Als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht hat man täglich mit dem Individualarbeitsrecht zu tun. Das Individualarbeitsrecht ist ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts regelt – anders als beim Kollektivarbeitsrecht – Ansprüche, die das einzelne Arbeitsverhältnis betreffen.
Das Individualarbeitsrecht spielt also eine große Rolle schon beim Zustandekommen eines Arbeitsvertrages bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa durch eine Kündigung.
Die wichtigsten Themen im
Woran erkenne ich versteckte Hinweise im Zeugnis?
sind insbesondere:
Hier sind wir erfahrene Fachleute und helfen Ihnen gerne. Aber auch bei weiteren individualarbeitsrechtlichen Frage helfen Ihnen gerne weiter. Wir kennen Ihre Rechte!
Unter Arbeitsrecht fallen alle Rechtsnormen, die sich mit unselbständiger abhängiger Arbeit beschäftigen. Das Rechtsgebiet ist ein eigenständiger Teil der Rechtsordnung, wobei die meisten Normen privatrechtlicher Natur sind. Das Besondere am Arbeitsrecht ist, dass es ein Arbeitsgesetzbuch nicht gibt, sondern in vielen Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen wie z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Kündigungsschutz-, Mutterschutz-, Arbeitszeit- oder Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben ist. Das gesamte Arbeitsrecht ist daher zum großen Teil Richterrecht, d.h. die Arbeitsgerichte schließen durch ihre Urteile Gesetzeslücken.
Das gesamte Arbeitsrecht wird unterteilt in das Kollektivarbeitsrecht und das Individualarbeitsrecht. Das Kollektivarbeitsrecht beinhaltet sämtliche Regelungen, welche die Beziehung zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband einerseits und Betriebsrat oder Gewerkschaft andererseits regeln.
Die zweite Säule des Arbeitsrechts ist das Individualarbeitsrecht. Es beinhaltet die Rechtsgebiete, die die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer regeln. Es geht dabei – anders als im Kollektivarbeitsrecht – um Ansprüche, die das einzelne Arbeitsverhältnis betreffen. Dabei können sich Probleme aus dem Recht des jeweiligen Arbeitsverhältnisses ergeben, also beim Zustandekommen des Arbeitsvertrages, bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses sowie seiner Beendigung. Konfliktsituationen treten außerdem im Bereich des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzrechts auf, bei dem es um Rechtsnormen geht, die der Arbeitgeber zu Schutz des beschäftigten Arbeitnehmers beachten muss und die bei Nichteinhaltung oft mit Sanktionen verbunden sind.
Die Mehrheit aller individualrechtlichen Streitigkeiten beschäftigt sich mit dem Recht des Arbeitsverhältnisses, insbesondere, wenn über den Inhalt oder Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichte keine Einigung besteht oder Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnisses nicht mehr fortsetzen möchten. Dabei sind die Hauptdauerbrenner:
- Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrages
- Kündigungsrecht und Kündigungsschutz
- Aufhebungsvertrag
- Abwicklungsvertrag
- Abmahnung
- Abfindung und Abfindungsanspruch
- Arbeitszeugnis
- Mobbing
- Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
- Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Befristung des Arbeitsvertrages
- Arbeitszeiten
- Arbeitnehmerhaftung
- Nebentätigkeit
Stehen Sie als Arbeitnehmer vor einem der aufgeführten Probleme oder haben Sie einen anderen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber, werden wir Sie gern vertreten und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Berufserfahrung tatkräftig unterstützen. Nehmen Sie Probleme am Arbeitsplatz nicht schicksalsergeben hin!
Vor allem bleiben Sie bei einer Kündigung – auch wenn der Schock darüber im ersten Moment noch so groß ist – keinesfalls untätig, sondern rufen Sie sofort an oder schreiben uns eine formlose Nachricht, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Sie bekommen in unserer Kanzlei entweder am gleichen Tag oder einen Tag später den ersten Termin. Denn oft lässt sich mit einer Kündigungsschutzklage noch einiges retten: Entweder den Arbeitsplatz selbst oder eine Abfindung. Jedoch ist hier schnelles Handeln angesagt, denn die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtwirksam, egal, wie viele formale oder inhaltliche Fehler sie auch aufweist.
Wir vertreten gleichermaßen Arbeitgeber kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Durch unser Tätigwerden z.B. bei einer Ausarbeitung eines rechtssicheren Arbeitsvertrages oder der Beratung hinsichtlich einer beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers, die keine formalen oder inhaltlichen Fehler aufweist, lassen sich später oft kosten- und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzungen darüber vermeiden.
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Woran erkenne ich versteckte Hinweise im Zeugnis?
Das Arbeitszeugnis bzw. Zeugnis ist für jeden Arbeitnehmer eine wichtige Angelegenheit. Hiermit kann er oder sie nachweisen, welcher Form der Arbeit er in den letzten Jahren nachgegangen ist, wie er bei seinen Arbeitgebern angekommen ist und wie seine Arbeit generell eingeschätzt wurde. Bewirbt sich ein Arbeitnehmer auf eine neue Arbeitsstelle, sind es besonders die Arbeitszeugnisse, die beim Personaler viel Beachtung finden. Sie dienen ihm als externe Einschätzung und helfen dabei, die Bewerbung bestmöglich abzuschätzen und sich ein Bild von der bisherigen Arbeitsweise des Bewerbers zu machen. Das, was so einfach klingt, birgt jedoch einige Tücken: Da der Arbeitgeber nach dem Deutschen Arbeitsrecht dazu verpflichtet ist, seinem ehemaligen Mitarbeiter ein „wohlwollendes“ Zeugnis auszustellen, klingen beinahe alle Zeugnisse beim ersten Lesen durchaus positiv… Weiterlesen
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Betriebsgeheimnis
Streitigkeiten rund um Betriebsgeheimnisse sind stets heikel. Dies zeigt sich bereits daran, wie schwierig die Bestimmung einer Tatsache als Betriebsgeheimnis sein kann. Das Gesetz zieht bei der Bestimmung, wann man von einem Betriebsgeheimnis sprechen kann, keine klare Grenze. Der Begriff wurde jedoch über die letzten Jahre durch die Rechtsbesprechung vom Bundesverfassungsgericht und anderen hohen
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Fallbeispiel
Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?
Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN
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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.
Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?
Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN
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Verdachtskündigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN
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Whistleblowing
Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen
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Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen
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Schwerbehindertenvertretung
Arbeiten in einem Betrieb dauerhaft mehr als 5 schwerbehinderte, oder den schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte, ist gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu wählen.
Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und einem Stellvertreter.
Die SBV soll ihre Aufgaben unabhängig und frei von Weisungen ausüben. Deshalb kommt beiden Personenkreisen ein besonderer Kündigungsschutz zu, wie er auch für Betriebsräte bzw. Personalräte gilt (§ 96 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 KSchG). Mandatströger, die selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sind, geniessen zusätzlich den besonderen Kündigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGB IX…WEITERLESEN
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Wenn der Arbeitgeber zuviel bezahlt
Arbeitnehmer staunen meist nicht schlecht, wenn der Arbeitgeber plötzlich zu viel Gehalt zahlt.
Doch lange überwiegt die Freude nicht, denn viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob sie das zu viel gezahlte Geld wieder zurückzahlen müssen.
Dass zu viel Gehalt gezahlt wird passiert tatsächlich, gerade bei kleineren Unternehmen, gar nicht so selten. Schließlich unterlaufen auch der Buchhaltung zuweilen Fehler. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet jeden Monat ihre Gehaltsabrechnung zu überprüfen.
Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass jemand, der etwas zu Unrecht erhält das Erhaltene auch wieder zurückgeben muss…Weiterlesen
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