Rechtsbeistand bei Kündigung in Wandsbek

Sie suchen nach „Rechtsbeistand bei Kündigung in Wandsbek“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht

Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


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Rechtsbeistand bei Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages seitens des Arbeitgebers kann für den Arbeitnehmer weitreichende Nachteile haben. Insbesondere dann, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses außerordentlich ausgesprochen worden ist. Nicht nur, dass das Arbeitsamt die finanzielle Unterstützung für eine Zeit von drei Monate sperren kann, auch die finanzielle Existenz kann im besonderen Maße gefährdet sein. Umso wichtiger ist daher bei der Beendigung eines Jobs die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt.

Zu beachten ist die gesetzliche Frist von drei Wochen, in der gegen eine Kündigung die Kündigungsschutzklage erhoben werden kann. Ihr juristischer Vertreter wird daher vorrangig erst einmal die Frist zu wahren haben, aber selbstverständlich nur dann, wenn diese Frist nicht schon abgelaufen ist. Darum ist das umgehende Aufsuchen eines Anwalts für Arbeitsrecht Pflicht. Hinweisen sollte man auf den § 5 Abs. 1 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz: „War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag die Klage nachträglich zuzulassen.“ Es ist alsomöglich, unter gewissen Bedingungen auch nach Fristablauf, die Klage erfolgsversprechend einzureichen. Eine offensichtlich verspätete Klage wird ihnen sonst nur Kosten einbringen, aber keinen Erfolg.

Der von ihnen aufgesuchte Rechtsbeistand wird die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Kündigung sorgfältig begutachten. Dabei sind dem Rechtsbeistand der Arbeitsvertrag und die schriftliche Kündigung vorzuzeigen, soweit diese entsprechend erfolgt sind. Genauso wichtig ist es, eine möglicherweise mit der Kündigung oder kurz zuvor erteilte Abmahnung vorzulegen. Mit diesen Schriftsätzen und der von ihnen vorgetragenen Kündigungssituation wird ihr Rechtsbeistand ihnen eine erste Einschätzung über die Möglichkeiten einer Klage abgeben können. (Achtung: Verspricht ihnen ihr Rechtsbeistand „ohne wenn und aber“ einen garantierten Erfolg, so dürfte diese Aussage sehr unseriös sein, im Zweifelsfalle sollten Sie sinnvoller Weise einen anderen Rechtsbeistand aufsuchen.)

Schon vor einer Kündigung, besonders bei ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Abmahnungen, wird ihr Rechtsbeistand ihnen behilflich können. Zumeist ist eine Abmahnung durch den Arbeitgeber nur ein Einstieg in eine geplante Kündigung. Oft kann auch durch Kontakt zum Betriebsrat die Position verbessert werden.

Ein seriöser Rechtsbeistand ist nicht umsonst zu haben. Daher sollten sie bei einer drohenden Entlassung mit ihrem Rechtsbeistand bereits vorher die Kosten durchsprechen und die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe ins Kalkül aufnehmen.

RA Axel Pöppel


Rechtsanwalt in Wandsbek

Der Hamburger Stadtteil Wandsbek gehört zum gleichnamigen Verwaltungsbezirk und liegt im Osten der Stadt. Wandsbek grenzt an die Stadtteile Dulsberg, Eilbek, Bramfeld und Tonndorf und wird von dem namensgebenden Fluss Wandse durchflossen. Nach Ende des zweiten Weltkriegs waren große Teile von Wandsbek komplett verwüstet und wurden in einem langen Prozess in der für den Hamburger Osten typischen Rotklinkerbauweise abermals aufgebaut.

In Wandsbek leben heute in etwa 32.000 Bewohner. Das Zentrum von Wandsbek ist der Wandsbeker Marktplatz, an dem neben verschiedenen Geschäften und Einkaufsmöglichkeiten für die alltägliche Versorgung auch eine umfangreiche Anbindung an den ÖPNV besteht. Zahlreiche Arbeitgeber und Betriebe sind hier angesiedelt. Der Zentrale Omnibusbahnhof und die U-Bahnlinie U1 sichern die bequeme Erreichbarkeit der Hamburger Stadtmitte und der nahe umliegenden Stadtteile. Am Wandsbeker Marktplatz gibt es zahlreiche Geschäfte und Läden für den täglichen Bedarf sowie eine ausgewachsene Gastronomieszene, ein Kino und eine der interessantesten Einkaufspassagen Hamburgs, das Wandsbeker Quarree.

In Wandsbek gibt es neben einer guten Infrastruktur auch kulturhistorisch Interessantes zu finden, wie z.B. das Schimmelmann-Mausoleum, das Stormarnhaus im alten Ortskern, den Claudius Gedenkstein oder aber über den historischen Rundgang mit alles in allem 36 einzelnen Stationen. Das Stormarnhaus ist von beeindruckender Bauweise und wird gegenwärtig als Rathaus von Wandsbek genutzt. Weitere Sehenswürdigkeiten sind z.B. die Skulptur „Der Freudensprung“ eines lokalen Wandsbeker Bildhauers und der Puvogelbrunnen.

Das Arbeitsgericht in Hamburg kann von Wandsbek aus einfach mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden.

Profis für Kündigung:


Fallbeispiel

Handyverbot am Arbeitsplatz

LAG Rheinland-Pfalz / Mainz bestätigt eine Dienstanweisung des Arbeitgebers, der in seinem Betrieb die Nutzung privater Handys während der Arbeitszeit verbieten ließ. Dies erfolgte, ohne den Betriebrat zu beteiliigen

Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitern die Benutzung privater Handys und vergleichbarer technischer Geräte wie Netbooks, Tablets oder Smartphones während der Arbeitszeit durch eine Dienstanweisung ohne Beteiligung des Betriebsrats verbieten.

Gegenstand für den vom LAG Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall war die Meinungsverschiedenheit zwischen einem BR und dem Arbeitgeber über ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage des Verbots der Nutzung von privaten Mobiltelefonen und Smartphones, wie das iPhone und Tablets am Arbeitsplatz.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz 30.10.12, 6 TaBV 33/09

Handyverbot am Arbeitsplatz/ Bild: Unsplah.com



 

Fallbeispiel


Kündigung

Sehr viele Kündigungen haben Schwachpunkte, die eine aussichtsreiche Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses erlauben. Dabei sind es oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.

Zum Schluss gehen für den Unternehmer viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige Formalie fehlerhaft war. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine nur einwenig falsche Beteiligung des BetriebsratsBetriebsratsanhörung – zahlreiche Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Arbeitsrechtsprofis erkennbar, was den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll macht.

Kündigung/ Bild: unsplash.com/Hutomo Abrianto



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Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes.  Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen:   ….WEITERLESEN

Arbeitszeugnis


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Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?

Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.

Der Mindesturlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch.

Die meisten Arbeitnehmer arbeiten jedoch in einer Fünf-Tage-Woche. Umgerechnet bedeutet dies, dass ein Urlaubsanspruch auf mindestens 20 Arbeitstage besteht. Unabhängig davon, wie viele Tage man in der Woche arbeitet – das Gesetz garantiert einem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr. Arbeitet man beispielsweise nur drei Tage in der Woche, hat man einen Anspruch auf mindestens 12 Urlaubstage. Schließlich muss man nur an den Tagen Urlaub beantragen, an denen man auch zur Arbeit kommen würde.

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Zur Ermittlung des konkreten Urlaubsanspruchs/ Bild: Unsplash.com/ Johannes Plenio


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Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


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