Überstunden sind vom Arbeitgeber normalerweise zu bezahlen. Anderenfalls müssen Freizeitausgleichszeiten für die lasse Überstunden gewählt werden. Überstunden sind also immer eine Extraleistung des Arbeitnehmers, die auf die eine oder andere Art und Weise vom Arbeitgeber vergütet werden muss.
Nur in sehr wenigen Fällen bei leitenden Angestellten ist es möglich, eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schließen, nach der alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Diese pauschalen Abtretungsvereinbarungen sind fast immer unwirksam. Wenn eine solche Vereinbarung vorliegt, lohnt es sich immer, die Überstunden aufzuzeichnen und gegebenenfalls die Auszahlung oder Freistellung zu fordern. Hier öffnet eine unwirksame Verfalls- bzw. Ausschlußfrist immer wieder einen sehr effektiven Zugang zur (außerordentlichen) Erhöhung der letzten Gehaltszahlung des Arbeitgebers.
Ansprüche auf Ausbezahlung von Überstunden werden häufig „vergessen“
Es wird – insbesondere bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – immer wieder „vergessen“, daß der Arbeitnehmer noch Anspruch auf die „Ausbezahlung“ bzw. Abgeltung von Überstunden hat. Wer nicht zu denen gehören möchte, der mit solchen Ansprüchen scheitert, sollte darauf achten, diese entsprechend gut und in Rücksprache und Zusammenarbeit mit einem entsprechend spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht vorzubereiten. Dabei ist das Wissen um die Zahlungspflicht oft nicht vorhanden – und das bei Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Beispiele für eine möglicherweise nachträgliche Überstundenvergütung
- Nicht abgebaute Überstunden (u. U. drei Jahre rückwirkend)
- Bereitschaftsdienste
- Wegezeiten vom Betrieb zur Baustelle (im Handwerk)
- Wagenpflegezeiten
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Ausbezahlen von Überstunden – Wann muss der Chef zahlen?
Ich habe doch einen Anspruch auf Auszahlung meiner Überstunden? Oder?
Diese Frage bekommen wir oft gestellt und in der Regel muss man erstmal mit der typischen Juristenantwort „Es kommt darauf an.“ antworten und dann weiter fragen:
- Gibt es eine tarifliche oder betriebliche Regelung zu Arbeitszeitkonten?
- Wie wird das im Betrieb sonst gehandhabt?
- Was sagt der Arbeitsvertrag zu Überstunden?
Denn: Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich, ob und in welcher Höhe Überstunden allgemein zu vergüten sind. Oftmals werden auch keine konkreten Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber getroffen, wie und wann Überstunden ausbezahlt werden. Trotzdem gilt: hat der Arbeitnehmer Überstunden auf Anweisung des Arbeitgebers geleistet, muss er hierfür auch entlohnt werden…WEITERLESEN
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Arbeitszeitmodelle
Arbeitszeitmodelle sind grds. eine der wichtigsten Hilfen zum reibungslosen Ablauf eines Arbeitsprozesses, z.B. der Verwaltung oder Produktion. Im Arbeitszeitmodell wird das Schema bzw. System der Lage und Verteilung der Arbeitszeit der Mitarbeiter geregelt. Es ist die Vorlage bzw. Rahmen für die Regelung der Arbeitszeit für den einzelnen Arbeitnehmer.
Zunächst gibt es – ganz klassisch – Vollzeit und Teilzeit als Arbeitszeitmodelle. Begrifflich und inhaltlich geht das Thema Arbeitszeitmodell viel weiter. Es geht um Begriffe und Themen wie Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Starre Arbeitszeit, flexible Arbeitszeitmodelle, Schichtarbeit, Lebensarbeitszeit und vieles mehr. Arbeitszeitmodelle können sich aus dem Arbeitsvertrag oder auch aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder Personalvereinbarungen ergeben.
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Personalgespräch
Da die Mitarbeiter eines Unternehmens ausschlaggebend für dessen Erfolg sind, können sie als diejenige Ressource betrachtet werden, in die es sich zu investieren lohnt. Kaum etwas ist wichtiger im Umgang mit seinen Mitarbeitern, als im regelmäßigen Abstand intensive Personalgespräche durchzuführen. Das Durchführen solcher Mitarbeitergespräche gehört zu den wichtigsten Werkzeugen der Personalführung.
Welche Ziele verfolgen Unternehmen mit Personalgesprächen?
Das Ziel ist es, im Kontakt mit den Mitarbeitern zu stehen, ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen und nicht den Überblick zu verlieren über das, was im Unternehmen wirklich vor sich geht. Das Gespräch soll den Informationsaustausch zwischen der Führungsebene und jedem einzelnen Mitarbeiter gewährleisten und kann darüber hinaus dazu dienen, Konflikte zu lösen oder die Produktivität und Motivation der Arbeitnehmer zu steigern. WEITERLESEN
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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.
Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?
Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN
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Bonus für Betriebstreue
Viele Arbeitgeber locken ihre Mitarbeiter heute mit einem Bonus für eine lange Betriebstreue.
Egal, ob Barzahlungen oder Geschenkgutscheine, derartige Bonusvereinbarungen sind durchaus zulässig.
Wer jedoch vorher kündigt, geht in der Regel leer aus.
individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zulässig
So auch im Fall eines Arbeitnehmers, der 2009 mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über einen Treuebonus geschlossen hatte.
Konkret wurde vereinbart, dass der Bonus über zwei Jahre hinweg angespart werden solle, allerdings erst nach fünf Jahren Betriebstreue ausgezahlt werden sollte. WEITERLESEN
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Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen
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