Auch in der Lebensmittelbranche herrscht ein knallharter Preiskampf. Der Kamp um die billigsten Lebensmittelpreise geht dabei zumeist auf Kosten der Mitarbeiter in der Lebensmittelproduktion.
Dass Bauern in Übersee kaum einen Hungerlohn für ihre Arbeit erhalten, ist seit Langem bekannt. Doch auch in Deutschland herrschen in der Lebensmittelproduktion fragwürdige Zustände.
Vor Einführung des Mindestlohnes wurden fast ausschließlich Dumpinglöhne gezahlt. Dies hat sich zwar seit der Einführung des Mindestlohnes minimal gebessert, allerdings stehen viele Mitarbeiter in der Lebensmittelproduktion immer noch am Existenzminimum. Hinzu kommt, dass gerade in der Lebensmittelproduktion oftmals auf Saisonarbeiter gesetzt wird. Gerade in der Erntehochzeit werden dafür massenhaft Arbeiter aus Osteuropa eingestellt, um das Lohnniveau möglichst niedrig zu halten. Für alteingesessene Mitarbeiter ist dann oft kein Platz mehr.
Und auch die Arbeitsbedingungen entsprechen zumeist nicht den Vorgaben. So gilt auch in der Lebensmittelproduktion das deutsche Arbeitsrecht. Entsprechend müssen die gesetzlichen Pausen- und Ruhezeiten eingehalten werden. Auf Grund des Produktionsdrucks ist dafür jedoch oftmals schlichtweg keine Zeit.
Und auch die vorgeschriebenen Richtlinien bezüglich der Sicherheit am Arbeitsplatz werden gerade in Schlachtbetrieben nicht immer ganz so ernst genommen. Dabei sind diese für die Sicherheit der Mitarbeiter unerlässlich.
Wer sich als Mitarbeiter dagegen zur Wehr setzen möchte, wird oft direkt vom Arbeitgeber mit entsprechenden Drohungen ruhiggestellt.
Arbeitnehmer müssen derartige Drohungen jedoch nicht hinnehmen, sondern sollten sich bei allen arbeitsrechtlichen Belangen frühzeitig um professionelle Hilfe bemühen. So kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht frühzeitig helfen, unter Umständen ohne gleich einen großen Prozess anzustreben.
Arbeitsrecht in der Lebensmittelproduktion/ Bild: Unsplash.com
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Auflösevertrag/ Bild:Unsplash.com/ Cytonn Photography
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