Kann mein Chef mich zum Corona-Test zwingen? Diese Frage steht in Zeiten von Corona und Pandemie immer wieder im Blickpunkt. Hier streiten verschiedene Rechtsgüter gegeneinander. Grundrechte der Arbeitnehmer von denen wegen der möglichen Infektionsgefahr der Test gefordert wird. Aber auch die Grundrechte des Arbeitgebers als Person und der Kollegen, die im Fall einer Infektion gefährdet wären. Die Rechte der Kunden oder Besucher im Betrieb und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für alle Mitarbeiter im Betrieb.
Und wenn man das gegeneinander abwägt, kommt man bei der Frage nach einem Pflicht-Test wohl zum Ergebnis, dass dieser nicht zumutbar ist.
Die Antwort ist damit eher einfach: Nein. Der Arbeitgeber kann Sie nicht zwingen.
Keine Medaille ohne Kehrseite: Sie haben als Rückkehrer aus der „Gefahrenzone“ keinen Anspruch, Ihren Arbeitsplatz betreten zu dürfen – ohne negativen Corona-Nachweis. Darum hat der Arbeitgeber das Recht, Ihnen unter Umständen zu Recht die tatsächliche Beschäftigung verweigern und damit Ihren Vergütungsanspruch aushebeln.
Test-Zwang gibt es nicht – Aber Hausrecht und Weisungsrecht
Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer rechtlich zu keinen Test zwingen. Aber er kann bestimmen, dass Mitarbeiter, die in Risikogebieten waren oder Risiko-Kontakte hatten, nur zur Arbeit kommen dürfen, wenn sie mit negativ getestet sind.
Das bedeutet im Ergebnis, dass der Arbeitgeber bei Vorliegen von ernsthaften Anhaltspunkten einer Corona-Infektionsgefahr die Entgegennahme zu verweigern. Faktisch kommt dies einem Zwang zum Test schon sehr nahe.
Noch keine Urteile der Arbeitsgerichte zu dieser Frage
Allerdings gibt es bisher keine Rechtsprechung zu diesem Thema. Denn die Verfahren vor dem Arbeitsgericht dauern in der Regel einige Jahre bis zu einer abschließenden Entscheidung.

Corona-Test – Verpflichtung im Job!?/Bild: Unsplash.com
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Coronainfekiton am Arbeitsplatz/ Bild: Unsplash.com
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