Corona-Infektion am Arbeitsplatz – Haftet der Arbeitgeber?

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Die Masseninfektion von Mitarbeitern im Schlachthof von Tönnies lässt am Rande eine Frage aufkommen, die gar nicht so einfach zu beantworten ist. Wer haftet für die Folgen einer Corona Infektion am Arbeitsplatz?

Und da ist sie wieder, die liebste Antwort aller Juristen: Es kommt darauf an.

Wer trägt die Verantwortung und bei dir artigen Masseninfektion beziehungsweise wem kann man zu Recht die Schuld für diese Ausbruch geben.

Drei – Stufen – Theorie des Bundesarbeitsgerichts

Grundsätzlich kennen wir im deutschen Arbeitsrecht eine so genannte Drei – Stufen – Theorie.

Bei  1. leichter Fahrlässigkeit haftet der Verursacher nicht, bei 2. mittlerer Fahrlässigkeit anteilig und bei 3. Grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz haftet der Verursacher vollständig für den entstehenden Schaden.

Auf den ersten Blick spricht sehr viel dafür, dass die Firmengruppe bei Tönnies genau wusste was, wie und warum in den Fleischfabriken ablief. Daher liegt hier eine Haftung nahe.

Wie weit aber die Haftung im Fall Tönnies geht, werden am Ende die Gerichte entscheiden.

Wichtig für die Haftungsfrage wird am Ende sein, wie ernst der Arbeitgeber die Pandemie genommen hat und welche Vorsichtsmassnahmen er verwendet hat.

Mehr zum Thema z.B. auf: Spiegel-Online


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