Anwalt Kündigungsschutz Finkenwerder

Sie suchen nach „Arbeitsrechtler in Finkenwerder“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.


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Anwalt Kündigungsschutz

Der Anwalt für Kündigungsschutz ist ein Jurist, der sich ausgiebig und umfassend im Arbeitsrecht und insbesondere beim Kündigungsschutz auskennt. Er ist vorzugsweise Fachanwalt für Arbeitsrecht und zeichnet sich auch durch das Wissen um die aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus.

Anwalt Kündigungsschutz Finkenwerder/ RA Hamza Gülbas/ RA Axel Pöppel

Ein Hinweis für diese besondere Profession im Arbeitsrecht ist ganz sicher die Bezeichnung der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht. Die allermeisten Arbeitsrechtler führen neben ihrem Titel des Rechtsanwalts auch diesen Titel. Dieser Titel Fachanwalt wird dem Arbeitsrechtler immer dann zugesprochen, wenn er seine Erfahrung und fundierte Kenntnis auf dem Bereich des Arbeitsrechts dauerhaft unter Beweis stellt. Bei der Suche nach einem Arbeitsrechtler ist deshalb die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durchaus ein wichtiger Hinweis. Schließlich ist die Bezeichnung Arbeitsrechtler keine Titelbezeichnung wie die des Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Der Arbeitsrechtler hilft ihnen bei der Vertragsformulierung, also schon zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses. Sie müssen sich von ihrem zukünftigen Arbeitgeber nicht alles gefallen lassen. Vor allem braucht Ihr Chef nicht alles zu wissen. Die Frage zum Beispiel, ob sie Kinder planen, kann beispielsweise eine unzulässige Fragestellung sein.

Will der Arbeitgeber den ihnen zustehenden Urlaub nicht, oder nicht wie sie es möchten gewähren, so sollten sie auch diesen Fall dies mit einem Arbeitsrechtler durchsprechen. Auch unbezahlte Überstunden könnten ein Fall sein, der von einem Arbeitsrechter unter die Lupe genommen werden sollte. Nicht immer hat der Chef das Sagen.

RA Axel Pöppel

Bezügliche der einzelnen Rechte des Arbeitnehmers, aber auch des kollektiven Arbeitsrechts, ist insbesondere Betriebsratsmitgliedern der Besuch von Weiterbildungen zu empfehlen. Am Anfang ist bei manchen neuen Betriebsräten die Unwissenheit noch groß. Was sagt das Betriebsverfassungsgesetz über die Rechte und Pflichten der Betriebsräte? Was hat der Betriebsrat bei Einstellungen und Kündigungen für Mitwirkungsrechte? Sie können in jedem Falle mit einem Arbeitsrechtler auch die Frage erörtern, inwieweit der Arbeitgeber diese Fortbildung zu ermöglichen hat.

Auch für den Arbeitgeber ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Arbeitsrechtler anzuraten. Muss ein Arbeitgeber beispielsweise betriebsbedingt Mitarbeiter kündigen, sollte er dies im Vorwege mit einem spezialisierten Arbeitsrechtler besprechen. Ansonsten droht dem Unternehmer, durch Klagen der Arbeitnehmer unnötig Kosten und Ärger zu verursachen. Unser Rat daher an Sie: Vorsicht ist besser als Nachsicht.


Rechtsanwalt in Finkenwerder

Der hamburgische Stadtteil Finkenwerder liegt auf der gleichnamigen früheren Elbinsel, welche durch diverse Sturmfluten annähernd gegen Ende des 12. Jh. entstanden ist. Finkenwerder gehört zum Hamburger Bezirk Mitte und es leben dort heute etwa 12.000 Bürger.

Die Lage Finkenwerders südlich direkt an der Elbe gelegen sichert den infrastrukturellen Anschluss über den Hafen Hamburg und bietet dem größten Arbeitgeber Airbus ideale Standortfaktoren. Airbus fertigt verschiedene Flugzeugtypen am Standort Finkenwerder, u.a. Innenausbau und Lackierung des zur Zeit größten Passagierflugzeuges der Welt, des Airbus A380. Die Flugzeugbauanlagen in Finkenwerder locken viele Aviation-Interessierte zu Besuchen an.

Die direkte Lage Finkenwerders an der Elbe bietet Bewohnern und Touristen von Finkenwerder viel Freiraum für Erholung und Entspannung, das Finkenwerder Trachten- und Heimatmuseum und der Museumshafen laden zu einem ausgiebigen Besuch ein. Lange Spaziergänge rund um Finkenwerder z.B. entlang der Elbe oder in die Marschen des Alten Landes lassen den Trubel der Großstadt vergessen, Bauwerke wie die Gorch-Fock Halle und die Bunkerruine Fink II oder aber auch der Gorch-Fock-Park laden zu Ausflügen in Finkenwerder ein.

Insbesondere an den Wochenenden locken die natürliche Umgebung und die weiten Flächen des Umlands viele Besucher und Tagesausflügler in die Finkenwerder Region.

Finkenwerder ist infrastrukturell bestens an die Stadt Hamburg angeschlossen, sowohl über die Fernstraßen als über den öffentlichen Personennahverkehr. Das Arbeitsgericht in Hamburg kann von Finkenwerder aus ebenso unproblematisch mit dem Nahverkehr erreicht werden.



Fallbeispiel

Handyverbot am Arbeitsplatz

Handyverbot am Arbeitsplatz/ Bild: Unsplah.com

Das LAG Rheinland-Pfalz / Mainz bestätigt eine Dienstanweisung des Inhabers, der in seinem Betrieb den Gebrauch privater Mobiltelefone während der Arbeitszeit verbieten ließ. Dies erfolgte, ohne den Betriesbrat zu beteiligen

Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern die Nutzung privater Mobiltelefone und vergleichbarer technischer Geräte wie Netbooks, Tablets oder Smartphones während der Arbeitszeit durch ein Verbot ohne Beteiligung des Betriebsrats verbieten.

Gegenstand für den vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall war die Meinungsverschiedenheit zwischen dem BR und dem Arbeitgeber über ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich des Verbots der Nutzung von privaten Handys am Arbeitsplatz.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz 30.10.2009, 6 TaBV 33/09


Fallbeispiel

Abfindung

Abfindung/ Bild: Unsplash.com/Ramiro Mendes

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, dennoch enden die allermeisten Kündigungsschutzverfahren mit einer entsprechenden Abfindungszahlung. Dies liegt daran, dass der Arbeitgeber den häufig offenen Erfolgsaussichten des Kündigungsschutzverfahrens und den damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken Rechnung trägt.

Ein Kündigungsschutzverfahren kann über zwei Instanzen gut 18 Monate und mehr in Anspruch nehmen, im Falle des Obsiegens des Arbeitnehmers drohen dem Arbeitgeber daher immense Gehaltsnachzahlungen. Ein verständiger Arbeitgeber wird daher bereit sein, eine vernünftige Abfindung zu zahlen und dem Prozessrisiko aus dem Weg zu gehen. Die Höhe der Abfindung ist frei auszuhandeln, wobei es sich eingebürgert hat, ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr als sogenannte „Regelabfindung“ anzusetzen.

Tatsächlich erfordert gerade die Festlegung der Abfindungshöhe ein besonderes Verhandlungsgeschick. Der Arbeitgeber wird gerade dann zur Zahlung einer höheren Abfindung bereit sein, wenn er sich unbedingt von dem betreffenden Arbeitnehmer trennen will. Natürlich spielen auch die individuelle Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers und die Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzverfahren eine erhebliche Rolle.

Hier gehts zum Abfindungsrechner!


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