Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wandsbek

Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg Wandsbek

Sie suchen nach „Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wandsbek“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht.


Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Der Rechtsanwalt ist ein Organ der Rechtspflege. Dieser trägt insoweit unabdingbar zum Funktionieren unseres Rechtssystems bei. Im Gegensatz zum Staatsanwalt, dem Notar und Richter ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte die Partei ergreifende Interessensvertretung. Er setzt sich vorurteilsfrei für seinen Mandanten ein.

Suchen Sie im Bereich Arbeitsrecht professionellen Beistand, so ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird dabei bestrebt sein, Ihre Interessen gegenüber Gegenseite und Gericht bestmöglich und in Ihrem Sinne zu vertreten. Von Fall zu Fall ist der Gang zu den Arbeitsgerichten der einzige Ausweg. Dies immer dann, wenn der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber zu Verhandlungen nicht bereit ist. Allerdings auch, wenn prozessuale Fristen zu verstreichen drohen. Insbesondere beim Kündigungsschutz ist die 3-Wochen-Frist zwingend zu beachten. Wer diese Frist versäumt, verliert die Klage um die Kündigung praktisch immer.

Aber nicht immer ist der Weg zum Arbeitsgericht unausweichlich. Der erfahrene Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird zu Anfang mit dem jeweiligen Unternehmer unter Hinweis auf den Sachverhalt eine außergerichtliche Streitlösung herbeizuführen versuchen.

 

Weigert sich der Arbeitgeber, ein berufsförderndes Zeugnis auszustellen, ist der Weg vor Gericht eher hinderlich. Zwar gibt es für den Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. So ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und vollständig sein, der Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden. Ist das Zeugnis aber nicht wie gewollt ausgestaltet, darf man die zeitliche Komponente nicht außer Acht lassen. Eine gerichtliche Klärung zieht sich meist länger als eine außergerichtliche Einigung. Braucht man so ein Zeugnis für die Stellensuche, bringt ein Urteil nach einigen Monaten wenig.

Sie können einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auch dann beauftragen sich für seine Belange einzusetzen, wenn kein akuter Rechtsstreit sich abzeichnet. Also wenn ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nur vorbereitend hinzugezogen wird.

Nehmen wir an, sie wollen ihren Arbeitsplatz wechseln und hoffen auf den Erhalt einer angemessenen Abfindung. Auch in diesem Fall kann der hinzugezogene Rechtsanwalt für die nötigen Verhandlungen mit dem Unternehmen in Dialog treten. Angezeigt ist dies immer dann, wenn Sie um ihre eigene Verhandlungsschwäche wissen. Anzuraten ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zudem, wenn sie mit Ihrem Brötchengeber freundschaftlich verbunden sind und nicht wissen, wie Sie die Sache anpacken sollen. Ihr professioneller Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann die Gespräche mit dem Chef auch so durchführen, dass sich dieser nicht gleich in eine Verteidigungsposition gedrängt fühlt.


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Rechtsanwalt in Wandsbek

Der Hamburger Stadtteil Wandsbek gehört zum gleichnamigen Verwaltungsbezirk und liegt im Osten der Stadt. Wandsbek grenzt an die Stadtteile Dulsberg, Eilbek, Bramfeld und Tonndorf und wird von dem namensgebenden Fluss Wandse durchflossen. Nach Ende des zweiten Weltkriegs waren große Teile von Wandsbek komplett verwüstet und wurden in einem langen Prozess in der für den Hamburger Osten typischen Rotklinkerbauweise abermals aufgebaut.

In Wandsbek leben heute in etwa 32.000 Bewohner. Das Zentrum von Wandsbek ist der Wandsbeker Marktplatz, an dem neben verschiedenen Geschäften und Einkaufsmöglichkeiten für die alltägliche Versorgung auch eine umfangreiche Anbindung an den ÖPNV besteht. Der Zentrale Omnibusbahnhof und die U-Bahnlinie U1 sichern die bequeme Erreichbarkeit der Hamburger Stadtmitte und der nahe umliegenden Stadtteile. Am Wandsbeker Marktplatz gibt es zahlreiche Geschäfte und Läden für den täglichen Bedarf sowie eine ausgewachsene Gastronomieszene, ein Kino und eine der interessantesten Einkaufspassagen Hamburgs, das Wandsbeker Quarree.

In Wandsbek gibt es neben einer guten Infrastruktur auch kulturhistorisch Interessantes zu finden, wie z.B. das Schimmelmann-Mausoleum, das Stormarnhaus im alten Ortskern, den Claudius Gedenkstein oder aber über den historischen Rundgang mit alles in allem 36 einzelnen Stationen. Das Stormarnhaus ist von beeindruckender Bauweise und wird gegenwärtig als Rathaus von Wandsbek genutzt. Weitere Sehenswürdigkeiten sind z.B. die Skulptur „Der Freudensprung“ eines lokalen Wandsbeker Bildhauers und der Puvogelbrunnen.

Das Arbeitsgericht in Hamburg kann von Wandsbek aus einfach mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden.

RA Axel Pöppel und RA Hamza Guelbas


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Fallbeispiel

Fristlose Kündigung

„Die Latte liegt hoch“ pflegen die Richter an den Arbeitsgerichten zum Thema fristlose Kündigung regelmäßig zu sagen. Denn eine wirksame fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und endgültig. Ohne Abfindung und mit Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Eine immer noch gute Regel ist der Alte Spruch: „Wer klaut, fliegt.“

Voraussetzung für eine wirksame fristlose Kündigung ist also zunächst ein Kündigungsgrund, der es für den Arbeitgeber unzumutbar macht. Klassisch ist der Diebstahl beim Arbeitgeber. Es gibt aber auch verschiedenste andere Gründe, die zu einer fristlosen Kündigung führen können.

Wenn ein solcher Grund vorliegt, muß die Kündigung innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes und der entsprechenden Tatsachen erfolgen. Diese zwei Wochen können sehr kurz werden. Häufig kündigen Arbeitgeber aber erstmal fristlos, um sich dann später auf eine fristgerechte Kündigung und damit eine endgültige Trennung zu vergleichen auch wenn eigentlich kein ernsthafter Kündigungsgrund vorliegt.

Das kann funktionieren, muß aber nicht. Es funktioniert insbesondere dann in der Regel nicht, wenn der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin professionell vertreten und beraten wird. Wenn eine solche unberechtigte fristlose Kündigung dann am Ende eines langen Kündigungsschutzprozesses „kassiert“ wird, zahlt der Arbeitgeber sämtliche Gehälter seit der Kündigung nach, ohne daß der bzw. die Gekündigte dafür arbeiten mußte und hat den ungeliebten Arbeitnehmer wieder im Betrieb.

Fristlose Kündigung/ Bild: Unsplash.com/ Alejandro Escamilla


Fallbeispiel

Rückzahlung der Ausbildungskosten

Eine zu umfassende Bindung des Mitarbeiters durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten ist grds. unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Klausel insgesamt. Daraus resultiert, daß der Arbeitnehmer keinerlei Erstattungsplfichten mehr hat.
Regelungen im Arbeitsvertrag, die einen Mitarbeiter zur Erstattung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichten, unterliegen nach der Rechtsprechung des BAG der Inhaltskontrolle nach den Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Prüfung und somit den gleichen Anforderungen, wie die AGB von Gebrauchtwagenhändlern, Internetversendern und Kaufhäusern.

Voraussetzung für eine rechtswirksame Rückzahlungsklausel ist nach der Rechtsprechung des BAG , dass die Ausbildung für den Arbeitnehmer von tatsächlichem und geldwertem Vorteil ist. Eine „normale“ ein oder mehrtägige Weiterbildung fällt in jedem Falle nicht darunter. Es muß sich schon um eine Aus- oder Weiterbildung handeln, die den „Marktwert“ erhöht und / oder die Chancen am Arbeitsmarkt wesentlich erhöht.

Darüber hinaus darf der Angestellte nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung nicht unangemessen lange an den Arbeitsplatz gebunden wird. Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt und ein Rückzahlungsanspruch besteht dann nicht mehr.

Nach der recht schwierigen Rechtsprechung sind fast alle Rückzahlungsvereinbarungen von mehr als 2 Jahren in jedem Falle unwirksam. Aber kürzer wirkende Rückzahlungsvereinbarungen können unwirksam sein. In der Rechtspraxis haben sich die meisten entsprechenden Klauseln als rechtlich nicht bindend gezeigt.

Rückzahlung der Ausbildungskosten/ Bild: Unsplash.com/ Christian Dubovan


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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr viele Kündigungen sind in einer Art fehlerhaft, die eine erfolgreiche Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses erlauben. Dabei sind es oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen auf der Arbeitgeberseite nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.

Zum Schluss gehen für den Chef viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige Formalie nicht gestimmt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine nur einwenig falsche Anhörung des BR zahlreiche Kündigungen „kippen“.

Diese Angriffspunkte und Schwächen einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Arbeitsrechtsfachmännern erkennbar, was den Besuch beim Kündigungssprezialisten grundsätzlich empfehlenswert macht.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com/Joshua Hoehne


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Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes.  Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen:   ….WEITERLESEN

Arbeitszeugnis


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Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?

Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.

Der Mindesturlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch.

Die meisten Arbeitnehmer arbeiten jedoch in einer Fünf-Tage-Woche. Umgerechnet bedeutet dies, dass ein Urlaubsanspruch auf mindestens 20 Arbeitstage besteht. Unabhängig davon, wie viele Tage man in der Woche arbeitet – das Gesetz garantiert einem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr. Arbeitet man beispielsweise nur drei Tage in der Woche, hat man einen Anspruch auf mindestens 12 Urlaubstage. Schließlich muss man nur an den Tagen Urlaub beantragen, an denen man auch zur Arbeit kommen würde.

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Zur Ermittlung des konkreten Urlaubsanspruchs/ Bild: Unsplash.com/ Johannes Plenio


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Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


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