Erwerbsminderungsrente

Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente

Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können jeden Arbeitnehmer treffen. Manchmal führt das dazu, dass die Betroffenen nicht mehr oder nur noch mit stark reduzierter Stundenzahl arbeiten können. In diesem Fall können sie unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Eintritt des gesetzlichen Renteneintrittsalters eine Erwerbsminderungsrente erhalten und in Frührente gehen. Wer nach ärztlicher Prüfung täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente, bei einer zeitlichen Arbeitsfähigkeit von drei bis sechs Stunden am Tag gibt es eine Teilerwerbsminderungsrente.

Erwerbsminderungsrente – befristet oder unbefristet

Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist, dass der erkrankte Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat. Zudem muss er in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Auszubildende haben jedoch ohne Wartezeit einen Anspruch auf eine Erwerbungsminderungsrente. Ausnahmeregelungen bestehen auch bei Bezug von Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld sowie bei Kindererziehungs- und häuslichen Pflegezeiten. Die langen Wartezeiten benachteiligen diejenigen Berufstätigen, die aufgrund selbständiger Tätigkeit oder beruflicher Auszeit keine Beiträge eingezahlt haben, da dies unter Umständen dazu führt, dass sie keine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Der erkrankte Arbeitnehmer muss bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Lehnt die Rentenversicherung den Antrag wegen medizinischer Gründe oder Fehlens von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab, erlässt sie einen Ablehnungsbescheid. Die Ablehnungsquote ist verhältnismäßig hoch. Dagegen kann der Antragsteller binnen eines Monats Widerspruch einlegen, wobei er genau darlegen muss, warum er Anspruch auf die beantragte Erwerbsminderungsrente hat. Lehnt die Rentenversicherung erneut ab, bleibt als nächster Schritt die Klage vor dem Sozialgericht. Meist hat der Antragsteller eine reelle Chance, doch noch eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen zu bekommen. Wichtig zu wissen ist, dass derjenige keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, der die Erwerbsminderung als Folge eines Unfalls durch eine strafbare Handlung selbst herbeigeführt hat. So entschied das Hessische Landessozialgericht, dass ein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit am Steuer verurteilter Autorfahrer, der sich bei einem selbst verursachten Unfall schwere Verletzungen zugezogen hatte, kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat.

Erwerbsminderungsrente/ Bild: Unsplash.com

Erwerbsminderungsrente – Erwerbsunfähigkeitsrente

Übrigens: Eine unbefristete Erwerbsunfähigkeit gibt es nur ausnahmsweise, wenn unwahrscheinlich ist, dass sich der Gesundheitszustand wieder verbessert. Unbefristet bedeutet: bis zur Regelaltersgrenze. Danach  erhält der Betroffene die normale Altersrente. Grundsätzlich läuft die Erwerbsunfähigkeitrente jedoch nach drei Jahren aus und muss dann erneut beantragt und geprüft werden.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet sich individuell aus den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Der Erwerbsunfähige muss dabei mit hohen Abschlägen rechnen. Zwar ist der jährliche Zahlbetrag von 697 Euro im Jahre 2016 auf 716 Euro im Jahr 2017 gestiegen. Aber die große Mehrheit der Frührentenbezieher ist zusätzlich auf die sog. staatliche Grundsicherung angewiesen. Daran dürfte sich auch in Zukunft nichts ändern – weder durch die jährlichen Rentenanpassungen noch durch die im August 2018 vom Bundeskabinett beschlossene Rentenreform 2019, mit der die Zurechnungszeit von zur Zeit 62 Lebensjahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben werden soll. Denn selbst die im Jahre 2024 erstmals erreichte volle Zurechnungszeit wird nur einer monatlichen Erhöhung von ca. 60 Euro brutto führen.

Da die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente finanziell alles andere als auf Rosen gebettet sind, haben sie die Möglichkeit etwas hinzuzuverdienen:

Bei voller Erwerbsminderungsrente darf man jährlich 6.300 Euro hinzuverdienen. Das entspricht 12 monatlichen Beträgen von 450 Euro sowie 2 zusätzlichen Beträgen in dieser Höhe. Verdient man mehr, rechnet die Rentenversicherung einen bestimmter Prozentsatz auf die Rente an.

Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Ausgangswert ist dabei das höchste beitragspflichtige Jahreseinkommen der vergangenen 15 Jahre. Ist der Hinzuverdienst höher, gilt auch hier, dass ein bestimmter Prozentsatz davon auf die Rente angerechnet wird.

RA Axel Pöppel


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Betriebsgeheimnis

Streitigkeiten rund um Betriebsgeheimnisse sind stets heikel. Dies zeigt sich bereits daran, wie schwierig die Bestimmung einer Tatsache als Betriebsgeheimnis sein kann. Das Gesetz zieht bei der Bestimmung, wann man von einem Betriebsgeheimnis sprechen kann, keine klare Grenze. Der Begriff wurde jedoch über die letzten Jahre durch die Rechtsbesprechung vom Bundesverfassungsgericht und anderen hohen

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Betriebsgeheimnis/ Bild: Unsplash.com


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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.

Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.

Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?

Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN

Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com


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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung

Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.

Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.

Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?

Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN

Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Verdachtskündigung

Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN

Verdachtskündigung/ Bild: Unsplash.com


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 Whistleblowing

Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen.  Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen

Bild: unsplash.com/ Javardh


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Elternzeit verkürzen 

Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen


Profis zum Kündigungsschutz Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in HusumRechtsanwalt für Kündigungsschutz in HusumRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EilbekRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EimsbüttelRechtsbeistand bei Kündigung in WilhelmsburgAnwalt für Kündigungsschutz in BergedorfSpezialist für Kündigung in HamburgBester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg


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Schwerbehinterdetenvertretung

Arbeiten in einem Betrieb dauerhaft mehr als 5 schwerbehinderte, oder den schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte, ist gem. § 94  Abs. 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu wählen.

Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und einem Stellvertreter.

Die SBV soll ihre Aufgaben unabhängig und frei von Weisungen ausüben. Deshalb kommt beiden Personenkreisen ein besonderer Kündigungsschutz zu, wie er auch für Betriebsräte bzw. Personalräte gilt (§ 96 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 KSchG). Mandatströger, die selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sind, geniessen zusätzlich den besonderen Kündigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGB IX…WEITERLESEN

Schwerbehindertenvertretung/ Bild: Unsplash.com


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Wenn der Arbeitgeber zuviel bezahlt

Arbeitnehmer staunen meist nicht schlecht, wenn der Arbeitgeber plötzlich zu viel Gehalt zahlt.
Doch lange überwiegt die Freude nicht, denn viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob sie das zu viel gezahlte Geld wieder zurückzahlen müssen.
Dass zu viel Gehalt gezahlt wird passiert tatsächlich, gerade bei kleineren Unternehmen, gar nicht so selten. Schließlich unterlaufen auch der Buchhaltung zuweilen Fehler. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet jeden Monat ihre Gehaltsabrechnung zu überprüfen.
Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass jemand, der etwas zu Unrecht erhält das Erhaltene auch wieder zurückgeben muss…Weiterlesen


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