Liebe am Arbeitsplatz – Was muss der Chef wissen?

Image

Wenn die Liebe am Arbeitsplatz für Ärger sorgt

Die Liebe ist schön – keine Frage – am Arbeitsplatz ist sie aber häufig eher kompliziert. Vor allem dann, wenn der Chef der feste Partner ist, kommt es oft zu Getratsche und Eifersuchtsszenen im Büro.

Es gibt die wildesten Geschichten und wir müssen immer wieder feststellen, dass sich Geschichten manchmal als wahr herausstellen, die man sich kaum so ausdenken kann. Dann gibt es auch immer wieder Klassiker – wenn wir es mal so nennen wollen.

Immer wieder muss ich an einige Fälle denken, die herzzerreißend rührend sind und Fälle, die an sich auf den Tisch des Staatsanwalts oder besser den einer bissigen Staatsanwältin gehören.

Gern genommen sind immer wieder einvernehmliche Schäferstündchen am Rande von Weihnachtsfeiern. Hier werde ich nie vergessen, wie es zu einem Streit zwischen Geschäftsführer und dem von uns vertretenen Prokuristen kam. Es ging um Lack. Lack auf der Motorhaube eines nagelneuen S-Klasse Mercedes. Der hatte Kratzer von Nieten einer Jeans bekommen. Mehr muss man dazu an sich nicht ausführen. Am Ende hat der Prokurist aus eigener Tasche eine neue Motorhaube bezahlt.

Oder – völlig anders – ein Pärchen, dass sich beraten lassen wollte, weil sie Angst vor Problemen hatten, wegen ihrer Beziehung, die sie über Jahre geheim gehalten hätten aber nun doch heiraten wollten. Am Ende wusste es ohnehin die ganze Firma seit Jahren und es war kein Problem.

Hier stellen wir häufig gestellte Fragen zusammen und beantworten sie. Helfen Sie gerne mit, diese Sammlung zu erweitern. Mailen Sie uns Ihre Fragen. Wir werden diese so gut es geht beantworten und hier veröffentlichen.

Pärchen gibt es an jedem Arbeitsplatz – aber nicht alle zeigen ihre Liebe auch offen. Viele haben Befürchtungen und fragen sich, ob der Chef Beziehungen am Arbeitsplatz verbieten dürfe oder ob arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen können. Wir beantworten einige Fragen hierzu.

Muss der Chef über das eigene Liebesleben Bescheid wissen?

Grundsätzlich ist das eigene Liebesleben absolute Privatsache – auch dann, wenn die Beziehung am Arbeitsplatz begonnen wird. Der Chef muss also nicht Bescheid wissen. Die Beziehung sollte aber dann öffentlich gemacht werden, wenn es etwas Ernstes ist und Zukunft hat. Dem Paar sollte dabei aber bewusst sein, dass Berufliches und Privates klar zu trennen sind. So müssen schon einige Regeln beachtet werden. Private Nachrichten an den Liebsten haben nichts im geschäftlichen E-Mail Postfach zu suchen. Ebenso haben körperliche Intimitäten, Beziehungsstreitigkeiten oder Kosenamen nichts im Büro verloren. Ansonsten darf der Chef eingreifen.

Darf ich grundsätzlich eine Beziehung mit einem Kollegen/einer Kollegin haben? 

Liebe ist grundsätzlich Privatsache und Beziehungen zwischen Kolleg*innen sind erst eimal völlig in Ordnung.

Was muss ich das meinen Vorgesetzten sagen? 

Grundsätzlich nichts. Liebe ist Privatsache. Es kann aber Ausnahmen geben. Z.B. wenn das Paar als Vorgesetzte*r und Untergebene*r zusammen arbeiten und aus diesem Vorgesetztenverhältnis z.B. die Entscheidung über Sonderzahlungen, Boni oder Beförderungen folgt.

Spätestens mit der Hochzeit wird es aber sicherlich bekannt werden. Allerdings ist das umgekehrte Thema eher eines, das zu Problemen führt. Wenn Rosenkriege in die Firma getragen werden, wird es häufig wirklich problematisch.

Gibt es Fälle von Unternehmen in Deutschland, die versucht haben, Beziehungen zu verbieten – mit Ethikrichtlinien, wie es sie auch in den USA gibt? 

Die amerikanische Kaufhauskette Wal Mart hat es versucht, ist damit aber am Ende vor Gericht gescheitert. Die USA sind nicht Deutschland und Europa. Es gibt aber immer wieder Versuche, insbesondere bei größeren Firmen aus den USA, solche Regeln offiziell oder informell durchzusetzen. Jenseits des Atlantiks ist es komplett anders. Bei McDonalds in den USA, musste der Chef seinen Hut wegen einer Beziehung mit einer Mitarbeiterin nehmen.

In Deutschland sind schon Bekleidungsvorschriften nur zulässig, wenn der Arbeitgeber ein ganz überwiegendes Interesse hat.

Wie sieht es mit einer Beziehung auf unterschiedlichen Hierarchieebenen aus, also wenn z.B. der Mitarbeiter mit seiner Chefin zusammen ist? Da kommen wir ja auch schnell zur Me too-Debatte. 

Liebesbeziehungen von Vorgesetzten und Untergebenen können sehr schnell problematische Fälle sein. Aber auch hier grundsätzlich erst einmal: Wo die Liebe hinfällt. Aber wenn es in Richtung Ausnutzen der Situation geht, kann es sogar kriminell werden. Hier sind es häufig ältere Männer, die mit jüngeren Frauen „anbandeln“. Insbesondere wenn es um Minderjährige geht, wird es arbeitsrechtlich, aber auch strafrechtlich, eng.

Gibt es denn Situationen, in denen es trotzdem irgendwelche arbeitsrechtlichen Folgen für Paare geben kann?

  1. Der Klassiker, bei dem es arbeitsrechtliche Folgen hat, ist Streit in der Beziehung, Trennung, Scheidung, Rosenkrieg. Wenn zwei Menschen, die im Betrieb zusammenarbeiten müssen, das nicht mehr können, wird es ausgesprochen problematisch. Dann wird es am Ende dazu kommen, dass zumindest eine/r das Unternehmen verlassen muss.
  2. Zielvereinbarungen wenn eine/r Vorgesetze/r ist. Hier sollte mensch sich zur Sicherheit mit einer Dritten Person abstimmen und die Beziehung geeignet offenlegen.
  3. Bei Beförderungen ist im Beziehungsgeflecht auch stets größte Zurückhaltung geboten. Da kann ein Fehler schnell beide Arbeitsverhältnisse kosten.

Pöppel Rechtsanwälte

Ist eine Beziehung unter Kollegen erlaubt?

Selbstverständlich sind private Beziehungen unter Kollegen erlaubt. Jedermann hat das Recht aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Hierunter fällt eben auch, dass man eine Liebesbeziehung mit einem Kollegen führen darf. Der Chef darf von seinen Mitarbeitern nur die Arbeitskraft als solche verlangen – mehr nicht.

Nun gibt es aber Arbeitgeber, die ganz offen gegen Beziehungen unter Kollegen sind oder über eventuelle Beziehungen sofort informiert werden möchten. Solche Vorgaben oder gar Verbote sind in jedem Fall unwirksam. Das US-amerikanische Unternehmen Wal-Mart etwa wollte seinen Mitarbeitern in deutschen Filialen verbieten, mit Kollegen auszugehen oder eine Liebesbeziehung anzufangen. Dieses Verbot wurde vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 10 TaBV 46/05) aber gekippt.

Das IT-Unternehmen Dell geht hier ganz anders vor. Wenn der Personalabteilung eine Beziehung zwischen Kollegen unterschiedlicher Hierarchieebenen bekannt wird, wird hier das Gespräch gesucht. Gemeinsam wird dann überlegt, ob es besser wäre, einen der beiden in einer anderen Abteilung unterzubringen, damit Störungen im Team vorgebeugt werden können.

love-42

unsplash.com

Wie sieht es mit einer Beziehung zum Chef aus?

Problematischer sind Beziehungen zwischen Angestellten und dem Chef – aber natürlich sind auch diese erlaubt. Hier ist etwas mehr Fingerspitzengefühl gefragt. Um keine unnötige Stimmung im Büro zu verbreiten, sollte eine solche Partnerschaft zunächst geheim gehalten werden. Wenn die erste Anfangsphase vorbei ist, gehört es sich aber, die Beziehung öffentlich zu machen.

Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen können drohen?

love-1

unsplash.com

Aus der Beziehung an sich dürfen sich keine negativen Konsequenzen ergeben. Wenn am Firmen-PC aber private Nachrichten verschickt werden oder die Arbeitszeit eher mit dem Partner als mit der Arbeit verbracht wird, ist eine Abmahnung oder gar eine Kündigung die Folge. Ergeben sich durch die Partnerschaft Spannungen und Interessenkonflikte, so darf der Arbeitgeber auf beruflicher Ebene eingreifen. Er darf das störende Verhalten unterbinden, beispielsweise durch Versetzung oder eine Abmahnung. In die Beziehung selbst darf er sich natürlich nicht einmischen.

Eine Beziehung am Arbeitsplatz erfordert von allen Beteiligten einen professionellen Umgang – dies gilt in der Anfangsphase aber auch insbesondere beim Beziehungsende. Beide Partner sollten sich vor Bekanntgabe ihrer Liebe über mögliche Folgen ausreichend Gedanken machen und mit eventuellen Unannehmlichkeiten rechnen. Insbesondere sollte den Beteiligten aber bewusst sein, was eine mögliche Trennung für die gemeinsame Zusammenarbeit bedeuten würde.


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Befristeter ArbeitsvertragBeschlussverfahrenFührsorgeplichtGrafikationenDiskriminierungsverbotJuristische Übersetzungen –  Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg – Rechtsanwalt Kündigung ArbeitsrechtAbfindung AuflösungsanstragKündigung mit ÄnderungsangebotÄnderungskündigung betriebsbedingtAnwalt Hamburg ArbeitsrechtIch suche einen Anwalt für KündigungsschutzKündigung wegen Maßregelung – Arbeitnehmer Personalgespräch – PersonalratAnwalt Scheidung EppendorfAnwalt Scheidung Hamburg – 


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


 

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Jetzt beraten lassen

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte