Beschäftigungsanspruch

Im Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung. Dies ist nicht selbstverständlich. Aber die Rechtsprechung hat diesen Anspruch aus den allgemeinen Persönlichkeitsrechten, den Menschenrechten und der arbeitsvertraglichen Treuepflicht des Arbeitgebers sowie der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu als allgemeine Rechtsprinzipien entwickelt.

Dieser Anspruch des Arbeitnehmers tatsächliche Beschäftigung soll verhindern, dass Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis gleichsam kaltgestellt werden, um sie zum Beispiel zu einer Eigenkündigung zu bewegen. Es soll also verhindert werden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schlicht und ergreifend am ausgestreckten Arm verhungern lässt.

Denn, es ist bekannt und nachgewiesen, dass das fernhalten von jeglicher Arbeit in einem laufenden Arbeitsverhältnis eine mindestens so große Belastung dar stellt, wie eine Arbeitsüberlastung.

Das fernhalten von jeglicher Arbeit hat zum einen den Effekt, dass der Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz entfremdet wird. Darüber hinaus ist auch die Folge, dass das Verhältnis zu den Kolleginnen und Kollegen massiv leidet. Auf diese Art und Weise kaltgestellt Arbeitnehmer hat praktisch keine Chance im Arbeitsverhältnis. Zu verbleiben.

Beschäftigungsanspruch/ Bild: Unsplash.com/Tim Gouw


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: ArbeitslohnZuviel Gehalt bekommen, was tun? – Überstunden auszahlen ohne ZustimmungArbeitslosenversicherungTeilzeitanspruchAbfindung Kündigung – Abfindungsrechner ArbeitsvertragArbeitsrecht Insolvenz Airbus Stellenabbau SozialplanPersonalabbau Lufthansa TechnikPersonalabbau BodenpersonalSozialplan ArbeitsrechtSozialplankündigungAufhebungsvertrag bei SozialplanSozialplan MitbestimmungSozialplan Abfindung


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Arbeitslosenversicherung

Auch die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung und damit ein Resultat unseres Rechtsstaates. Die Arbeitslosenversicherung soll die existenzielle Sicherheit im Falle einer Arbeitslosigkeit absichern. Klassischer Weise geschieht dies durch die Zahlung von Arbeitslosengeld. Aber auch Förderungen und Maßnahmen zur Vermittlung neuer Kenntnisse gehört zum Leistungsspektrum der Arbeitslosenversicherung.

Ziel der Arbeitslosenversicherung

Das eigentliche Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, den Personen, die auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sind, das Grundeinkommen zu sichern. So werden sie während dieser Zeit vom Arbeitslosengeld I finanziell unterstützt. Dies bedeutet aber gleichzeitig auch, dass die Arbeitslosenversicherung nur vorübergehend einspringen soll. Weiterlesen

Arbeitslosenversicherung/ Bild: Unsplash.com


Profis im KündigungsschutzFachanwalt für Kündigung in NeustadtFachanwalt für Kündigung in HarburgFachanwalt für Kündigung in NeumünsterRechtsanwalt für Arbeitsrecht in HarburgAnwalt Arbeitsrecht LuftfahrtAirlineranwaltRechtsbeistand Kündigung KielKündigung Hamburg Anwalt Lufthansa Kündigung Zuschläge für ÜberstundenArbeitsrecht Diehl AviationLufthansa Senioritätsliste


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr