Sie suchen nach „Fachanwalt für Kündigung in Altona“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.
Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
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Fachanwalt Kündigung
Bei einer Kündigung ist der Rat durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht von vielleicht entscheidender Bedeutung, um für sich ein positives Ergebnis zu erzielen.
Unter Kündigung versteht man die einseite Vertragsauflösung eines Dauerschuldverhältnisses im Bereich des Arbeitsrechts. Zu einer Kündigung kommt es, wenn ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Vertragsdauer beendet werden soll. Erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer, so bestehen in rechtlicher Hinsicht selten Rechtsprobleme. Allein durch die Verweigerung des Arbeitnehmers, nach der Kündigung noch seine vertraglichen Pflichten bis zum Ende zu leisten, bringen in einigen Fällen gewisse Probleme mit sich.
Strittig hingegen ist regelmäßig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Aufhebungsvertrag zwingen will. Hier ist zumeist der Rat eines Anwalts einzuholen. Schließlich ist das Arbeitsverhältnis die Exitenzgrundlage nicht nur des Gekündigten, sondern auch seiner Famile. Bei einer erfolgten Kündigung, oder wenn eine Kündigung bevorzustehen scheint, ist das Einschalten eines Fachanwalts zwingend notwendig.
Der Fachanwalt für Kündigungen zeichnet sich durch seine profunden Kenntnisse im Arbeitsrecht aus, die gerichtliche und außergerichtliche Begleitung seiner Mandanten bei Kündigungen des Arbeitsverhältnisses ist sein tägliches Brot.
Kündigung aus Sicht des Arbeitnehmers
Der folgenreichste Fehler auf Seiten des Arbeitnehmers ist hingegen die Versäumnis der gesetzlichen dreiwöchigen Frist die für die Erhebung einer Klage wegen Kündigungsschutz gilt. Wird diese Frist verpasst, so ist die Klage in der Regel verloren, und die Kündigung damit gültig.
Doch auch hier wird ihnen ihr Fachanwalt weiterhelfen können, wenn die Voraussetzungen noch Handlungsspielraum bieten. Als Handlungsalternative sei hier die Möglichkeit der Zulassung verspäteter Klagen genannt.
Ein kleiner Tipp zum Ende: Lassen sie sich bei einer von Ihrem Brötchengeber angestrebten Kündigung ohne die Beratung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht nicht auf einen gegenseitigen Aufhebungsvertrag ein. Das kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Fragen Sie Ihren Fachanwalt.
Kündigung aus Sicht des Arbeitgebers
Bei Kündigung sollte nicht nur der Arbeitnehmer einen Fachanwalt hinzuziehen. Auch für den Unternehmer ist das Einschalten eines Fachanwalts bei geplanten Kündigungen ratsam. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages hat viele Fallstricke die dem Arbeitgeber sehr viel Ärger einbringen können.
Schwerwiegende Fehler auf Unternehmensseite die der Arbeitnehmer vor Gericht anfechten kann, sind beispielsweise die Nichtbeachtung von Kündigungsfristen, die Nichtbeteiligung von Betriebsräten oder eine fristlose Kündigung zu bekommen, obwohl nur eine ordentliche Kündigung statthaft ist.
Rechtsanwalt in Altona
Bei Altona handelt es sich um einen im Westen gelegenen Bezirk Hamburgs. Auf einer Fläche von etwa 80 km³ leben in Altona ca. 250.000 Einwohner. Als ehemalige Fischersiedlung entstand Altona im Jahre 1535 und gehörte zunächst zu Holstein-Pinneberg. Der Name „Altona“ so wird gemutmaßt soll sich aus „all to nah“ zusammensetzen und von den Hamburgern ausgerufen worden sein, da sich eine Rotbierkneipe in Altona allzu nah an der Stadtgrenze befunden habe. Im Zuge des 30-jährigen Krieges geriet Altona temporär in schwedischen Besitz, um dann wiederum an das Herzogtum Holstein und damit an den jeweiligen dänischen König zu fallen. Noch im Jahre 1803 war Altona nach Kopenhagen die zweitgrößte Stadt innerhalb des dänischen Gesamtstaates ebenso wie eine bedeutende Handelsmetropole.
Im Jahre 1664 verlieh der damalige dänische König darauffolgend Altona das Dänische Stadtrecht. Nachdem Altona mit der Gründung des Deutschen Reiches dann deutsch und preußisch wurde, verlor Altona seine Selbstständigkeit als Stadt zu guter Letzt im Jahr 1937. Seit dieser Zeit gehört Altona zu Hamburg. Zu den architektonischen Höhenpunkten Altonas gehört sicher das 1844 vorerst als Bahnhof eingeweihte Altonaer Rathaus mit seiner spätklassizistischen Fassade.
Bemerkenswert ist ferner der Altonaer Fischmarkt mit einer in etwa 300-jährigen Geschichte, auf welchen gegenwärtig allerdings weniger Fisch und mehr „Schnickschnack“ erstanden werden kann. Bei der Palmaille handelt es sich um eine 400 Jahre alte Prachtstraße, welcher bis heute ihr großbürgerlicher Charme innewohnt. An Gerichten findet man in Altona das Amtsgericht in der Max-Brauer-Allee, in welchem auch das zentrale Mahngericht Hamburgs untergebracht ist. Nicht zuletzt ist der Internationale Seegerichtshof in Altona ansässig.
§ 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gewährleistet Sonderkündigungsschutz für die gesamte Zeit der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung. Voraussetzung für das Kündigungsverbot ist indes, dass der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hat. Hat der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Schwangerschaft, dann muss ihm diese bis spätestens zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt werden.
Erfährt die Arbeitnehmerin selbst unverschuldet erst später von der Schwangerschaft, dann kann sie die Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber noch unverzüglich nachholen. Auch in diesen Fällen wird die Kündigung nachträglich unwirksam, sofern die Schwangerschaft schon zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden hat. Wann die Nachholung noch unverzüglich erfolgte hängt stets von den Umständen des Einzelfalles ab. Nach der Rechtsprechung dürfte die zeitliche Grenze bei ca. 1 Woche liegen, es empfielt sich daher grundsätzlich, sofort nach Kenntnis aktiv zu werden.
Hat der Arbeitgeber trotz bestehender Schwangerschaft gekündigt, dann sollte die Arbeitnehmerin Kündigungsschutzklage erheben um ihre Recht wahren zu können.
Fallbeispiel
Rückzahlung Ausbildungskosten
Eine überlange Bindung des Mitarbeiters durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten ist grds. unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Klausel insgesamt. Daraus resultiert, daß der Mitarbeiter keinerlei Erstattungsplfichten mehr hat.
Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, die einen Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichten, unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht der Kontrolle der Vertragsregelungen nach den Grundsätzen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Prüfung und somit den gleichen Anforderungen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gebrauchtwagenhändlern, Internetversendern und Kaufhäusern.
Voraussetzung für eine wirksame Regelung über die Rückzahlung ist nach der Rechtsprechung des BAG , dass die Ausbildung für den Mitarbeiter von tatsächlichem und geldwertem Vorteil ist. Eine „normale“ ein oder mehrtägige Weiterbildung fällt in jedem Falle nicht darunter. Es muß sich schon um eine Aus- oder Weiterbildung handeln, die den „Marktwert“ erhöht und / oder die Chancen am Arbeitsmarkt nachhaltig verbessert. Auch darf der Angestellte nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung nicht unangemessen lange an den Arbeitgeber gebunden wird. Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt und ein Rückzahlungsanspruch besteht dann nicht.
Nach der durchaus schwierigen Rechtsprechung sind fast alle Rückzahlungsvereinbarungen von mehr als 2 Jahren in jedem Falle unwirksam. Aber kürzer wirkende Rückzahlungsvereinbarungen können unwirksam sein.
In der Praxis haben sich die überwiegende Zahl entsprechenden Regelungen als rechtlich nicht bindend gezeigt.
Denken Sie daran!
Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.
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