Rechtsanwalt bei Kündigung in Wandsbek

Sie suchen nach „Rechtsanwalt bei Kündigung in Wandsbek“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz und im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.

Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


Rechtsanwalt Kündigung

Ein Rechtsanwalt, der sich den Titel Fachanwalt Arbeitsrecht verdient hat, wird sich zumeist mit dem Thema Kündigung zu tun haben. Im Falle einer Entlassung ist es sinnvoll die Hilfe durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu sichern. Nur ein Rechtsanwalt mit speziellen Kenntnissen im Bereich Kündigung wird zuverlässig dafür sorgen, dass sein Mandant ein positives Ergebnis erzielen wird.

Eine Kündigung ist die Vertragsauflösung eines Dauerschuldverhältnisses im Bereich des Arbeitsrechts. Zu einer Kündigung kommt es, wenn ein Arbeitsverhältnis außergewöhnlich beendet werden soll. Erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer, so erwachsen daraus in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht selten Rechtsprobleme. Nur die Weigerung des kündigenden Arbeitnehmers, seine vertraglichen Aufgaben und Pflichten bis zum Ende nachzukommen, verursachen in einigen Fällen Gründe, die den Beistand eines Fachanwaltes erforderlich machen.

Im Vergleich dazu ist in vielen Fällen problematisch, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Personalabteilung getätigt wird. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Aufhebungsvertrag zu bewegen versucht. In so einem Falle ist zumeist der Weg zum Rechtsanwalt anzuraten. In der Regel ist das Arbeitsverhältnis die Basis der Existenz des Arbeitnehmers und seiner Familie. Bei einer ausgesprochenen Kündigung, oder wenn eine Kündigung bevorzustehen scheint, ist das Konsultieren eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht empfehlenswert.

Der Rechtsanwalt Kündigung zeichnet sich durch seine Erfahrungen und Erfolge im Spezialgebiet Kündigung aus, die außergerichtliche und gerichtliche Begleitung seines Mandanten bei Entlassungen ist sein angestammtes Betätigungsfeld.

Kündigung aus der Perspektive des Arbeitgebers

Bei einer Kündigung sollte nicht nur der Arbeitnehmer einen Fachanwalt hinzuziehen. Auch für den Unternehmer ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts bei geplanten Kündigungen ratsam. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses hat viele Fallstricke die dem Arbeitgeber zum Verhängnis werden können.

Entscheidende Unachtsamkeiten und Fehler auf Arbeitgeberseite die der Gekündigte vor Gericht anfechten kann, sind beispielsweise die Außerachtlassung von Kündigungsfristen, die Nichtbeteiligung von Betriebs- und Personalräten oder eine fristlose Kündigung zu bekommen, obwohl nur eine ordentliche Kündigung statthaft ist.

Kündigung aus der Perspektive des Arbeitnehmers
Der gravierendste Fehler auf Arbeitnehmerseite ist demgegenüber die Versäumnis der gesetzlichen dreiwöchigen Frist die für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage gilt. Wird diese Frist verpasst, so ist die Klage in der Regel verloren, und die Kündigung damit unanfechtbar.

Jedoch auch hier wird ihnen ihr Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Kündigung behilflich sein können, wenn die Voraussetzungen stimmen. Als Schlagwort sei hier die Möglichkeit der Zulassung verspäteter Klagen genannt.

Ein kleiner Tipp zum Ende: Lassen sie sich bei einer von Ihrem Arbeitgeber angestrebten Kündigung ohne die Beratung eines Rechtsanwalts nicht auf einen gegenseitigen Aufhebungsvertrag ein. Das kann weitreichende Folgen haben. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt Gülbas


Rechtsanwalt in Wandsbek

Der Hamburger Stadtteil Wandsbek gehört zum gleichnamigen Verwaltungsbezirk und liegt im Osten der Stadt. Wandsbek grenzt an die Stadtteile Dulsberg, Eilbek, Bramfeld und Tonndorf und wird von dem namensgebenden Fluss Wandse durchflossen. Nach Ende des zweiten Weltkriegs waren große Teile von Wandsbek komplett verwüstet und wurden in einem langen Prozess in der für den Hamburger Osten typischen Rotklinkerbauweise abermals aufgebaut.

In Wandsbek leben heute in etwa 32.000 Bewohner. Das Zentrum von Wandsbek ist der Wandsbeker Marktplatz, an dem neben verschiedenen Geschäften und Einkaufsmöglichkeiten für die alltägliche Versorgung auch eine umfangreiche Anbindung an den ÖPNV besteht. Der Zentrale Omnibusbahnhof und die U-Bahnlinie U1 sichern die bequeme Erreichbarkeit der Hamburger Stadtmitte und der nahe umliegenden Stadtteile. Am Wandsbeker Marktplatz gibt es zahlreiche Geschäfte und Läden für den täglichen Bedarf sowie eine ausgewachsene Gastronomieszene, ein Kino und eine der interessantesten Einkaufspassagen Hamburgs, das Wandsbeker Quarree.

In Wandsbek gibt es neben einer guten Infrastruktur auch kulturhistorisch Interessantes zu finden, wie z.B. das Schimmelmann-Mausoleum, das Stormarnhaus im alten Ortskern, den Claudius Gedenkstein oder aber über den historischen Rundgang mit alles in allem 36 einzelnen Stationen. Das Stormarnhaus ist von beeindruckender Bauweise und wird gegenwärtig als Rathaus von Wandsbek genutzt. Weitere Sehenswürdigkeiten sind z.B. die Skulptur „Der Freudensprung“ eines lokalen Wandsbeker Bildhauers und der Puvogelbrunnen.

Das Arbeitsgericht in Hamburg kann von Wandsbek aus einfach mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden.



Fallbeispiel

Handyverbot am Arbeitsplatz

Das LAG Rheinland-Pfalz / Mainz bestätigt eine Dienstanweisung des Inhabers, der in seinem Betrieb den Gebrauch privater Mobiltelefone während der Arbeitszeit verbieten ließ. Dies erfolgte, ohne den Betriebrat zu beteiliigen

Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern die Nutzung privater Mobiltelefone und vergleichbarer technischer Geräte wie Netbooks, Tablets oder Smartphones während der Arbeitszeit durch ein Verbot ohne Beteiligung des Betriebsrats verbieten.

Gegenstand für den vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall war die Meinungsverschiedenheit zwischen dem BR und dem Arbeitgeber über ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich des Verbots der Nutzung von privaten Handys am Arbeitsplatz.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz 30.10.2009, 6 TaBV 33/09

Handyverbot am Arbeitsplatz/ Bild: Usplash.com


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Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?

Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.

Der Mindesturlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch….WEITERLESEN

Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?/ Bild: Unsplash.com


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Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


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Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes.  
Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen:   ….WEITERLESEN

Arbeitszeugnis


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