Erstberatung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Die Erstberatung beim Rechtsanwalt ist eine kleine Beratung wegen eines rechtlichen Problems. Die Erstberatung hat die Besonderheit, dass sie Im Rahmen dieses Termins der Erstberatung
Wer ein arbeitsrechtliches Problem hat, sei es als Arbeitnehmer mit dem Chef oder als Arbeitgeber mit einem Mitarbeiter, möchte daran nicht endlos herumkauen, sondern zügig eine verlässliche Aussage zu den Erfolgaussichten seines Falles bekommen. Dafür ist die Erstberatung da: Der Ratsuchende schildert in der Kanzlei des von ihm ausgewählten Rechtsanwalts sein rechtliches Problem, und der Anwalt teilt ihm daraufhin seine rechtliche Einschätzung der Situation mit und zeigt mögliche Handlungsstrategien auf. Es handelt sich stets um das erste persönliche Gespräch zwischen beiden, wobei der Ratsuchende eine anwaltliche Beratung in Anspruch nimmt und dabei Informationen enthält. Ort und Dauer der Beratung spielen keine Rolle. Eine auf den ersten Blick kleine Angelegenheit kann zu einer langen Erstberatung führen und umgekehrt. Das Kernstück der Erstberatung ist die Beurteilung der Erfolgsaussichten der konkreten Angelegenheit. Diese bespricht der Anwalt mit dem Ratsuchenden. Der erteilte Rechtsrat ist verbindlich, jedoch muss man sich im klaren sein, dass es sich um eine Einstiegsberatung handelt, auf die sich der Rechtsanwalt vorher nicht vorbereitet hat. Da sich in einer Erstberatung schwerlich alles sofort klären lässt, werden häufig noch weitere Beratungsgespräche zur genauen Abklärung und zur weiteren Vorgehensweise geführt, sei es, weil noch Unterlagen nachgereicht werden müssen oder sich die Sachlage geändert hat. Nach dem Erstberatungsgespräch kann der Ratsuchende entscheiden, ob er dem Anwalt das Mandat erteilt, um die Sache gerichtlich bzw. zunächst außergerichtlich anzugehen oder nicht.
Wir von der Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte bieten Ihnen bei Ihrem arbeitsrechtlichen Problem bereits bei der Terminvergabe zur Erstberatung schnellen Service: Denn gerade bei Auseinandersetzungen von Arbeitnehmern mit dem Arbeitgeber wie z.B. im Falle einer Kündigung geht es häufig um die wirtschaftliche Existenz. Darüber hinaus gibt es im Arbeitsrecht oft kurze Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Daher bekommen Sie in unserer Kanzlei natürlich stets fristwahrend, meist am gleichen oder am nächsten Tag, einen Termin.
In der Erstberatung schildern Sie uns Ihren Fall. Bitte geben Sie alle Details an, selbst wenn Ihnen ein Umstand
womöglich unangenehm erscheint. Wir können nur bei Kenntnis aller Umstände helfen und stehen dabei immer auf Ihrer Seite. Es ist hilfreich, wenn Sie bereits zu diesem Termin alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen mitbringen. Außerdem ist es wichtig, dass Sie sich vorab Gedanken über das von Ihnen angestrebte Ziel machen. Ob dies durchsetzbar sein kann oder ob womöglich ein anderes Ergebnis erstrebenswert ist, kann anschließend im weiteren Verlauf geklärt werden. Am Ende des Erstberatungsgesprächs erhalten Sie unsere fachkundige arbeitsrechtliche Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit. Dazu gehören, wie wir die Erfolgsaussichten Ihres Fall einschätzen und welche Risiken wir sehen. Wir klären Sie außerdem über die Kosten zunächst der Erstberatung (und wenn gewünscht, auch über weitere Kosten des Verfahrens) auf und wie die Kosten im Verhältnis zum Nutzen stehen.
Wurde keine Vergütungsvereinbarung getroffen, rechnen wir für die Erstberatung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Erstberatungsgebühr ab. Diese kann – je nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie Streitwert – zwischen 10 Euro und 190 Euro betragen. Dazu kommen noch Kosten für Kopien und Porto (oft als Auslagenpauschale für 20 Euro) sowie die Mehrwertsteuer, so dass die maximale Erstberatungsgebühr für Privatpersonen bei 250 Euro liegt. Erhalten Sie dagegen als Unternehmer von uns eine Erstberatung, findet die gesetzliche Erstberatungsgebühr keine Anwendung. In diesem Fall wird die Höhe der Gebühr mit Ihnen individuell vereinbart.
Eine kostenlose Erstberatung erbringen wir nicht, und das aus guten Grund: Unsere Arbeit ist eine angemessene Vergütung wert, und wir leben von unserer Anwaltstätigkeit. Denn die Erstberatung gibt Ihnen die Sicherheit darüber, ob die von Ihnen angestrebte Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat. Diese Gewissheit wird der Ratsuchende auch durch noch so intensive eigene Bemühungen wie z.B. Recherche im Internet, Gespräche mit Kollegen oder Freunden oder Blick ins Gesetzbuch nicht erlangen, denn die Einschätzung der Erfolgsaussicht, der Chancen und Risiken Ihres Falles erfordert ein jahrelanges Studium und – als Fachanwalt für Arbeitsrecht – eine umfangreiche Fachanwaltsausbildung sowie Berufserfahrung.
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, übernimmt diese eventuell die Kosten der Erstberatung. Dies ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Eine nötige Deckungszusage muss vor dem Erstberatungstermin eingeholt werden. Bitte teilen Sie uns deshalb bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung mit, ob Sie rechtschutzversichert sind, damit wir klären können, ob Sie selbst oder unsere Kanzlei sich darum kümmert.
Verfügen Sie über ein geringes Einkommen, haben Sie in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form eines Beratungsscheins beim zuständigen Amtsgericht zu erhalten. Damit können Sie eine kostenlose oder nur 10 Euro kostende Erstberatung erhalten.
Übrigens: Erteilen Sie uns nach der Erstberatung das Mandat, wird die Erstberatungsgebühr auf die spätere Gesamtleistung angerechnet. Das heißt, die Gebühr wird von den Gesamtgebühren, die durch unser weiteres Tätigwerden in Ihrer Angelegenheit entstehen, abgezogen.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
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Abfindung und die Steuer
Die Frage, ob Abfindungen versteuert werden müssen, bekommen wir immer wieder gestellt. Und immer noch spukt in den Köpfen vieler Betroffener die Idee herum, eine vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung könne steuerfrei vereinnahmt werden. Diese mit Übergangsregelungen bis Ende 2007 geltende Regelung existiert nicht mehr. Jede Abfindung ist zunächst einmal in vollem Umfang steuerpflichtiges Einkommen.
Progressive Einkommenssteuer
Denken wir uns Max Abfindikus aus, er ist ledig, hat keine Kinder. Er verdient als Angestellter 30.000 € brutto. Seine persönlichen Freibeträge bleiben in den folgenden Berechnungen unbeachtet. Seine Einkommenssteuer beträgt 5.601 € zzgl. Soli in Höhe von 308 € (sämtliche Werte gerundet). Sein Einkommen wird damit durchschnittlich mit 19,7% versteuert.
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