Gerade in Bezug auf die Krankschreibung existieren immer noch zahlreiche Irrtümer und Mythen.
Wir haben die wichtigsten Fragen gesammelt und beantwortet.
1. Darf der Arbeitgeber mich nach Hause schicken, wenn ich krank zur Arbeit komme?
Ja, der Arbeitgeber darf und soll kranke Mitarbeiter nach Hause schicken. Denn der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Diese erfordert auch, dass er kranke Mitarbeiter zu deren eigenem, aber auch zum Schutz der Kollegen, nach Hause schickt. Wer krank ist, sollte sich deshalb nicht mit aller Kraft zur Arbeit schleppen. Denn in der Regel wird einen der Arbeitgeber sowieso wieder nach Hause schicken.
2. Darf der Arbeitgeber vorschreiben, dass ich noch am gleichen Tag meiner Erkrankung zum Arzt gehe?
Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf der Arbeitgeber anordnen, dass kranke Arbeitnehmer bereits am ersten Tag ihrer Erkrankung ein ärztliches Attest vorweisen. Diese Regelung muss nicht zwingend im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Entsprechende Regelungen können sich auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden. Nicht selten teilt der Arbeitgeber eine solche Regelung mündlich mit.
3. Welche Frist gilt für das Einreichen der Krankschreibung?
Fordert der Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Erkrankung eine Krankschreibung, so muss der Arbeitnehmer dieser Forderung auch nachkommen. Doch dank der technischen Möglichkeiten können Arbeitnehmer die Krankschreibung heute meist mit einfachen Mitteln noch am selben Tag übermitteln. Wer ein Smartphone besitzt, kann die Krankschreibung beispielsweise mit Hilfe einer App einscannen und dann per E-Mail an den Arbeitgeber senden.
Dabei kann darauf verwiesen werden, dass das Original später nachgesendet oder vorgelegt wird.
4. Muss ich trotz Krankschreibung für den Arbeitgeber erreichbar sein?
Nein, wer krank ist krank. Arbeitnehmer müssen während ihrer Krankheit nicht erreichbar sein.
Denn schließlich soll die Krankschreibung der Genesung dienen.
5. Kann der Arbeitgeber mich zurück in die Firma beordern, wenn ich krank bin?
Grundsätzlich gilt: wer krank ist, ist krank. Der Beweis der Krankschreibung ist dabei unerschütterlich. Arbeitgeber müssen dies auch akzeptieren. Doch nicht immer sind Arbeitnehmer komplett arbeitsunfähig. In Einzelfällen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer also durchaus zurück in die Firma beordern, wenn beispielsweise ein wichtiger Termin wahrgenommen werden muss.
Allerdings kann der Arbeitgeber nicht einfach pauschal erkrankte Arbeitnehmer zurück ins Büro beordern.
Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, sollte das Vorhaben vorher mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht abgesprochen werden.
6. Brauche ich selbst eine Bestätigung, wenn mein Kind erkrank ist?
Nein, Arbeitnehmer benötigen keine eigene Krankschreibung, wenn schon eine Krankschreibung des Kindes vorliegt.
Vielmehr reicht die Krankschreibung des Kindes zur Vorlage beim Arbeitgeber aus.
Typische Fragen rund um die Krankschreibung/ Bild: Unsplash.com/Adam Tinworth
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Kein Schadensersatz von korrupten Mitarbeitern
Der Automobil- und Industriezulieferer Schaeffler wollte insgesamt 53,4 Millionen Euro Schadensersatz von seinem früheren Vorstandschef und sieben ehemaligen Führungskräften. Das Arbeitsgericht spielte da aber nicht mit, weil das Unternehmen selbst zu lange untätig blieb.
Ansprüche verjährt oder verwirkt
Das Arbeitsgericht in Würzburg hat eine Schadenersatzklage des Autozulieferers Schaeffler gegen acht ehemalige Führungskräfte abgewiesen, wie in Schmiergeldzahlungen in die Türkei verwickelt waren. Ansprüche seien verjährt oder verwirkt, so das Gericht. Das Unternehmen hatte die Ex-Manager und den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden verklagt, weil sie verbotene Schmiergeldzahlungen veranlasst haben sollen, für die das Unternehmen jetzt eine Strafe zahlen muss.
Kein Schadensersatz von korrupten Mitarbeitern/ Bild: Unsplash.com/umanoide
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Überstunden abbummeln
Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. ..Weiterlesen
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Fallbeispiel
Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
Kündigung/ Bild: Unsplash.com
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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?
Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN
Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com
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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.
Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?
Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN
Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung/ Bild: Unsplash.com
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Verdachtskündigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN
Verdachtskündigung/ Bild: Unsplash.com
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Whistleblowing
Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen
Bild: unsplash.com/ Javardh
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Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen
Profis zum Kündigungsschutz: Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in Husum – Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Husum – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eilbek – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eimsbüttel– Rechtsbeistand bei Kündigung in Wilhelmsburg– Anwalt für Kündigungsschutz in Bergedorf–Spezialist für Kündigung in Hamburg– Bester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
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