Steuern

Arbeitsrecht und Steuern

Die Versteuerung von Abfindungen und Sonderzahlungen spielt in unserer Beratung und bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und gerichtlichen Vergleichen regelmäßig eine wichtige Rolle.

Bei Fragen der Versteuerung kann man zwar auf den ersten Blick wenig falsch, aber am Ende eine ganze Menge berichtigen. Insbesondere die Frage, wann eine Abfindung oder eine Bonuszahlung von erheblicher Höhe ausgezahlt werden, hat häufig erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der am Ende anfallenden Steuern.

Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis so beendet, dass er mit den Bezug von zwei Jahren Arbeitslosengeld ohne eine weitere Beschäftigung in die Rente geht, sollte die Auffassung der Abfindung erst in diesem Jahr erfolgen, in denen der Arbeitnehmer keine regulären Einkünfte mir hat. Durch eine solche Maßnahme, die noch her einfacher Natur ist, lassen sich häufig einige 1000 € in Einzelfällen mehrere 10.000 € an Steuern einsparen und die Nettozahlung wird angenehm höher ausfallen.

Und der Kommentar außerhalb des Protokolls:

Steuern/ Bild: Unsplash.com/Sam Truong

Das Steuerrecht genießt bei Menschen und Juristen einen ausgesprochen schlechten Ruf. Teilweise ganz gewiss zu Recht, denn die Fülle und Komplexität der Steuerrechtlichen Vorschriften lassen selbst den Fachmann das eine oder andere Runzeln über die Stirn laufen. Dabei ist es nicht unbedingt die Tatsache, dass bestimmte Tatbestände der Steuer unterliegen. Steuern müssen sein. Ob die eine oder andere Steuer in der jeweiligen Höhe sein muß, ist sicher diskutabel.

Es gibt ja Menschen, die halten Steuerhinterziehung für Notwehr gegen die zügellose Gier des Staatswesens. Diese Meinung hat zwar einen gewissen Charme und wenn man sich ansieht, für was für einen Quatsch unsere Steuergelder teilweise verschwendet werden, kann man solchen Gedanken sicherlich auch Sympathie entgegen bringen. Sie wird uns aber im Umgang mit dem Steuerrecht und seinen Widrigkeiten nicht voranbringen.

Wir halten uns bei unserer Beratung an die steuerrechtlichen Vorschriften und arbeiten mit ihnen, finden Gestaltungsmöglichkeiten und sichern dadurch Ihren Vorteil.

Wir betreuen keine Fälle aus dem echten Steuerrecht, sondern nutzen unsere Kenntnisse, um Fälle aus dem Arbeits- oder Dienstrecht zu besseren Ergebnissen zu führen.


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