Rechtsanwalt Barmbek

Sie suchen nach einem „Rechtsanwalt in Barmbek“? Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.

Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


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Rechtsanwalt in Barmbek

Pöppel Rechtsanwälte

Der Stadtteil Barmbek-Süd gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Nord. Auf einer Fläche von in etwa 3,1 km³ leben etwa 32.500 Bewohner. Bis 1951 war Barmbek-Süd zusammen mit Barmbek-Nord und Dulsberg zu dem Stadtteil Barmbek zusammengefasst. Es lässt sich in Barmbek-Süd das Komponistenviertel finden, dessen Straßennamensgebung anfangs jedoch gar nicht auf Komponisten zurückzuführen war.

Vielmehr wurde die Wagnerstraße in Barmbek-Süde nach dem Grundeigentümer Hans Heinrich David Wagner benannt. Nur wegen der parallel zu der Wagnerstraße verlaufenden Richardstraße erwuchs daher die Vorstellung, es müsse sich bei dem Namensgeber um Richard Wagner handeln. Auch die Bachstraße in Barmbek-Süd ließ den Eindruck erwecken, nach Johann Sebastian Bach benannt zu sein, in Wirklichkeit jedoch führt die Bachstraße nur über den Bach, dem heutigen Osterbekkanal. Dennoch wurden die neuen Straßen in Barmbek-Süd von daher allesamt dann tatsächlich nach Komponisten wie Gluck, Schumann, Marschner etc. benannt.

Des Weiteren bietet Barmbek-Süd mit der Hamburger Meile, einem Einkaufszentrum, für Bürger und Besucher Möglichkeiten für Shopping, Unterhaltung, und Freizeit. Die Alster-City in Barmbek-Süd ist ein modernes Büroareal mit in der direkten Umgebung neu entstandenen Wohnkomplexen. Die ursprüngliche Redewendung „Barmbek basch“ galt als Bezeichnung des Arbeiterviertels Barmbek und vor allem seiner Bewohner, die als derb, dreist und verwegen verschrien waren, da diese dafür bekannt gewesen sind, Konflikte mehr mit den Fäusten auszutragen. Auch kann Barmbek mit dem Lord von Barmbeck einen prominenten Adeligen vorweisen, welcher eigentlich Julius Adolf Petersen hieß und Anfang des 20. Jh. als berühmtester Krimineller Hamburgs galt. Die von ihm geführte Bande wurde als Barmbecker Verbrechergesellschaft bekannt.

Rechtsanwalt Barmbek/ Bild: Pöppel Rechtsanwälte

In Barmbek-Süd ist das Arbeits- und Landesarbeitsgericht Hamburg sowie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek ansässig und kann bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Ab Hauptbahnhof Richtung Barmbek mit der Linie U3 bis Station Saarlandstraße und danach mit einem kurzen Fußmarsch bis zum Gerichtsgebäude in der Osterbekstraße 96 in Barmbek.

Der Ortsteil Barmbek-Nord gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Nord. Barmbek-Nord grenzt an die Stadtteile Ohlsdorf, Steilshoop, Bramfeld, Dulsberg, Barmbek-Süd und Winterhude an, der Stadtpark ist nur wenige hundert Meter entfernt. Auf einer Fläche von in etwa 3,9 km³ leben in Barmbek-Nord in etwa 40.000 Bürger. Bis 1951 war Barmbek-Nord zusammen mit Barmbek-Süd und Dulsberg zu dem Stadtteil Barmbek zusammengefasst. Das Einkaufsleben spielt sich in Barmbek-Nord rund um die lange Fuhlsbüttler Straße ab. Ebenso an der Fuhlsbüttler Straße liegt der Verkehrsknotenpunkt Barmbek Bahnhof, an dem sich verschiedene Hamburger U-Bahn- und Buslinien treffen. Barmbek-Nord ist somit ideal an das öffentliche Verkehrsnetz in Hamburg angeschlossen.

In der früheren New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie findet man gegenwärtig das Museum für Arbeit sowie das Kulturzentrum Zinnschmelze. Weiterhin auf dem Gelände ist das Schneidrad des Elbtunnelbohrers „Trude“ (TiefRunterUnterDieElbe) installiert, mit welchem die vierte Elbtunnelröhre gebohrt wurde. Zusätzlich lassen sich auch in Barmbek-Nord vom bekannten Fritz Schumacher entworfene Bauwerke wie die Polizeiwache am Hartzlohplatz sowie einige Schulen entdecken.



Fallbeispiel

Handyverbot am Arbeitsplatz

Landesarbeitsgericht Mainz bestätigt eine Dienstanweisung des Arbeitgebers, der in seinem Betrieb die Benutzung privater Handys während der Arbeit verbieten ließ. Ohne Beteiligung des Betriebsrats.

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern die Nutzung privater Mobiltelefone und vergleichbarer technischer Geräte wie Smartphones, iPhones, Tablets oder Netbooks während der Arbeitszeit durch ein Verbot ohne Beteiligung des Betriebsrats verbieten.

Gegenstand für den vom LAG Rheinland-Pfalz / Mainz entschiedenen Fall war die Auseinandersetzung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber über ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage des Verbots des Gebrauchs von privaten Mobiltelefonen und Smartphones, wie das iPhone und Tablets während der Arbeitszeit.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz 30. Oktober 2012, 6 TaBV 33/09

Handyverbot am Arbeitsplatz/ Bild: Unsplash.com/ Ali Abdul Rahman


Fallbeispiel

Kündigung

Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Weitere Möglichkeiten der Beendigung sind neben der Kündigung der Aufhebungsvertrag und die Befristung.

Es gibt im Deutschen Arbeitsrecht verschiedene Arten der Kündigung: Dies sind insbesondere die Betriebsbedingte Kündigung, die fristlose Kündigung (auch außerordentliche Kündigung), die Fristgerechte Kündigung (ordentliche Kündigung), die verhaltensbedingte Kündigung, die Personenbedingte Kündigung (häufigster Fall: Krankheitsbedingte Kündigung), die Probezeitkündigung (Kündigung während der Probezeit) und die Änderungskündigung.

In Deutschland sind Arbeitnehmer aufgrund verschiedener Gesetze gegen eine unberechtigte Kündigung geschützt.

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht und als Schutz vor Kündigung durch den Arbeitgeber sind das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Daneben sind bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gegen eine Kündigung auch noch mit besonderem Kündigungsschutz ausgestattet. Sonderkündigungsschutz gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses genießen z.B. Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit oder Pflegezeit, Schwerbehinderte, Betriebsräte und Datenschutzbeauftragte. Sie alle sind besonders gut durch Kündigungsschutz gegen eine Kündigung geschützt.

Diese Mitarbeiter genießen wie gesagt Sonderkündigungsschutz gegen eine Kündigung und dürfen daher nicht ohne Weiteres gekündigt werden. In vielen Fällen ist vor einer Kündigung eine behördliche Genehmigung erforderlich, ohne die die Kündigung in jedem Falle unwirksam ist.

Kündigung/ Bild: Unsplah.com/ Johannes W.


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Kündigung in der Probezeit

In der Probezeit gelten für eine Kündigung einige besondere Voraussetzungen. Eine Kündigung kann in der Probezeit grundsätzlich grundlos erfolgen. Der Arbeitgeber muss zwar einen Grund für die Kündigung haben, diesen muss er gegenüber dem Arbeitnehmer allerdings nicht benennen.

Abweichende Regelungen für die Kündigungsfrist

Abweichende Regelungen gelten in der Probezeit auch für die Kündigungsfrist. Bei einer Probezeit von bis zu sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Eine Verkürzung dieser Frist jedoch nicht möglich. Wichtig: die Kündigungsfrist gilt für beide Parteien. Schließlich ist Sinn der Probezeit, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber besser kennenlernen können.
Passt es am Ende doch nicht, so sollen die Parteien nicht unnötig lange an das Arbeitsverhältnis gebunden werden, sondern dieses schnellstmöglich beenden können. Denn schließlich hat der Arbeitgeber kein Interesse daran einen unzufriedenen Arbeitnehmer länger als nötig zu beschäftigen. Im Gegenzug will auch der Arbeitnehmer nicht unnötig lange bei einem Arbeitgeber arbeiten, der nicht zu ihm passt…WEITERLESEN

Kündigung – RA Hamza Gülbas/ BIld: Hamza Gülbas


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Abfindung

Es gibt an sich keinen Abfindungsanspruch. Aber es wird in fast jedem Kündigungsschutzprozess eine Abfindung gezahlt.

 Das passt nur auf den ersten Blick nicht zusammen. Denn in der Praxis hat es sich eingebürgert, dass der Arbeitgeber sich mit einer Abfindung aus dem Kündigungsschutzprozess „freikauft“. Dabei hat sich – aus nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen – ein Wert von 0,5 Brutto

monatsgehältern pro Jahr der Beschäftigung als „Regelabfindung“ ergeben.

Ein Arbeitnehmer, der fünf Jahre bei einem Gehalt von zuletzt 2.000,00 Euro brutto tätig war, hätte/erhielte theoretisch eine Regelabfindung von 5.000,00 Euro brutto. 

Diese Abfindung ist ein unverbindlicher Richtwert. Es hängt aber immer von den Umständen des Einzelfalles ab, ob dieser Wert erreichbar ist oder auch nicht, oder ob sogar eine erheblich höhere Abfindung das Ergebnis des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist.

Die Höhe der Abfindung ist meist von 3 Faktoren abhängig

Die Abfindung ist – rein rechtlich gesehen – ein Ausgleich für den „sozialen Besitzstand“, der sich im Wesentlichen in der Dauer des Arbeitsverhältnisses widerspiegelt. 

Die echte Abfindung, die vom Arbeitsgericht durch Urteil festgesetzt wird, kommt nur in sehr seltenen Fällen vor und betrifft dann in der Regel die Entlassung von leitenden Angestellten. 

Die Höhe der erreichbaren Abfindung hängt dabei weitgehend von diesen drei Faktoren ab: Weiterlesen

Abfindung/ Bild: Unsplash.com/Ramiro Mendes


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