beteiligung des Betriebsrats.

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern die Nutzung privater Mobiltelefone und vergleichbarer technischer Geräte wie iPhones, Smartphone, Tablets oder Netbooks während der Arbeitszeit durch eine Dienstanweisung ohne Beteiligung des Betriebsrats verbieten.

Ausgangspunkt für den vom Landesarbeitsgericht Mainz entschiedenen Gerichtsverfahren war die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber über ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage des Verbots der Nutzung von privaten Mobiltelefonen am Arbeitsplatz.

Quelle: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 30. Oktober 2012, 6 TaBV 33/09


Fallbeispiel

Rückzahlung von Ausbildungskosten

Eine unangemessen lange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten ist grds. unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Klausel insgesamt. Daraus ergibt sich, daß der Beschäftigten keinerlei Erstattungsplfichten mehr hat.Arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die einen Mitarbeiter zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichten, unterliegen nach der Rechtsprechung des BAG der rechtliche Prüfung nach den Grundsätzen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Prüfung und somit den gleichen Anforderungen, wie die AGB von Gebrauchtwagenhändlern, Internetversendern und Kaufhäusern.

Rückzahlung von Ausbildungskosten/ Bild: Unsplash.com/ Christian Dubovan

Voraussetzung für eine rechtlich bindende Regelung über die Rückzahlung ist nach der Rechtsprechung des BAG , dass die Ausbildung für den Angestellten von tatsächlichem und geldwertem Vorteil ist. Eine „normale“ ein oder mehrtägige Weiterbildung fällt nicht darunter. Es muß sich schon um eine Aus- oder Weiterbildung handeln, die den „Marktwert“ erhöht und / oder die Aussichten am Arbeitsmarkt ernsthaft verbessert. Daneben darf der Angestellte nach Abschluß der Ausbildung nicht übermäßig lange an den Arbeitgeber gebunden wird.

Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt und ein Rückzahlungsanspruch besteht dann garnicht. Nach der etwas komplizierten Rechtsprechung sind fast alle Reckzahlungsklausel von mehr als 2 Jahren in jedem Falle unwirksam. Aber kürzer wirkende Rückzahlungsvereinbarungen können unwirksam sein.
Im rechtlichen Alltag haben sich die überwiegende Zahl entsprechenden Regelungen als unwirksam gezeigt.


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