Anwalt Kündigung Husum

Sie suchen einen Profi im Arbeitsrecht in Husum – spezialisierte Anwälte für Kündigung? Wir helfen gerne.

Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2000 in Hamburg gegründet und seither haben wir über 5000 Fälle im Arbeitsrecht betreut. Seit dem Jahr 2018 sind wir auch in Husum in der Norderstraße 27 direkt in der Innenstadt.


Wir bieten schnelle Hilfe bei: Kündigung – Kündigungsschutzklage – Fristlose Kündigung – Betriebsbedingte Kündigung – Abfindung – Aufhebungsvertrag


In Husum leben etwa 23.000 Einwohner. Husum ist Verwaltungssitz des Kreises Nordfriesland und hat daher zahlreiche Behörden und ein Amtsgericht, an dem die Rechtsanwälte aus Husum tätig sind. In den Räumen des Amtsgerichts Husum finden die Verhandlungen des Arbeitsgerichts Flensburg statt. So können die Anwälte für Arbeitsrecht aus Husum und Nordfriesland und die Parteien die Gerichtstermine wahrnehmen, als gäbe es in Husum noch ein Arbeitsgericht.

Die Kreisstadt Husum liegt an der Nordseeküste unmittelbar am Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sowie am Rande der Schleswigschen Geest. Die Stadt Husum liegt rund 7 Kilometer westlich von Kiel, etwa 120 Kilometer nordwestlich von Hamburg und ca. 45 Kilometer südwestlich von Flensburg.

Anwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Verordnungen, Gesetze und verbindlichen Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Kollektivarbeitsrecht und das Individualarbeitsrecht. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht befasst sich mit beiden Bereichen des Arbeitsrechts.

Unter das Individualarbeitsrecht fällt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Wobei im Individualrecht der Begriff des Arbeitnehmers weit zu verstehen ist. Im deutschen Recht gibt es keinen einheitlichen Ausdruck für Arbeitnehmer. Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) versteht unter einem Arbeitnehmer „Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten“, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Dies ist vor allem die Definition für die Arbeitsgerichte. Im Allgemeinen ist ein Arbeitnehmer eine Person, der im Rahmen eines Arbeitsvertrages verpflichtet ist, seine Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Kritisch in Einzelfällen kann die Einordnung von Beamten, Soldaten oder auch von leitenden Angestellten und Praktikanten in der Privatwirtschaft sein. Je nachdem, ob die betroffene Person als Arbeitnehmer einzustufen ist oder nicht, kommen unterschiedliche Rechte und Pflichten zur Anwendung. Auch welcher Rechtsweg im Falle einer gerichtlichen Lösung einzuschlagen ist, hängt von dieser genauen Einstufung ab. In diesem Falle sollten sie einen Anwalt für Arbeitsrecht einbeziehen und das idealer Weise bevor sie den Rechtsweg verfolgen.


Wir bieten schnelle Hilfe bei: Kündigung – Kündigungsschutzklage – Fristlose Kündigung – Betriebsbedingte Kündigung – Abfindung – AufhebungsvertragSonderkündigungsschutz – Änderungskündigung betriebsbedingt – Kündigung trotz KrankschreibungMitbestimmungsrecht Betriebsrat – Drei-Wochen-Frist – Kleinbetrieb  Internationale Scheidung


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Beim Kollektivarbeitsrecht geht es um das Verhältnis zwischen Betriebsräten bzw. Personalräten und Gewerkschaften auf der einen Seite sowie den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.

Hier ergeben sich mitunter Rechtsfälle, wenn der Arbeitgeber erschweren möchte, dass ein Betriebsrat gebildet wird. Aber auch wenn er bestrebt ist, Einfluss auf die zu wählenden Mitarbeiter auszuüben. Treten Konflikte auf, so ist der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht der beste Schritt zur Lösung. Viel Zeit darf man sich hierfür leider nicht lassen, da das Betriebsverfassungsrecht nur kurze Fristen für die Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers kennt.

Manchmal kommt es zu Überschneidungen zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Wenn zum Beispiel bei einer Entlassung der Betriebsrat nicht gehört wird, so sind zunächst einmal die Interessen des Betriebsrates verletzt (Kollektivarbeitsrecht). Auf der anderen Seite verstösst dies auch gegen die Interessen des einzelnen Arbeitnehmers (Individualarbeitsrecht).


Mehr zum Thema Recht: Krankheitsbedingte KündigungKündigungsfristenPersonalakteProbezeitkündigungSonderkündigungsschutz – Änderungskündigung betriebsbedingt – Freistellung ohne Kündigung –  Kleinbetrieb – Sozialplan Entlassung – Kündigungsfrist unbefristeter Arbeitsvertrag – Leitender Angestellter Kündigungsschutz – Kündigung ohne ArbeitsvertragAufhebungsvertrag Nachteile – Elternzeit verkürzen – Aufhebungsvertrag Sperrzeit vermeidenDrei-Wochen-Frist


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant: 

Sperrzeit! Vorsicht mit dem Aufhebungsvertrag

Wer einen Aufhebungsvertrag abschließt, bekommt eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Stimmt oft, aber nicht immer.

Aber, wer nach guter fachanwaltlicher Beratung einen Aufhebungsvertrag abschließt, kann die Sperrzeit bei richtiger Gestaltung des Vertrages und entsprechender Vorbereitung in der Regel umgehen.

  1. Erst der Aufhebungsvertrag

Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer loswerden, ist die Kündigung für den Arbeitgeber selten die beste Lösung. Kündigt er dem Arbeitnehmer, muss er nämlich damit rechnen, dass der Arbeitnehmer dies nicht einfach hinnimmt, sondern sein Recht vor dem Arbeitsgericht geltend macht. (Innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 Kündigungsschutzgesetz). Sei es, dass er seinen Arbeitsplatz behalten möchte, sei es, dass er eine Abfindung erstreiten möchte. ..Weiterlesen

unsplash.com/ Samuel Lade


Fallbeispiel

Abfindungsanspruch

Anspruch auf Abfindung bei Kündigung? Wie hoch ist mein Abfindungsanspruch nach der Kündigung durch meinen Chef?
Diese Frage bekommen wir immer wieder gestellt und sagen ebenso immer wieder: Es gibt im Deutschen Arbeitsrecht an sich keinen Abfindungsanspruch. Das klingt erstmal komisch, weil fast jeder Kündigungsschutzprozeß mit der Zahlung einer Abfindung endet. Der Deutsche Kündigungsschutz schützt das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand. Wenn also eine Kündigung vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Der Sieg vor Gericht bedeutet als keine Abfindung wegen der unwirksamen Kündigung, sondern eine Rückkehr zu den Kollegen an den alten Arbeitsplatz.

Hier geht’s zum Abfindungsrechner!

Üblicherweise dauert ein Kündigungsschutzprozeß zwischen 6 und 12 Monaten. Je nach Gericht und individuellem Ablauf des Verfahrens. Wenn der Arbeitgeber also nach neun Monaten von der Unwirksamkeit seiner Kündigung erfährt, hat er den ungewollten und schon „ausgebuchten“ Kollegen wieder vor der Nase und auf der Pay-Roll. Ungekündigt und darf die Zeit seit der Kündigung nachbezahlen. Vor dem Hintergrund dieses teils kaum überschaubaren Risikos werden Abfindungen gezahlt.

Einen echten Abfindungsanspruch gibt es nur bei echten leitenden Angestellten (z.B. Prokuristen) im laufenden Kündigungsschutzverfahren. Wenn dann der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellt, setzt das Gericht eine Abfindung fest.

unsplash.com/Ramiro Mendes


Mehr zum Thema AbfindungRechtsbeistand Kündigung UhlenhorstRechtsanwalt Kündigung HamburgRechtsanwalt Kündigung ArbeitsrechtDiskriminierungMindestlohnkrankheitsbedingte KündigungHaftung des ArbeitnehmersNebentätigkeit — leistungsbedingte KündigungAussergerichtliche EinigungBerufungErste InstanzKlageverzichtProzesskostenhilfeRevision SteuernUrteilsverfahren


Fallbeispiel

Kündigung

Sehr viele Kündigungen haben Schwächen, die eine erfolgreiche Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens erlauben. Dabei sind es oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.

Zum Schluss gehen für den Inhaber der Firma viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil eine leicht zu übersehende Formalie gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats zahlreiche Kündigungen scheitern lassen.

Diese Angriffspunkte und Schwächen einer Kündigung sind aber häufig nur für die Top-Spezialisten für Arbeitsrecht erkennbar, was den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht im Prinzip immer empfehlenswert macht.

Bild: Unsplash.com/ Khaled Reese


Profis im Kündigungsschutz: Anwalt Arbeitsrecht Hamburg Bergedorf – Rechtsanwalt Nordfriesland Arbeitsrecht – Anwalt Kündigung HusumFristlose Kündigung – KündigungsfristenRechtsbeistand Kündigung St PauliRechtsbeistand Kündigung Rotherbaum – Anwalt für Arbeitsrecht HamburgKündigung Hamburg Anwalt – Was tun bei Kündigung – Lufthansa? – Schwerbehinderung Arbeitsrecht


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung ist kostenlos. Rufen Sie uns bei Kündigung, Abfindung, ufhebungsvertrag und anderen zeitkritischen Fragen an. Bei allen anderen Fragen nutzen Sie bitte unsere Online-Anfrage.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr