Individualarbeitsrecht

Als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht hat man täglich mit dem Individualarbeitsrecht zu tun. Das Individualarbeitsrecht ist ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts regelt – anders als beim Kollektivarbeitsrecht – Ansprüche, die das einzelne Arbeitsverhältnis betreffen.

Das Individualarbeitsrecht spielt also eine große Rolle schon beim Zustandekommen eines Arbeitsvertrages bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa durch eine Kündigung.

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Woran erkenne ich versteckte Hinweise im Zeugnis?

sind insbesondere:

Hier sind wir erfahrene Fachleute und helfen Ihnen gerne. Aber auch bei weiteren individualarbeitsrechtlichen Frage helfen Ihnen gerne weiter. Wir kennen Ihre Rechte!

Unter Arbeitsrecht fallen alle Rechtsnormen, die sich mit unselbständiger abhängiger Arbeit beschäftigen. Das Rechtsgebiet ist ein eigenständiger Teil der Rechtsordnung, wobei die meisten Normen privatrechtlicher Natur sind. Das Besondere am Arbeitsrecht ist, dass es ein Arbeitsgesetzbuch nicht gibt, sondern in vielen Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen wie z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Kündigungsschutz-, Mutterschutz-, Arbeitszeit- oder Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben ist. Das gesamte Arbeitsrecht ist daher zum großen Teil Richterrecht, d.h. die Arbeitsgerichte schließen durch ihre Urteile Gesetzeslücken.

Das gesamte Arbeitsrecht wird unterteilt in das Kollektivarbeitsrecht und das Individualarbeitsrecht. Das Kollektivarbeitsrecht beinhaltet sämtliche Regelungen, welche die Beziehung zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband einerseits und Betriebsrat oder Gewerkschaft andererseits regeln.

Die zweite Säule des Arbeitsrechts ist das Individualarbeitsrecht. Es beinhaltet die Rechtsgebiete, die die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer regeln. Es geht dabei – anders als im Kollektivarbeitsrecht – um Ansprüche, die das einzelne Arbeitsverhältnis betreffen. Dabei können sich Probleme aus dem Recht des jeweiligen Arbeitsverhältnisses ergeben, also beim Zustandekommen des Arbeitsvertrages, bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses sowie seiner Beendigung. Konfliktsituationen treten außerdem im Bereich des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzrechts auf, bei dem es um Rechtsnormen geht, die der Arbeitgeber zu Schutz des beschäftigten Arbeitnehmers beachten muss und die bei Nichteinhaltung oft mit Sanktionen verbunden sind.

Die Mehrheit aller individualrechtlichen Streitigkeiten beschäftigt sich mit dem Recht des Arbeitsverhältnisses, insbesondere, wenn über den Inhalt oder Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichte keine Einigung besteht oder Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnisses nicht mehr fortsetzen möchten. Dabei sind die Hauptdauerbrenner:

Stehen Sie als Arbeitnehmer vor einem der aufgeführten Probleme oder haben Sie einen anderen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber, werden wir Sie gern vertreten und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Berufserfahrung tatkräftig unterstützen. Nehmen Sie Probleme am Arbeitsplatz nicht schicksalsergeben hin!

Vor allem bleiben Sie bei einer Kündigung – auch wenn der Schock darüber im ersten Moment noch so groß ist – keinesfalls untätig, sondern rufen Sie sofort an oder schreiben uns eine formlose Nachricht, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Sie bekommen in unserer Kanzlei entweder am gleichen Tag oder einen Tag später den ersten Termin. Denn oft lässt sich mit einer Kündigungsschutzklage noch einiges retten: Entweder den Arbeitsplatz selbst oder eine Abfindung. Jedoch ist hier schnelles Handeln angesagt, denn die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtwirksam, egal, wie viele formale oder inhaltliche Fehler sie auch aufweist.

Wir vertreten gleichermaßen Arbeitgeber kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Durch unser Tätigwerden z.B. bei einer Ausarbeitung eines rechtssicheren Arbeitsvertrages oder der Beratung hinsichtlich einer beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers, die keine formalen oder inhaltlichen Fehler aufweist, lassen sich später oft kosten- und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzungen darüber vermeiden.

Individualarbeitsrecht

Individualarbeitsrecht/Bild: Unsplash.com


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Woran erkenne ich versteckte Hinweise im Zeugnis?

Das Arbeitszeugnis bzw. Zeugnis ist fĂĽr jeden Arbeitnehmer eine wichtige Angelegenheit. Hiermit kann er oder sie nachweisen, welcher Form der Arbeit er in den letzten Jahren nachgegangen ist, wie er bei seinen Arbeitgebern angekommen ist und wie seine Arbeit generell eingeschätzt wurde. Bewirbt sich ein Arbeitnehmer auf eine neue Arbeitsstelle, sind es besonders die Arbeitszeugnisse, die beim Personaler viel Beachtung finden. Sie dienen ihm als externe Einschätzung und helfen dabei, die Bewerbung bestmöglich abzuschätzen und sich ein Bild von der bisherigen Arbeitsweise des Bewerbers zu machen. Das, was so einfach klingt, birgt jedoch einige TĂĽcken: Da der Arbeitgeber nach dem Deutschen Arbeitsrecht dazu verpflichtet ist, seinem ehemaligen Mitarbeiter ein „wohlwollendes“ Zeugnis auszustellen, klingen beinahe alle Zeugnisse beim ersten Lesen durchaus positiv… Weiterlesen

Anwalt fĂĽr Arbeitsrecht Hamburg Bergedorf/ Bild: Unsplash.com/ Daniel Cheung


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Betriebsgeheimnis

Streitigkeiten rund um Betriebsgeheimnisse sind stets heikel. Dies zeigt sich bereits daran, wie schwierig die Bestimmung einer Tatsache als Betriebsgeheimnis sein kann. Das Gesetz zieht bei der Bestimmung, wann man von einem Betriebsgeheimnis sprechen kann, keine klare Grenze. Der Begriff wurde jedoch ĂĽber die letzten Jahre durch die Rechtsbesprechung vom Bundesverfassungsgericht und anderen hohen

Bundesgerichten maĂźgeblich bestimmt. Bei einem Betriebsgeheimnis handelt es sich demnach um einen Fakt, der von der Unternehmensleistung bewusst geheim gehalten wird und von dem nur wenige befugte Mitarbeiter wissen. Sofern nur ein begrenzter Personenkreis in bestimmte Tatsachen eingeweiht ist, auf die die Mehrzahl der Mitarbeiter oder gar AuĂźenstehende keinen Zugriff haben, spricht man von einem Betriebsgeheimnis….Weiterlesen

Betriebsgeheimnis/ Bild: Unsplash.com


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Fallbeispiel

KĂĽndigung

Sehr oft haben KĂĽndigungen Schwächen, die ein erfolgreiches KĂĽndigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte BegrĂĽndungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer KĂĽndigung fĂĽhren, wie ein „ĂĽbersehenes“ und damit nicht berĂĽcksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.

Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daĂź die KĂĽndigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht ĂĽberprĂĽft wurden.

Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer KĂĽndigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiĂź, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.

KĂĽndigung/ Bild: Unsplash.com


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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?

Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines KĂĽndigungsschutzverfahrens kann die KĂĽndigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit ĂĽberprĂĽft werden.

Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man fĂĽr einen KĂĽndigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die KĂĽndigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN

Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com


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Auch interessant:

Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung

Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.

Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.

Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?

Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose KĂĽndigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. AuĂźerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN

Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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VerdachtskĂĽndigung

Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des VerstoĂźes – eine ordentliche oder auch eine auĂźerordentliche fristlose KĂĽndigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der VerstoĂź nachgewiesen werden kann. SchlieĂźlich soll hiermit eine KĂĽndigung begrĂĽndet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die KĂĽndigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stĂĽtzen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines PflichtverstoĂźes hegt, ist eine KĂĽndigung möglich – nämlich als sogenannte VerdachtskĂĽndigung…WEITERLESEN

VerdachtskĂĽndigung/ Bild: Unsplash.com


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 Whistleblowing

Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 ĂĽbergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Ăśberwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner EnthĂĽllungen.  Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage fĂĽr einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berĂĽhmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen ĂĽber den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heiĂźt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Ă–ffentlichkeit ĂĽber Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Ă–ffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor groĂźe Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenĂĽber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen

Bild: unsplash.com/ Javardh


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Auch interessant:

Elternzeit verkĂĽrzen 

Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat fĂĽr den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter fĂĽr die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die VerkĂĽrzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen


Profis zum KĂĽndigungsschutz Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in HusumRechtsanwalt fĂĽr KĂĽndigungsschutz in HusumRechtsanwalt fĂĽr Arbeitsrecht in EilbekRechtsanwalt fĂĽr Arbeitsrecht in EimsbĂĽttelRechtsbeistand bei KĂĽndigung in WilhelmsburgAnwalt fĂĽr KĂĽndigungsschutz in BergedorfSpezialist fĂĽr KĂĽndigung in HamburgBester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg


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Schwerbehindertenvertretung

Arbeiten in einem Betrieb dauerhaft mehr als 5 schwerbehinderte, oder den schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte, ist gem. § 94  Abs. 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu wählen.

Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und einem Stellvertreter.

Die SBV soll ihre Aufgaben unabhängig und frei von Weisungen ausĂĽben. Deshalb kommt beiden Personenkreisen ein besonderer KĂĽndigungsschutz zu, wie er auch fĂĽr Betriebsräte bzw. Personalräte gilt (§ 96 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 KSchG). Mandatströger, die selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sind, geniessen zusätzlich den besonderen KĂĽndigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGB IX…WEITERLESEN

Schwerbehindertenvertretung/ Bild: Unsplash.com


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Wenn der Arbeitgeber zuviel bezahlt

Arbeitnehmer staunen meist nicht schlecht, wenn der Arbeitgeber plötzlich zu viel Gehalt zahlt.
Doch lange ĂĽberwiegt die Freude nicht, denn viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob sie das zu viel gezahlte Geld wieder zurĂĽckzahlen mĂĽssen.
Dass zu viel Gehalt gezahlt wird passiert tatsächlich, gerade bei kleineren Unternehmen, gar nicht so selten. Schließlich unterlaufen auch der Buchhaltung zuweilen Fehler. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet jeden Monat ihre Gehaltsabrechnung zu überprüfen.
Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass jemand, der etwas zu Unrecht erhält das Erhaltene auch wieder zurĂĽckgeben muss…Weiterlesen


Profis zum KĂĽndigungsschutz: Anwalt fĂĽr Arbeitsrecht in EilbekFachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht in HarburgFachanwalt fĂĽr KĂĽndigung in EimsbĂĽttelFachanwalt fĂĽr KĂĽndigung in Altona Rechtsanwalt fĂĽr Arbeitsrecht in UhlenhorstHabe ich in der Schwangerschaft KĂĽndigungsschutz? KĂĽndigung – was tun?KĂĽndigungsschutz Hamburg Terminsvertretung Landesarbeitsgericht HamburgWas tun bei KĂĽndigung United Airlinesleistungsbedingte KĂĽndigungSozialplan ArbeitsrechtSozialplan KĂĽndigungSozialplan AufhebungsvertragSozialplan MitbestimmungSozialplanabfindungInteressenausgleich


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