Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg-Altstadt

Sie suchen nach „Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg-Altstadt“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz und im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.


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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Der Rechtsanwalt ist ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtssystems. Er trägt insoweit unabdingbar zum Funktionieren unseres Rechtssystems bei. Im Gegensatz zum Richter, dem Notar oder dem Staatsanwalt ist das prägende Attribut der Rechtsanwälte die parteiische Interessensvertretung. Er setzt sich für seine Mandanten ein.

Wenn Sie Rat und Hilfe im Bereich Arbeitsrecht benötigen, so sollten Sie einen Arbeitsrechtsanwalt konsultieren. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird dabei Sie so vertreten, Ihre Interessen unter Berücksichtigung der genauen Verhältnisse und mit Bedacht durchzusetzen. Gelegentlich ist der Weg vor Gericht der beste Klärungsweg. Vor allem dann, wenn eine der Parteien nicht mit sich verhandeln lässt. Allerdings auch, wenn Gerichtsfristen zu verstreichen drohen.

Der Weg zum Arbeitsgericht ist nicht zwingend die Regel. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht wird zu allererst mit dem jeweiligen Arbeitgeber unter Hinweis auf den Sachverhalt eine außergerichtliche Streitlösung herbeizuführen versuchen.Weigert sich der Arbeitgeber, ein berufsförderndes Zeugnis auszustellen, ist der Gang vor den Kadi nicht erfolgsversprechend. Zwar gibt es für den Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss wahrheitsgemäß und vollständig sein, der Anspruch kann somit vor Gericht durchgesetzt werden. Fällt das Zeugnis nicht wie gewollt aus, darf man die zeitliche Komponente nicht außer Acht lassen. Ein Rechtsstreit vor Gericht braucht meist länger als ein außergerichtlicher Vergleich. Braucht man so ein Zeugnis für die Stellensuche, bringt ein Urteil nach einigen Monaten wenig.

Sie können einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auch dann einschalten sich für seine Belange zu engagieren, wenn kein aktueller Rechtsstreit im Raume steht. Also wenn ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nur vorsorglich bevollmächtigt wird.

Falls Sie einen Jobwechsel planen müssen und hoffen auf den Erhalt einer angemessenen Abfindung. Auch in diesem Stadium kann der hinzugezogene Rechtsanwalt für die nötigen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber in Dialog treten. Angezeigt ist dies immer dann, wenn Sie um ihre eigene Verhandlungsschwäche wissen. Anzuraten ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zudem, wenn sie mit Ihrem Brötchengeber menschlich verbunden sind und nicht wissen, wie Sie die Sache anpacken sollen. Ihr professioneller Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann die Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber auch so gestalten, dass sich dieser nicht automatisch angegriffen fühlt.

Rechtsanwalt Axel Pöppel


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Rechtsanwalt in Hamburg-Altstadt

Hamburg-Altstadt grenzt an die Stadtteile Neustadt, St. Georg und die Hafencity an und gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Mitte. Auf einer Fläche von ungefähr 2,4 km³ wohnen rund 1.500 Bewohner.

Hamburg-Altstadt macht den zentralen und historischen Stadtkern Hamburgs aus, da sich hier der älteste Siedlungskern rund um den Bereich des Domplatzes befand. Auch die Hammaburg, von welcher sich der Name Hamburg ableitet, war hier zu finden. Die Hammaburg wurde im 9. Jahrhundert als Niederungsburg erbaut und letztlich im Jahr 845 von den Wikingern zerstört. In Hamburg-Altstadt lassen sich nach wie vor die vier bedeutendsten Hauptkirchen Hamburgs finden, wovon zu den ältesten die Kirchenspiele St. Petri, St. Nikolai, St. Katharina und St. Jacobi gehören. Erst im 17. Jh. gesellte sich die dann wohl bekannteste Kirche St. Michaelis („Michel“) dazu.

Heute konzentriert sich in Hamburg-Altstadt rund um die Mönkebergstraße der Hamburger Shopping-Bereich. Wohnbebauung ist hier so gut wie gar nicht mehr vorhanden. Sehenswürdig bleibt in der Altstadt jedoch die Deichstraße, in welcher noch eine geschlossene Gruppe von althamburgischen Bürgerhäusern vorzufinden ist sowie auf der anderen Seite des Nikolaifleetes eine noch erhaltene Speichergruppe.

Hamburg Altstadt


Fallbeispiel

Stalking Kündigung

Ein Verwaltungsangestellter wurde durch den Dienstherrn fristlos gekündigt, nach dem dieser einer Kollegin über längere Zeit nachgestellt hatte. Der Angestellte soll der Kollegin Emails geschickt, sie immer wieder angerufen und sich ungebeten in private Angelegenheiten eingemischt haben. Schon einige Jahre zuvor war der Angestellte von der zuständigen Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zur Ordnung gerufen worden, weil er eine andere Kollegin belästigt haben soll.

Der Angestellte wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die außerordentliche Kündigung, das Arbeitsgericht wies die Klage ab, in der Berufungsinstanz gab ihm das Landesarbeitsgericht jedoch Recht, weil die Richter in der Stellungnahme der Beschwerdestelle keine Abmahnung sahen. Dieser Urteil hat das Bundesarbeitsgericht jetzt aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Nach Ansicht das BAG müsse das LAG prüfen, ob es vorliegend überhaupt einer Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedurft hätte.

Quelle: BAG, 19.04.2012, Aktenzeichen: 2 AZR 258/11

Stalking Kündigung/ Bild: Unsplasl.com/ Craig Whitehead


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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr viele Kündigungen haben Schwachpunkte, die eine erfolgversprechende Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens erlauben. Dabei handelt es sich oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.

Im Ergebnis gehen für den Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“. Und das unabhängig davon, ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung Gegenstand der Kündigungsschutzklage ist.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Top-Arbeitsrechtler erkennbar, was den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll macht.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com/ Bernard Hermant


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Fallbeispiel

Kündigungsgrund

Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung?
Grundsätzlich muß der Arbeitgeber für jede Kündigung einen Grund haben. Eine willkürlich ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Bei Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und es muß die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1.1.2004 eingestellt wurden, gilt im Rahmen der Übergangsregelungen weiterhin eine Grenze von mehr als 5 Arbeitnehmern, wenn es noch mehr als 5 „Altarbeitnehmer“ gibt.
In kleineren Betrieben braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund, der erkennen läßt, daß die Entscheidung des Arbeitgebers auf nachvollziehbaren und vernünftigen Gründen beruht.

Kündigungsgrund/ Bild: Unsplash.com/Hutomo Abrianto


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Fallbeispiel

Handyverbot am Arbeitsplatz

Das Landesarbeitsgericht Mainz bestätigt eine Dienstanweisung des Inhabers, der in seinem Betrieb den Gebrauch privater Handys während der Arbeit verbieten ließ. Der Betriebsrat wurde nicht beteiligt.

Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern den Gebrauch privater Mobiltelefone und vergleichbarer technischer Geräte wie Smartphones, iPhones, Tablets oder Netbooks während der Arbeitszeit durch eine Dienstanweisung ohne Beteiligung des Betriebsrats verbieten.

Gegenstand für den vom LAG Rheinland-Pfalz / Mainz entschiedenen Gerichtsverfahren war die Meinungsverschiedenheit zwischen dem BR und dem Arbeitgeber über ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage des Verbots des Gebrauchs von privaten Smartphones und Handys während der Arbeitszeit.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz 30. Oktober 2012, 6 TaBV 33/09

Handyverbot am Arbeitsplatz/ Bild: Unsplash.com


Krankheitsbedingte KündigungKündigungsfristenPersonalakteProbezeitkündigungSonderkündigungsschutz – Änderungskündigung betriebsbedingt – Freistellung ohne Kündigung –  Kleinbetrieb – Sozialplan Entlassung – Kündigungsfrist unbefristeter Arbeitsvertrag – Leitender Angestellter Kündigungsschutz – Kündigung ohne ArbeitsvertragAufhebungsvertrag Nachteile – Elternzeit verkürzen – Aufhebungsvertrag Sperrzeit vermeidenDrei-Wochen-Frist


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Fallbeispiel

Whistleblowing

Wegen Whistleblowing gekündigte Krankenpflegerin bekommt Abfindung.

Unter “Whistelblowing” versteht man im Arbeitsrecht, wenn ein Angestellter Missstände im Betrieb nach außen trägt, also pikante Informationen an Presse oder Staatsanwaltschaft weiterleitet.

In den vergangenen Monaten hatte ein Fall Schlagzeilen gemacht, in dem eine Krankenpflegerin fristlos gekündigt worden war, nachdem sie Pflegemissstände bei ihrem Arbeitgeber bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte. Nachdem sich die Arbeitnehmerin erfolglos durch die Instanzen geklagt hatte, bekam sie schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht, die Richter erkannten eine Verletzung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung. Schließlich landete die Sache wieder beim Berliner Landesarbeitsgericht, wo sich die Parteien jetzt auf eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses geeinigt haben. Aus der außerordentlichen Kündigung wurde eine ordentliche Kündigung gemacht, zudem erhielt die Angestellte eine Abfindung in Höhe von 90.000 Euro.

Whistleblowing/ Bild: Unsplash.com/ Javardh


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Fallbeispiel

Abfindungsanspruch

Anspruch auf Abfindung bei Kündigung? Wie hoch ist mein Abfindungsanspruch nach der Kündigung durch meinen Chef?

Diese Frage bekommen wir immer wieder gestellt und sagen ebenso immer wieder: Es gibt im Deutschen Arbeitsrecht an sich keinen Abfindungsanspruch. Das klingt erstmal komisch, weil fast jeder Kündigungsschutzprozeß mit der Zahlung einer Abfindung endet. Der Deutsche Kündigungsschutz schützt das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand. Wenn also eine Kündigung vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Der Sieg vor Gericht bedeutet als keine Abfindung wegen der unwirksamen Kündigung, sondern eine Rückkehr zu den Kollegen an den alten Arbeitsplatz.

Üblicherweise dauert ein Kündigungsschutzprozeß zwischen 6 und 12 Monaten. Je nach Gericht und individuellem Ablauf des Verfahrens. Wenn der Arbeitgeber also nach neun Monaten von der Unwirksamkeit seiner Kündigung erfährt, hat er den ungewollten und schon „ausgebuchten“ Kollegen wieder vor der Nase und auf der Pay-Roll. Ungekündigt und darf die Zeit seit der Kündigung nachbezahlen. Vor dem Hintergrund dieses teils kaum überschaubaren Risikos werden Abfindungen gezahlt.

Einen echten Abfindungsanspruch gibt es nur bei echten leitenden Angestellten (z.B. Prokuristen) im laufenden Kündigungsschutzverfahren. Wenn dann der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellt, setzt das Gericht eine Abfindung fest.

Abfindungsanspruch/ Bild: Unsplash.com


Fallbeispiel:

Mündliche Kündigung

Kann ich mündlich gekündigt werden?
Mündliche Kündigungen sind grundsätzlich und ohne jede Ausnahme unwirksam. Trotzdem sollte der von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer unbedingt und sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, um das weitere Vorgehen zu planen. Das Anstellungsverhältnis bleibt nämlich rechtlich nach einer mündlichen Kündigung ohne Einschränkungen bestehen. Dies gilt im Übrigen auch für Kündigungen des Arbeitnehmers und Aufhebungsverträge.

Die Erfahrung zeigt, daß nach einer mündlichen Kündigung in der Regel die schriftliche Kündigung oder eine Kündigungsbestätigung sehr schnell folgt. Darauf sollte man vorbereitet sein… WEITERLESEN


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Auch interessant:

Airbus plant massiven Stellenabbau – Norddeutschland verliert viele Arbeitsplätze

Der massiver Stellenabbau bei Airbus wird vor allem die Norddeutschen Standorte treffen. Wie sich aus aktuellen Presse Mitteilungen entnehmen lässt, verhandeln Arbeitgeberseite, Betriebsräte und Gewerkschaften über den von Airbus beabsichtigten Stellenabbau.

Norddeutschland massiv vom Stellenabbau bei Airbus betroffen

Im Werk in Hamburg-Finkenwerder wird es wohl über 2000 Arbeitsplätze kosten. In Stade sind über 300 Arbeitsplätze betroffen und in Bremen noch einmal über 400.Die Arbeitsplätze sollen nach Angaben von Airbus aber nicht nur in der Produktion abgebaut werden, sondern auch in der Verwaltung und den anderen Bereichen.

Nach Aktuellen Informationen des NDR sind alle Norddeutschen Standorte massiv betroffen.

Mehr zum Thema Airlines  und Flugzeugbau im Arbeitsrecht gibt es hier:

Norddeutschland massiv vom Stellenabbau bei Airbus betroffen/ Bild: Axel Pöppel


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Überstunden abbummeln

Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. Weiterlesen

usplash.com/ Dev


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