Kann mein Chef mich zum Corona-Test zwingen? Diese Frage steht in Zeiten von Corona und Pandemie immer wieder im Blickpunkt. Und die Rechtslage ändert sich ständig.
Nach bestem Wissen und Gewissen: Kein Arbeitgeber kann Sie zum Test zwingen. ABER: Wer umgeimpft und nicht genesen mit entsprechender Bescheinigung ist, den darf der Arbeitgeber nicht ohne tagesaktuellen Test an den Arbeitsplatz lassen.
Kein Test, keine Arbeitsmöglichkeit, kein Lohn … einziger Ausweg: Home-Office, wenn möglich und dem Chef zumutbar.
Eine Anmerkung: Selbst wir, als Rechtsanwälte, die sich täglich mit dem Thema Corona am Arbeitsplatz beschäftigen, können den ständigen Rechtsänderungen und Widersprüchen teils nicht mehr folgen. Das ist in höchstem Maße Problematisch. Die Politik muss hier künftig anders vorgehen. Denn wie soll Otto-Normalbürger/in verstehen, was geübte Anwälte kaum oder nicht verstehen?
Eine Bitte an Sie als Besucher der Seite:
Wir haben seit Beginn der Pandemie im März 2020 über 2000 mal kostenlos Fragen zum Thema Corona, Testpflicht, Impfpflicht etc. beantwortet. Teils am Telefon, teils per Email. Häufig haben sich die Fragen wiederholt. Darum haben wir mehr Beiträge geschrieben und viele Fragen in den Beiträgen beantwortet.
Darum: Bitte nicht gleich bei uns anrufen, schreiben Sie uns eine Email oder – noch besser – Nutzen Sie das Kontaktformular, wenn Ihre Frage auf unserer Webseite nicht beantwortet wird. Wir Rechtsanwälte sind häufig in Terminen und Telefonaten. Daher ist es für uns leichter, einen vorbereiteten Rückruf vorzunehmen.
Hier die wichtigsten Fragen zum Thema Corona mit jeweils kurzen Antworten:
Kann mein Arbeitgeber mich zum Test zwingen?
Die Antwort ist damit eher einfach: Grundsätzlich Nein. Der Arbeitgeber kann Sie nicht zwingen. ABER der Gesetzgeber kann entsprechende Verpflichtungen anordnen und hat dies getan.
Heute ist es so, dass es eine faktische Testpflicht gibt, weil der Arbeitgeber nur beschäftigte im Betrieb beschäftigen (auch reinlassen) darf, die Genesen, Geimpft oder Getestet sind.
Der Arbeitgeber darf also Umgeimpfte Personen ohne täglichen Test, garnicht in die Firma lassen oder gar beschäftigen. Das führt am Ende zu einer unbezahlten Freistellung oder sogar ggf. Fristlosen Kündigung.
Der Gesetzgeber hat es also schlau geregelt: Der Arbeitgeber muss die Durchführung der Tests und die Einhaltung der 3Regeln überwachen. Der Arbeitgeber macht also kostenlos staatliche Kontroll- und Dokumentationsaufgaben und macht der Arbeitgeber das nicht bekommt er den Ärger. Der Staat hat damit das Corona-Problem im Verhältnis zwischen Chef und Mitarbeiter abgelegt.
Was kann mir im Job passieren, wenn ich mich nicht testen lasse?
Bis Oktober 2021 war die Antwort eine andere als heute. Das neue Infektionsschutzgesetz mit seiner Anordnung von 3G am Arbeitsplatz hat die Rahmenbedingungen vollständig verändert. Heute ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Einhaltung der 3G Regeln mit täglichem Test für umgeimpfte Menschen durchzuführen. Die Nicht Einhaltung dieser Vorschriften führt zu Bußgeldern von Teil über 10.000 Euro.
Heute können Sie bei Verweigerung der Vorgeschriebenen Tests Ihren Anspruch auf Lohn verlieren und riskieren sogar eine fristlose Kündigung!
Wann die Voraussetzungen für eine solche Kündigung erfüllt sind, darüber besteht noch Uneinigkeit zwischen den Juristen. Allerdings liegen die ersten Fälle von Fristloser Kündigung wegen Verweigerung der Corona-Tests bereits bei uns auf dem Schreibtisch.
Dabei gilt: Eine Klage gegen eine solche Kündigung macht praktisch immer Sinn. Denn unabhängig davon, wie man zum Thema Impfen steht, gibt es für die hier zu entscheidenden Rechtsfragen keine Präzedenzfälle.
Fragen Sie uns gerne!
Früher galt: Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und ein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeit. Wenn Sie sich nicht testen lassen, kann er aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Betrieb entscheiden, dass Sie nicht zur Arbeit kommen dürfen.
Kann mein Arbeitgeber mich zur Impfung zwingen?
Die Antwort ist damit eher einfach: Nein. Der Arbeitgeber kann Sie nicht zur Impfung zwingen.
Was kann mir im Job passieren, wenn ich mich nicht impfen lasse?
Die Frage der Impfung hat im Job zunächst nichts zu suchen. Wer umgeimpft bleibt, ist aber heute in der Situation, dass täglich negative Tests vorzulegen sind.
Darüber hinaus besteht für umgeimpfte Menschen
Ich habe keine Symptome, muss ich trotzdem einen Test machen?
Die Frage von Symptomen und Testpflicht sind getrennt voneinander zu betrachten. Keine Symptome bedeuten in Sachen Corona erstmal nichts. Die meisten Menschen, die Corona übertragen sind ohne Symptome.
Wenn der Arbeitgeber aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Betrieb eine Absicherung fordert, bevor jemand den Betrieb betritt, dann ist das in der derzeitigen Pandemiesituation nicht zu beanstanden. Das kann sich aber ändern, sobald die Infektionsgefahr durch hinreichende Impfungen z.B. Geschichte ist.
Wer sich weigert, in einer solchen Situation einen Test zu machen, z.B. 2x wöchentlich, riskiert, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis praktisch ruhend stellen kann, ohne Lohnzahlungspflicht.
Ich habe keine Symptome, muss ich trotzdem einen Test machen?/Bild: Unsplash.com
Was geht rechtlich beim Thema Test-Pflicht vor?
Hier streiten verschiedene Rechtsgüter gegeneinander. Grundrechte der Arbeitnehmer von denen wegen der möglichen Infektionsgefahr der Test gefordert wird. Aber auch die Grundrechte des Arbeitgebers als Person und der Kollegen, die im Fall einer Infektion gefährdet wären. Die Rechte der Kunden oder Besucher im Betrieb und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für alle Mitarbeiter im Betrieb.
Keine Test-Pflicht und kein Recht des Arbeitgebers zur Anweisung – ABER
Und wenn man das gegeneinander abwägt, kommt man bei der Frage nach einem Pflicht-Test wohl zum Ergebnis, dass dieser nicht zumutbar ist.
Die Antwort ist damit eher einfach: Nein. Der Arbeitgeber kann Sie nicht zwingen.
Arbeitgeber kann unter Umständen das Betreten der Unternehmensräume verbieten
Keine Medaille ohne Kehrseite: Sie haben als Rückkehrer aus der „Gefahrenzone“ keinen Anspruch, Ihren Arbeitsplatz betreten zu dürfen – ohne negativen Corona-Nachweis. Darum hat der Arbeitgeber das Recht, Ihnen unter Umständen zu Recht die tatsächliche Beschäftigung verweigern und damit Ihren Vergütungsanspruch aushebeln.
Test-Zwang gibt es nicht – Aber Hausrecht und Weisungsrecht
Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer rechtlich zu keinem Test zwingen. Aber er kann bestimmen, dass Mitarbeiter, und nicht nur diejenigen, die in Risikogebieten waren oder Risiko-Kontakte hatten, sondern Mitarbeiter ganz allgemein nur zur Arbeit kommen dürfen, wenn sie mit negativ getestet oder geimpft sind.
Das bedeutet im Ergebnis, dass der Arbeitgeber bei Vorliegen von ernsthaften Anhaltspunkten einer Corona-Infektionsgefahr die Entgegennahme zu verweigern. Faktisch kommt dies einem Zwang zum Test schon sehr nahe.
Noch keine Urteile der Arbeitsgerichte zu dieser Frage
Allerdings gibt es bisher keine Rechtsprechung zu diesem Thema. Denn die Verfahren vor dem Arbeitsgericht dauern in der Regel einige Jahre bis zu einer abschließenden Entscheidung.
Noch keine Urteile der Arbeitsgerichte zu dieser Frage/ Bild: Unsplash.com
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Die Frage eines Nutzers zum Thema Testpflicht:
Hallo Herr Pöppel
Ich möchte fragen, ob eine Diskriminierung am Arbeitsplatz zwischen geimpften und ungeimpften Personen in Bezug auf Antigentests erlaubt ist. Es ist allgemein bekannt, dass geimpfte Personen ungeimpfte Personen anstecken können, jedoch nicht getestet werden müssen. Ist das ein Fall von Diskriminierung? Steht dieser Fall im Widerspruch zu AGG?
Mit freundlichen Grüßen …
Unsere Antwort:…WEITERLESEN
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