Verfallsfristen – Was gilt es zu beachten?

Unter Verfallsklauseln oder auch Ausschlussfristen versteht man Fristen, mit deren Ablauf ein Recht erlischt, wenn es nicht vor Ablauf der Frist geltend gemacht wird. Verfallsklauseln sind dabei jedoch streng von Verjährungsfristen zu unterscheiden.

So können beispielsweise Gehaltsforderungen nach drei Jahren verjähren, aber bereits nach drei Monaten verfallen.

Ausschlussfristen sind gesetzlich nicht geregelt. Regelungen über Ausschlussfristen finden sich zumeist in Arbeits- oder Tarifverträgen. Teilweise sind Ausschlussfristen auch in Betriebsvereinbarungen geregelt. Eine Verfallsklausel im Arbeitsvertrag muss mindestens drei Monate betragen, da sie ansonsten unwirksam ist. In Tarifverträgen sind Verfallsklauseln mit einem Monat jedoch zulässig.

Verfallsfristen: Worauf unbedingt zu achten ist

Entscheidend ist, dass Verfallsklauseln auch dann gelten, wenn der Arbeitnehmer von ihnen keine Kenntnis hat. Arbeitnehmer sollten deshalb ihren Arbeitsvertrag oder mögliche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf Verfallsklauseln überprüfen.

Umfasst werden können von Verfallsklauseln vertragliche, aber auch gesetzliche Ansprüche des Arbeitnehmers. Somit können auch die Urlaubsabgeltung oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von Verfallsklauseln erfasst werden.

Regelmäßig verlangen die Verfallsklauseln, dass der Anspruch schriftlich geltend gemacht wird. Es reicht für den Arbeitnehmer in einem solchen Fall also nicht aus, die Forderung beim Arbeitgeber mündlich abzugeben.

Verfallsfristen – Was gilt es zu beachten?/ Bild: Unsplash.com


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Whistlelblowing/Bild: Unsplash.com/ Javardh


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