Kündigungsschutz Probezeit Schwangerschaft

Wie ist der Kündigungsschutz Probezeit Schwangerschaft geregelt? Diese Frage bekommen wir immer wieder gestellt.

Oder auch: Kann ich in der Probezeit gekündigt werden, obwohl ich schwanger bin?

 


Fallbeispiel

Aufhebungsvertrag

Nicht selten geraten die Arbeitnehmer in die Situation, dass ihnen der Arbeitgeber den Abschied mit einem Aufhebungsvertrag schmackhaft machen möchte. Nach unserer Erfahrung fahren die Arbeitnehmer aber in aller Regel schlecht mit entsprechenden Vereinbarungen, da diese immer die Gefahr bergen, dass der Arbeitnehmer eine Sperrzeit für den Arbeitslosengeldbezug erhält.

Entsprechende Aufhebungsverträge sind zudem nicht ohne weiteres durchsetzbar, hält sich der Arbeitgeber nicht an seine Verpflichtungen, so müssen diese gerichtlich eingeklagt werden. Wird dagegen im Kündigungsschutzverfahren ein Vergleich geschlossen, dann handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel, der direkt im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann.

Wir bevorzugen daher bei schwierigen oder klammen Arbeitgebern an sich immer den gerichtlichen Vergleich.

Aufhebungsvertrag


Fallbeispiel

Kündigung

Sehr viele Kündigungen haben Schwachpunkte, die eine erfolgversprechende Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens erlauben. Dabei handelt es sich oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Abeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.

Im Ergebnis gehen für den Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Top-Arbeitsrechtler erkennbar, was den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll macht.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Bundesarbeitsgericht aktuell – Formfehler bei der Betriebsratswahl

Ziemlich pünktlich alle 4 Jahre entscheidet das Bundesarbeitsgericht einige Fälle zum Thema Betriebsratswahl. Und praktisch immer hat das entsprechende Wahlanfechtungsverfahren oder allgemeine Beschlussverfahren nur die Unwirksamkeit der Wahl zur Folge und nicht Nichtigkeit. Alles, was der Betriebsrat gemacht hat, bleibt wirksam. Die Betriebsvereinbarungen bleiben wirksam, die Zahlungen, auf deren Grundlage. Alles bestens. Man könnte meinen: Außer Spesen nix gewesen.

Aber dem ist nicht so. Denn das Bundesarbeitsgericht entscheidet immer wieder Einzelfälle, die es durchaus in sich haben. Meistens geht es um Formalien, über die ein normal denkender Mansch sich praktisch nie Gedanken machen würde. So auch in diesem Fall, den wir einmal Beispielhaft dafür vorstellen, wie schwierig es ist, eine fehlerfreie Betriebsratswahl auf die Beine zu stellen…WEITERLESEN

Bundesarbeitsgericht aktuell – Formfehler bei der Betriebsratswahl


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Krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Grundsätzlich gilt, dass allein die Krankheit des Arbeitnehmers kein Kündigungsgrund ist. Eine mit der Krankheit verbundene Arbeitsunfähigkeit und die daraus resultierenden Fehlzeiten können eine Kündigung jedoch rechtfertigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

Zur Beurteilung, wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, wurden von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vier Fallgruppen entwickelt.

Anlass für eine Kündigung können danach eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, eine langanhaltende Erkrankunghäufige Kurzerkrankungen sowie krankheitsbedingte Minderleistung geben.

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Betriebsratswahl – Light Digital?/ Bild: Unsplash.com


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Überstunden abbummeln

Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. Weiterlesen

usplash.com/ Dev


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