Spesenabrechnungsbetrug im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Der Spesenabrechnungsbetrug oder Spesenbetrug ist einer der häufigsten Kündigungsgründe für Führungskräfte. Bewußte Unkorrektheiten bei der Spesenabrechnung stellen regelmäßig einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar (BAG, AP Nr. 42, 49 zu § 626 BGB), außer wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit Unkorrektheiten bei den Spesenabrechnungen hingenommen hat.
Diese Übung der Unkorrektheiten und damit die Duldung durch den Arbeitgeber ist vollumfänglich durch den Arbeitnehmer nach seiner Kündigung im Rahmen seiner Kündigungsschutzklage zu beweisen.
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