Sie suchen nach „Arbeitsrechtler in Wandsbek“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.
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Arbeitsrechtler
Der Arbeitsrechtler ist ein Rechtsanwalt, der sich detailliert und weit im Arbeitsrecht und in seinen Nebengebieten auskennt. Er zeichnet sich auch durch das Wissen um die aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus.
Ein Hinweis für diese besondere Kenntnis des Arbeitsrechts ist ganz sicher die Bezeichnung der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht. Die allermeisten Arbeitsrechtler führen neben ihrem Titel des Rechtsanwalts auch diesen Titel. Diese Fachanwaltsbezeichnung wird dem Arbeitsrechtler immer dann zugesprochen, wenn er seine Erfahrung und fundierte Kenntnis auf dem Bereich des Arbeitsrechts immerfort unter Beweis stellt. Bei der Suche nach einem Arbeitsrechtler ist deshalb die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durchaus eine Hilfe. Schließlich ist die Bezeichnung Arbeitsrechtler kein Titel wie die des Fachanwalts für Arbeitsrecht.
Der Arbeitsrechtler berät Sie bei der Vertragsformulierung, also schon zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses. Sie müssen sich von ihrem neuen Chef nicht alles gefallen lassen. Insbesondere braucht er nicht alles zu wissen. Zum Beispiel ist die Frage, ob sie Kinder haben möchten, kann beispielsweise eine unzulässige Fragestellung sein.
Falls Ihr Arbeitgeber den Ihnen zustehenden Urlaub so nicht akzeptieren will, so sollten sie auch diesen Fall dies mit einem Arbeitsrechtler erörtern. Auch unbezahlte Überstunden könnten ein Fall sein, der von einem Arbeitsrechter unter die Lupe genommen werden sollte. Nicht immer hat der Arbeitnehmer die schlechteren Karten.
Hinsichtlich der Rechte des einzelnen Arbeitnehmers, aber auch des kollektiven Arbeitsrechts, ist vor allem Betriebsratsmitgliedern der Besuch von Weiterbildungen zu empfehlen. Ist nämlich der neue Posten im Betrieb als Betriebsrat angenommen, kann die Ungewissheit groß sein. Was sagt das Betriebsverfassungsgesetz über die Rechte und Pflichten der Betriebsräte? In welchem Umfang kann der Betriebsrat bei Kündigungen und Einstellungen mitwirken? Sie können in jedem Falle mit einem Arbeitsrechtler auch die Fragestellung besprechen, inwieweit ihr Chef diese Seminare zu ermöglichen hat.
Auch für den Arbeitgeber ist die Beratung durch einen spezialisierten Arbeitsrechtler zu empfehlen. Muss ein Arbeitgeber beispielsweise betriebsbedingt Mitarbeiter kündigen, sollte er dies im Vorwege mit einem spezialisierten Arbeitsrechtler besprechen. Ansonsten läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund von Klagen unnötig Ärger und Kosten zu verursachen. Eine passende Lebensweisheit dazu: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Rechtsanwalt in Wandsbek
Der Hamburger Stadtteil Wandsbek gehört zum gleichnamigen Verwaltungsbezirk und liegt im Osten der Stadt. Wandsbek grenzt an die Stadtteile Dulsberg, Eilbek, Bramfeld und Tonndorf und wird von dem namensgebenden Fluss Wandse durchflossen. Nach Ende des zweiten Weltkriegs waren große Teile von Wandsbek vollständig verwüstet und wurden in einem langen Prozess in der für den Hamburger Osten typischen Rotklinkerbauweise erneut aufgebaut.
In Wandsbek leben heute circa 32.000 Einwohner. Das Zentrum von Wandsbek ist der Wandsbeker Marktplatz, an dem neben zahlreichen Geschäften und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf auch eine umfangreiche Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besteht. Der Zentrale Omnibusbahnhof und die U-Bahnlinie U1 sichern die bequeme Erreichbarkeit der Hamburger Innenstadt und der nahe umliegenden Stadtteile. Am Wandsbeker Marktplatz gibt es eine Vielzahl Geschäfte und Läden für den täglichen Bedarf sowie eine ausgewachsene Gastronomieszene, ein Kino und eine der interessantesten Einkaufspassagen Hamburgs, das Wandsbeker Quarree.
In Wandsbek gibt es neben einer guten Infrastruktur auch kulturhistorisch Interessantes zu entdecken, wie z.B. das Schimmelmann-Mausoleum, das Stormarnhaus im alten Ortskern, den Claudius Gedenkstein oder aber über den historischen Rundgang mit in der Summe 36 einzelnen Stationen. Das Stormarnhaus ist von beeindruckender Architektur und wird heute als Rathaus von Wandsbek verwendet. Weitere Sehenswürdigkeiten sind z.B. die Skulptur „Der Freudensprung“ eines lokalen Wandsbeker Bildhauers und der Puvogelbrunnen.
Das Arbeitsgericht in Hamburg kann von Wandsbek aus bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden.
Fallbeispiel
Abfindung
Einem Arbeitnehmer kann in seltenen Fällen von Gesetzes wegen ein Abfindungsanspruch zustehen. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn sich im Laufe eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht herausstellt, dass die Kündigung der Arbeitgeberseite unwirksam war und es entweder dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber dennoch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.
Aber die Anforderungen für diese vom Gericht per Urteil festgesetzte Abfindung sind hoch. Die Gründe, aus denen sich die Unzumutbarkeit ergibt, müssen im direkten Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Kündigungsschutzprozess stehen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer beleidigt oder ihm unberechtigter Weise Straftaten vorwirft.
Daneben ist die Voraussetzung für die von Gericht festgesetzte Abfindung, dass der Arbeitnehmer im Rahmen des Prozesses wegen der Kündigung den Antrag stellt, das Arbeitsverhältnis durch Urteil des Arbeitsgerichts aufzulösen und den Arbeitgeber gleichzeitig zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen.
Einen weiteren Fall eines Abfindungsanspruches normiert das Gesetz (§ 1a KSchG) für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und den Arbeitnehmer ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und der der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Abfindung beanspruchen kann. In diesem Fall beträgt die Abfindung in der Regel ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung, wobei es den Parteien unbenommen bleibt, eine höhere oder niedrigere Abfindungshöhe zu vereinbaren. Daneben kann sich ein Abfindungsanspruch auch aus einer betrieblichen Sozialplanvereinbarung ergeben.
Regelmäßig werden Abfindungen außerhalb dieser gesetzlicher Ansprüche zur Vermeidung oder Beendigung von Klageverfahren wegen der Kündigung gezahlt. Z.B. wenn der Arbeitgeber eine Stelle neu besetzen will, eine Kündigung des bisherigen Stelleninhabers aber mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam wäre.
Fallbeispiel
Rückzahlung Ausbildungskosten
Eine unangemessen lange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten ist grds. unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Klausel insgesamt. Daraus resultiert, daß der Arbeitnehmer keinerlei Erstattungsplfichten mehr hat. Regelungen im Arbeitsvertrag, nach denen ein Angestellter zur von Aus- und Fortbildungskosten verpflichten, unterliegen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht der Inhaltskontrolle nach den Grundsätzen der AGB-Prüfung und somit den gleichen Anforderungen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kaufhäusern, Gebrauchtwagenhändlern und Internetversendern.
Voraussetzung für eine rechtlich bindende Regelung über die Rückzahlung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht , dass die Ausbildung für den Mitarbeiter von tatsächlichem und geldwertem Vorteil ist. Eine „normale“ ein oder mehrtägige Fortbildung fällt in jedem Falle nicht darunter. Es muß sich schon um eine Aus- oder Weiterbildung handeln, die den „Marktwert“ erhöht und / oder die Aussichten am Arbeitsmarkt wesentlich erhöht.
Daneben darf der Arbeitnehmer nach Abschluß der Ausbildung nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Ist eine zu lange Bindungsdauer vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel insgesamt und ein Rückzahlungsanspruch besteht dann nicht mehr.
Nach einer etwas komplizierten Rechtsprechung sind fast alle Reckzahlungsklausel von mehr als 2 Jahren in jedem Falle unwirksam. Aber kürzer wirkende Rückzahlungsvereinbarungen können unwirksam sein. In der Rechtspraxis haben sich die überwiegende Zahl entsprechenden Regelungen als rechtlich nicht bindend gezeigt.
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