Personalrat im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Der Personalrat ist das von den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst gewählte das Pendant zum Betriebsrat. Durch die Beteiligung des Personalrats an dienstlichen und personellen Entwicklungen, sollen die Rechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sichergestellt werden. Die Rechte und Pflichten des Personalrats ergeben sich aus den Bundes- und Landespersonalvertretungsrechten (BPersVG). Wie die Betriebsräte, haben die Personalräte weitreichende Beteiligungs-, Mitwirkungs-, Mitbestimmungs-, Anhörungs-, Beratungs-, und Initiativrechte.

Wichtig ist dabei den Personalrat von der Personalvertretung in der Luftfahrt zu unterscheiden. Hier hätte der Gesetzgeber auch besser unterscheidbare Begrifflichkeiten wählen können/müssen.

Personalrat/ Bild: RA Pöppel


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Mutterschutz

Das Sonderkündigungsrecht für Mütter bzw. werdende Mütter findet sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Der besondere Kündigungsschutz gilt dabei für alle Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden und unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit der Betroffenen. Der Schutz beginnt ab der Schwangerschaft und der Informierung des Arbeitgebers hierüber und dauert gem. § 9 Abs. 1 S. 1 MuSchG an bis vier Monate nach der Entbindung. Der sog. nachwirkende Mutterschutz greift jedoch nur, soweit die Schwangerschaft durch eine Entbindung beendet wurde. Wird eine Fehlgeburt geboren, so ist das MuSchG nicht anwendbar.Die Voraussetzungen für das Eingreifen des Mutterschutzgesetzes sind eine Schwangerschaft und die Kenntnis des Arbeitgebers hiervon. Weiterlesen

Mutterschutz/Bild: RA Pöppel


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