Individualarbeitsrecht

Als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht hat man tĂ€glich mit dem Individualarbeitsrecht zu tun. Das Individualarbeitsrecht ist ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts regelt – anders als beim Kollektivarbeitsrecht – AnsprĂŒche, die das einzelne ArbeitsverhĂ€ltnis betreffen.

Das Individualarbeitsrecht spielt also eine große Rolle schon beim Zustandekommen eines Arbeitsvertrages bis hin zur Beendigung des ArbeitsverhĂ€ltnisses, etwa durch eine KĂŒndigung.

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Individualarbeitsrecht/Bild: Unsplash.com

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Unter Arbeitsrecht fallen alle Rechtsnormen, die sich mit unselbstĂ€ndiger abhĂ€ngiger Arbeit beschĂ€ftigen. Das Rechtsgebiet ist ein eigenstĂ€ndiger Teil der Rechtsordnung, wobei die meisten Normen privatrechtlicher Natur sind. Das Besondere am Arbeitsrecht ist, dass es ein Arbeitsgesetzbuch nicht gibt, sondern in vielen Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen wie z.B. im BĂŒrgerlichen Gesetzbuch, im KĂŒndigungsschutz-, Mutterschutz-, Arbeitszeit- oder Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben ist. Das gesamte Arbeitsrecht ist daher zum großen Teil Richterrecht, d.h. die Arbeitsgerichte schließen durch ihre Urteile GesetzeslĂŒcken.

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Individualarbeitsrecht/ Bild: Unsplash.com

Das gesamte Arbeitsrecht wird unterteilt in das Kollektivarbeitsrecht und das Individualarbeitsrecht. Das Kollektivarbeitsrecht beinhaltet sÀmtliche Regelungen, welche die Beziehung zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband einerseits und Betriebsrat oder Gewerkschaft andererseits regeln.

Die zweite SĂ€ule des Arbeitsrechts ist das Individualarbeitsrecht. Es beinhaltet die Rechtsgebiete, die die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer regeln. Es geht dabei – anders als im Kollektivarbeitsrecht – um AnsprĂŒche, die das einzelne ArbeitsverhĂ€ltnis betreffen. Dabei können sich Probleme aus dem Recht des jeweiligen ArbeitsverhĂ€ltnisses ergeben, also beim Zustandekommen des Arbeitsvertrages, bei der DurchfĂŒhrung des ArbeitsverhĂ€ltnisses sowie seiner Beendigung. Konfliktsituationen treten außerdem im Bereich des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzrechts auf, bei dem es um Rechtsnormen geht, die der Arbeitgeber zu Schutz des beschĂ€ftigten Arbeitnehmers beachten muss und die bei Nichteinhaltung oft mit Sanktionen verbunden sind.

Die Mehrheit aller individualrechtlichen Streitigkeiten beschĂ€ftigt sich mit dem Recht des ArbeitsverhĂ€ltnisses, insbesondere, wenn ĂŒber den Inhalt oder Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichte keine Einigung besteht oder Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer das ArbeitsverhĂ€ltnisses nicht mehr fortsetzen möchten. Dabei sind die Hauptdauerbrenner:

Stehen Sie als Arbeitnehmer vor einem der aufgefĂŒhrten Probleme oder haben Sie einen anderen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber, werden wir Sie gern vertreten und Sie bei der Durchsetzung Ihrer AnsprĂŒche mit unserem Fachwissen und unserer langjĂ€hrigen Berufserfahrung tatkrĂ€ftig unterstĂŒtzen. Nehmen Sie Probleme am Arbeitsplatz nicht schicksalsergeben hin!

Vor allem bleiben Sie bei einer KĂŒndigung – auch wenn der Schock darĂŒber im ersten Moment noch so groß ist – keinesfalls untĂ€tig, sondern rufen Sie sofort an oder schreiben uns eine formlose Nachricht, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Sie bekommen in unserer Kanzlei entweder am gleichen Tag oder einen Tag spĂ€ter den ersten Termin. Denn oft lĂ€sst sich mit einer KĂŒndigungsschutzklage noch einiges retten: Entweder den Arbeitsplatz selbst oder eine Abfindung. Jedoch ist hier schnelles Handeln angesagt, denn die KĂŒndigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der KĂŒndigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird diese Frist versĂ€umt, gilt die KĂŒndigung als rechtwirksam, egal, wie viele formale oder inhaltliche Fehler sie auch aufweist.

Wir vertreten gleichermaßen Arbeitgeber kleinerer und mittelstĂ€ndischer Unternehmen. Durch unser TĂ€tigwerden z.B. bei einer Ausarbeitung eines rechtssicheren Arbeitsvertrages oder der Beratung hinsichtlich einer beabsichtigten KĂŒndigung eines Arbeitnehmers, die keine formalen oder inhaltlichen Fehler aufweist, lassen sich spĂ€ter oft kosten- und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzungen darĂŒber vermeiden.


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Das Arbeitszeugnis bzw. Zeugnis ist fĂŒr jeden Arbeitnehmer eine wichtige Angelegenheit. Hiermit kann er oder sie nachweisen, welcher Form der Arbeit er in den letzten Jahren nachgegangen ist, wie er bei seinen Arbeitgebern angekommen ist und wie seine Arbeit generell eingeschĂ€tzt wurde. Bewirbt sich ein Arbeitnehmer auf eine neue Arbeitsstelle, sind es besonders die Arbeitszeugnisse, die beim Personaler viel Beachtung finden. Sie dienen ihm als externe EinschĂ€tzung und helfen dabei, die Bewerbung bestmöglich abzuschĂ€tzen und sich ein Bild von der bisherigen Arbeitsweise des Bewerbers zu machen. Das, was so einfach klingt, birgt jedoch einige TĂŒcken: Da der Arbeitgeber nach dem Deutschen Arbeitsrecht dazu verpflichtet ist, seinem ehemaligen Mitarbeiter ein „wohlwollendes“ Zeugnis auszustellen, klingen beinahe alle Zeugnisse beim ersten Lesen durchaus positiv. Weiterlesen


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