Als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht hat man tĂ€glich mit dem Individualarbeitsrecht zu tun. Das Individualarbeitsrecht ist ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts regelt â anders als beim Kollektivarbeitsrecht â AnsprĂŒche, die das einzelne ArbeitsverhĂ€ltnis betreffen.
Das Individualarbeitsrecht spielt also eine groĂe Rolle schon beim Zustandekommen eines Arbeitsvertrages bis hin zur Beendigung des ArbeitsverhĂ€ltnisses, etwa durch eine KĂŒndigung.
Die wichtigsten Themen im
Woran erkenne ich versteckte Hinweise im Zeugnis?
sind insbesondere:
Hier sind wir erfahrene Fachleute und helfen Ihnen gerne. Aber auch bei weiteren individualarbeitsrechtlichen Frage helfen Ihnen gerne weiter. Wir kennen Ihre Rechte!
Unter Arbeitsrecht fallen alle Rechtsnormen, die sich mit unselbstĂ€ndiger abhĂ€ngiger Arbeit beschĂ€ftigen. Das Rechtsgebiet ist ein eigenstĂ€ndiger Teil der Rechtsordnung, wobei die meisten Normen privatrechtlicher Natur sind. Das Besondere am Arbeitsrecht ist, dass es ein Arbeitsgesetzbuch nicht gibt, sondern in vielen Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen wie z.B. im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch, im KĂŒndigungsschutz-, Mutterschutz-, Arbeitszeit- oder Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben ist. Das gesamte Arbeitsrecht ist daher zum groĂen Teil Richterrecht, d.h. die Arbeitsgerichte schlieĂen durch ihre Urteile GesetzeslĂŒcken.
Das gesamte Arbeitsrecht wird unterteilt in das Kollektivarbeitsrecht und das Individualarbeitsrecht. Das Kollektivarbeitsrecht beinhaltet sÀmtliche Regelungen, welche die Beziehung zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband einerseits und Betriebsrat oder Gewerkschaft andererseits regeln.
Die zweite SĂ€ule des Arbeitsrechts ist das Individualarbeitsrecht. Es beinhaltet die Rechtsgebiete, die die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer regeln. Es geht dabei â anders als im Kollektivarbeitsrecht â um AnsprĂŒche, die das einzelne ArbeitsverhĂ€ltnis betreffen. Dabei können sich Probleme aus dem Recht des jeweiligen ArbeitsverhĂ€ltnisses ergeben, also beim Zustandekommen des Arbeitsvertrages, bei der DurchfĂŒhrung des ArbeitsverhĂ€ltnisses sowie seiner Beendigung. Konfliktsituationen treten auĂerdem im Bereich des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzrechts auf, bei dem es um Rechtsnormen geht, die der Arbeitgeber zu Schutz des beschĂ€ftigten Arbeitnehmers beachten muss und die bei Nichteinhaltung oft mit Sanktionen verbunden sind.
Die Mehrheit aller individualrechtlichen Streitigkeiten beschĂ€ftigt sich mit dem Recht des ArbeitsverhĂ€ltnisses, insbesondere, wenn ĂŒber den Inhalt oder Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichte keine Einigung besteht oder Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer das ArbeitsverhĂ€ltnisses nicht mehr fortsetzen möchten. Dabei sind die Hauptdauerbrenner:
- Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrages
- KĂŒndigungsrecht und KĂŒndigungsschutz
- Aufhebungsvertrag
- Abwicklungsvertrag
- Abmahnung
- Abfindung und Abfindungsanspruch
- Arbeitszeugnis
- Mobbing
- Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
- Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Befristung des Arbeitsvertrages
- Arbeitszeiten
- Arbeitnehmerhaftung
- NebentÀtigkeit
Stehen Sie als Arbeitnehmer vor einem der aufgefĂŒhrten Probleme oder haben Sie einen anderen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber, werden wir Sie gern vertreten und Sie bei der Durchsetzung Ihrer AnsprĂŒche mit unserem Fachwissen und unserer langjĂ€hrigen Berufserfahrung tatkrĂ€ftig unterstĂŒtzen. Nehmen Sie Probleme am Arbeitsplatz nicht schicksalsergeben hin!
Vor allem bleiben Sie bei einer KĂŒndigung â auch wenn der Schock darĂŒber im ersten Moment noch so groĂ ist â keinesfalls untĂ€tig, sondern rufen Sie sofort an oder schreiben uns eine formlose Nachricht, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Sie bekommen in unserer Kanzlei entweder am gleichen Tag oder einen Tag spĂ€ter den ersten Termin. Denn oft lĂ€sst sich mit einer KĂŒndigungsschutzklage noch einiges retten: Entweder den Arbeitsplatz selbst oder eine Abfindung. Jedoch ist hier schnelles Handeln angesagt, denn die KĂŒndigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der KĂŒndigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird diese Frist versĂ€umt, gilt die KĂŒndigung als rechtwirksam, egal, wie viele formale oder inhaltliche Fehler sie auch aufweist.
Wir vertreten gleichermaĂen Arbeitgeber kleinerer und mittelstĂ€ndischer Unternehmen. Durch unser TĂ€tigwerden z.B. bei einer Ausarbeitung eines rechtssicheren Arbeitsvertrages oder der Beratung hinsichtlich einer beabsichtigten KĂŒndigung eines Arbeitnehmers, die keine formalen oder inhaltlichen Fehler aufweist, lassen sich spĂ€ter oft kosten- und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzungen darĂŒber vermeiden.
Individualarbeitsrecht/Bild: Unsplash.com
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Das Arbeitszeugnis bzw. Zeugnis ist fĂŒr jeden Arbeitnehmer eine wichtige Angelegenheit. Hiermit kann er oder sie nachweisen, welcher Form der Arbeit er in den letzten Jahren nachgegangen ist, wie er bei seinen Arbeitgebern angekommen ist und wie seine Arbeit generell eingeschĂ€tzt wurde. Bewirbt sich ein Arbeitnehmer auf eine neue Arbeitsstelle, sind es besonders die Arbeitszeugnisse, die beim Personaler viel Beachtung finden. Sie dienen ihm als externe EinschĂ€tzung und helfen dabei, die Bewerbung bestmöglich abzuschĂ€tzen und sich ein Bild von der bisherigen Arbeitsweise des Bewerbers zu machen. Das, was so einfach klingt, birgt jedoch einige TĂŒcken: Da der Arbeitgeber nach dem Deutschen Arbeitsrecht dazu verpflichtet ist, seinem ehemaligen Mitarbeiter ein âwohlwollendesâ Zeugnis auszustellen, klingen beinahe alle Zeugnisse beim ersten Lesen durchaus positiv… Weiterlesen
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Streitigkeiten rund um Betriebsgeheimnisse sind stets heikel. Dies zeigt sich bereits daran, wie schwierig die Bestimmung einer Tatsache als Betriebsgeheimnis sein kann. Das Gesetz zieht bei der Bestimmung, wann man von einem Betriebsgeheimnis sprechen kann, keine klare Grenze. Der Begriff wurde jedoch ĂŒber die letzten Jahre durch die Rechtsbesprechung vom Bundesverfassungsgericht und anderen hohen
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Fallbeispiel
KĂŒndigung
Sehr oft haben KĂŒndigungen SchwĂ€chen, die ein erfolgreiches KĂŒndigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte BegrĂŒndungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer KĂŒndigung fĂŒhren, wie ein „ĂŒbersehenes“ und damit nicht berĂŒcksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 KinderfreibetrĂ€ge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daĂ die KĂŒndigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt fĂŒr Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht ĂŒberprĂŒft wurden.
Im Ergebnis gehen fĂŒr den kĂŒndigenden Arbeitgeber viele Verfahren in KĂŒndigungssachen Âteuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollstĂ€ndige Anhörung des Betriebsrats viele KĂŒndigungen ÂkippenÂ.
Diese SchwĂ€chen und Angriffspunkte einer KĂŒndigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiĂ, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt fĂŒr Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
KĂŒndigung/ Bild: Unsplash.com
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Welche Unterlagen werden fĂŒr einen KĂŒndigungsschutzprozess benötigt?
Wer eine KĂŒndigung erhĂ€lt, ist dieser grundsĂ€tzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines KĂŒndigungsschutzverfahrens kann die KĂŒndigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit ĂŒberprĂŒft werden.
Ein KĂŒndigungsschutzverfahren ist fĂŒr viele Arbeitnehmer hĂ€ufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man fĂŒr einen KĂŒndigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die KĂŒndigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN
Welche Unterlagen werden fĂŒr einen KĂŒndigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com
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PersonalgesprĂ€ch: Heimliche Aufzeichnung fĂŒhrt zur KĂŒndigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum PersonalgesprĂ€ch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte fĂŒhrte zur fristlosen KĂŒndigung. Dass diese auch rechtmĂ€Ăig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kĂŒrzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem PersonalgesprĂ€ch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als âlow performerâ und âfaule MistkĂ€ferâ bezeichnet. HierfĂŒr kassierte er zunĂ€chst eine Abmahnung.
Offene und erkennbare Aufzeichnung des GesprÀchs?
Einige Monate spĂ€ter luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum PersonalgesprĂ€ch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies spĂ€ter zufĂ€llig erfuhr, sprach er die fristlose KĂŒndigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. AuĂerdem habe er sein Smartphone wĂ€hrend des gesamten GesprĂ€chs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN
PersonalgesprĂ€ch: Heimliche Aufzeichnung fĂŒhrt zur KĂŒndigung/ Bild: Unsplash.com
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VerdachtskĂŒndigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer VerdachtskĂŒndigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter UmstĂ€nden nicht vor der KĂŒndigung schĂŒtzen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer VerdachtskĂŒndigung bewegen könnte, einen Fachanwalt fĂŒr Arbeitsrecht aufsuchen.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstöĂt, kann der Arbeitgeber â je nach IntensitĂ€t des VerstoĂes â eine ordentliche oder auch eine auĂerordentliche fristlose KĂŒndigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der VerstoĂ nachgewiesen werden kann. SchlieĂlich soll hiermit eine KĂŒndigung begrĂŒndet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekrĂ€ftigen Beweise hat und er die KĂŒndigung nur auf mehr oder weniger aussagekrĂ€ftige Verdachtsmomente stĂŒtzen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber ânurâ einen dringenden Verdacht eines PflichtverstoĂes hegt, ist eine KĂŒndigung möglich â nĂ€mlich als sogenannte VerdachtskĂŒndigung…WEITERLESEN
VerdachtskĂŒndigung/ Bild: Unsplash.com
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Whistleblowing
Vor einigen Jahren weckte das PhĂ€nomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 ĂŒbergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzĂ€hlige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Ăberwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner EnthĂŒllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklĂ€rter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre spĂ€ter als Vorlage fĂŒr einen deutsch-amerikanischen Kinofilm (âSnowdenâ). WĂ€hrend die einen den berĂŒhmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als VerrĂ€ter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen ĂŒber den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck â to blow the whistleâ und heiĂt âjemanden verpfeifenâ oder âAlarm schlagenâ. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Ăffentlichkeit ĂŒber MissstĂ€nde in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um GesetzesverstöĂe, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Ăffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor groĂe Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen MissstĂ€nden gegenĂŒber Externen arbeits- und strafrechtlich zulĂ€ssig… Weiterlesen
Bild: unsplash.com/ Javardh
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Elternzeit verkĂŒrzen
GrundsĂ€tzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkĂŒrzen. Allerdings muss dafĂŒr der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat fĂŒr den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter fĂŒr die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die VerkĂŒrzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in HĂ€rtefĂ€llen…Weiterlesen
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Schwerbehindertenvertretung
Arbeiten in einem Betrieb dauerhaft mehr als 5 schwerbehinderte, oder den schwerbehinderten gleichgestellte BeschÀftigte, ist gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu wÀhlen.
Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und einem Stellvertreter.
Die SBV soll ihre Aufgaben unabhĂ€ngig und frei von Weisungen ausĂŒben. Deshalb kommt beiden Personenkreisen ein besonderer KĂŒndigungsschutz zu, wie er auch fĂŒr BetriebsrĂ€te bzw. PersonalrĂ€te gilt (§ 96 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 KSchG). Mandatströger, die selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sind, geniessen zusĂ€tzlich den besonderen KĂŒndigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGB IX…WEITERLESEN
Schwerbehindertenvertretung/ Bild: Unsplash.com
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Wenn der Arbeitgeber zuviel bezahlt
Arbeitnehmer staunen meist nicht schlecht, wenn der Arbeitgeber plötzlich zu viel Gehalt zahlt.
Doch lange ĂŒberwiegt die Freude nicht, denn viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob sie das zu viel gezahlte Geld wieder zurĂŒckzahlen mĂŒssen.
Dass zu viel Gehalt gezahlt wird passiert tatsĂ€chlich, gerade bei kleineren Unternehmen, gar nicht so selten. SchlieĂlich unterlaufen auch der Buchhaltung zuweilen Fehler. GrundsĂ€tzlich sind Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet jeden Monat ihre Gehaltsabrechnung zu ĂŒberprĂŒfen.
Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass jemand, der etwas zu Unrecht erhĂ€lt das Erhaltene auch wieder zurĂŒckgeben muss…Weiterlesen
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