Woran erkenne ich versteckte Hinweise im Zeugnis?

Image

Das Arbeitszeugnis bzw. Zeugnis ist für jeden Arbeitnehmer eine wichtige Angelegenheit. Hiermit kann er oder sie nachweisen, welcher Form der Arbeit er in den letzten Jahren nachgegangen ist, wie er bei seinen Arbeitgebern angekommen ist und wie seine Arbeit generell eingeschätzt wurde. Bewirbt sich ein Arbeitnehmer auf eine neue Arbeitsstelle, sind es besonders die Arbeitszeugnisse, die beim Personaler viel Beachtung finden. Sie dienen ihm als externe Einschätzung und helfen dabei, die Bewerbung bestmöglich abzuschätzen und sich ein Bild von der bisherigen Arbeitsweise des Bewerbers zu machen.

Ein Zeugnis muss wohlwollend und zutreffend sein

Das, was so einfach klingt, birgt jedoch einige Tücken: Da der Arbeitgeber nach dem Deutschen Arbeitsrecht dazu verpflichtet ist, seinem ehemaligen Mitarbeiter ein „wohlwollendes“ Zeugnis auszustellen, klingen beinahe alle Zeugnisse beim ersten Lesen durchaus positiv. Doch hinter der oberflächlich freundlichen Formulierung stecken oft Aussagen, die alles andere als ein gutes Licht auf den Beschriebenen werfen. Das ‚Zeugnis-Deutsch‘ scheint ein geheimer Code zu sein, den nur Personaler verstehen. Nicht alles, was im Arbeitszeugnis freundlich und wohlwollend klingt, ist auch so gemeint. Oft werden eigentlich negative Äußerungen auf eine Weise verklausuliert, dass sie zwar auf den ersten Blick den Angestellten gut dastehen lassen, einem geübten Personaler jedoch eine eigentlich negative Botschaft zu übermitteln fähig sind.

Listen aus dem Internet sind nicht keine sichere Hilfe

Diese versteckten Hinweise in einem Arbeitszeugnis zu finden, ist äußerst schwierig – vor allem, wenn man nicht über ein so geschultes Auge wie das eines Personalers verfügt. Im Internet finden sich jedoch verschiedene Listen der typischen Formulierungen, die die eigentliche Äußerung aus dem Zeugnis nehmen und diese „übersetzen“, um darzulegen, was tatsächlich gesagt ist. Dabei fällt auf: Findet sich in einem Satz nicht mindestens ein Superlativ oder mehr als nur eine positive Formulierungen, kann man in ihm immer auch eine versteckte Kritik hineinlesen. Um diese heimlichen Hinweise zu erkennen, muss sich der Leser vor allem fragen, was in einem Satz nicht gesagt wird bzw. was mit ihm impliziert werden könnte. Dieses Erkennen der unter der Oberfläche zu lesenden Hinweise bedarf einiger Erfahrung, kann aber geübt werden.

Beispiele für Zeugnisdeutsch

Um die Übersetzungs-Praxis (Zeugnisdeutsch – Deutsch) zu veranschaulichen, sollen einige Beispiele folgen. So kann etwa aus dem im Zeugnis formulierten Satz „Arbeitnehmer/in ‚X‘ hat alle ihm/ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt“ nicht nur das eigentlich Gesagte verstanden werden. Gleichzeitig impliziert diese Formulierung, dass der/die Arbeitnehmer/in zwar den Dienst nach Vorschrift machte, jedoch keine oder nur ungenügend Eigeninitiative gezeigt hat. Der Satz „Herr Soundso trug durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Arbeitsklimas bei“ impliziert unauffällig, dass der Betroffene andere von der Arbeit abzulenken verstand oder sogar mit einem Alkoholproblem zu kämpfen hat. Formulierungen wie „Er/sie war stets bestrebt/bemüht“ lassen den Personaler wissen, dass der Arbeitnehmer das Angestrebte nie wirklich erreichen konnte. Tatsächlich positiv jedoch können Sätze wie „Für den weiteren Lebensweg wünschen wir viel Glück und Erfolg. Das Ausscheiden von X nehmen wir mit großem Bedauern zur Kenntnis und hoffen, weiterhin in Kontakt zu bleiben.“ verstanden werden. Sie implizieren, dass der Mitarbeiter nur ungern gehen gelassen wurde.

Zeugnisdeutsch/ Bild: Unsplash.com/ Khaled Reese

Um Tücken im Arbeitszeugnis zu erkennen, sollte besonders auch darauf geachtet werden, welche Fähigkeiten positiv hervorgehoben werden, während andere keinerlei Erwähnung finden: Wenn zum Beispiel die Pünktlichkeit oder der Arbeitseifer des Betroffenen erwähnt werden, andere Eigenschaften oder Qualitäten jedoch unerwähnt bleiben, kann dies ebenfalls negativ gewertet werden.

In jedem Fall ist bei einem Arbeitszeugnis auf jede noch so kleine Formulierung zu achten. Der Unterschied, ob ein Arbeitnehmer die Arbeiten „stets zur vollsten Zufriedenheit“, einfach nur „zur vollen Zufriedenheit“ oder „zu unserer Zufriedenheit“ erledigt hat, kann in drei unterschiedliche ‚Noten‘ übersetzt werden. Um sich über die Güte des eigenen Zeugnisses Klarheit zu verschaffen, ist es daher ratsam, jeden Satz einzeln zu analysieren und eventuell professionellen Rat heranzuziehen.

Manchmal wird die Zeugnissprache aus maßlos überschätzt

Allerdings gibt es auch immer wieder Fälle, in denen Arbeitgeber ohne größere Kenntnisse und Erfahrung im Zeugnisse schreiben es echt nett meinen und sich mit einiger Mühe am Computer ein Zeugnis abringen und dann kommt eine totale Katastrophe heraus.

In solchen Fällen reicht manchmal ein Blick auf den Arbeitgeber, der das Zeugnis geschrieben hat. Ist es eine hochprofessionelle Personalabteilung oder ein Handwerksmeister mit 3 Gesellen oder ein Inhabergeführter Mittelständler? Der Blick hilft oft, das Zeugnis richtig einzuordnen.

Bild: Unsplash.com/ Cytonn Photography


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Mehr ArbeitsrechtArbeitsunfähigkeitsbescheinigungArbeitnehmerüberlassungArbeitsverweigerungArbeitsrecht im Kfz-GewerbeAbwicklungsvertragDrei-Wochen-FristArbeitsunfähigkeitRechtsbeistand Arbeitsrecht HamburgBesonderheit HeimarbeitLebensanwaltSperrzeit ALG IAnhörung des BetriebsratsArbeitnehmer Zeugnis


Auch interessant:

Die geheimen Zeugnis-Codes

Immer wieder hören und lesen wir von geheimen Zeugnis-Codes. Mandanten kommen zu uns mit einem an sich ordentlichen Zeugnis und haben im Internet gelesen, dass die eine oder andere Formulierung angeblich nach dem geheimen Zeugnis-Code bedeuten würde, dieser Mitarbeiter ist ein Arschloch.

Dabei muss man verschiedene Dinge unterscheiden.

Verschiedene Arbeitgeber – Verschiedene Zeugnisse

Es gibt tatsächlich bestimmte Umschreibungen, die allgemein bekannt sind und regelmäßig genutzt werden bzw. werden. So zum Beispiel der Hinweis auf Engagement zu Gunsten der Kollegen oder der Einsatz für die Interessen der Kollegen. Dies ist ein sicherer Hinweis auf eine Betriebsratstätigkeit.

Und weil praktisch jeder diese Art von Formulierung kennt, wird sie auch nicht mehr benutzt.

Viel häufiger sind allerdings Fälle, in denen ein Arbeitgeber tatsächlich ein wirklich gutes Zeugnis ausstellen wollte und aus Versehen die eine oder andere kritische Formulierung verwendet hat…WEITERLESEN

Die geheimen Zeugnis-Codes/ Bild: Unsplash.com/ Markus Spiske


Mehr zum Thema Arbeitsrecht:  Zeugnis leitende AngestellteDatenschutzverordnungAnweisung DirektionsrechtKleinunternehmenRente wegen Minderung der Erwebstätigkeit- Kündigung fristgerechtpersonenbedingte KündigungBester Anwalt Arbeitsrecht HamburgGermanwings ArbeitsrechtNewplacementKündigung fristgerecht


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant: 

Diebstahl im Büro: Haftet der Chef?

Das Smartphone vom Schreibtisch verschwunden, das Portemonnaie plötzlich nicht mehr in der Handtasche – Diebstahl am Arbeitsplatz kommt häufiger vor als manch einer vermutet. Doch nur weil die eigenen Wertsachen im Büro verschwunden sind, haftet der Chef noch lange nicht.

Den Arbeitgeber trifft die sogenannte Fürsorgepflicht auch dahingehend, dass er dafür sorgen muss, dass das mitgebrachte Eigentum sicher verwahrt werden kann. Dafür sollten zum Beispiel abschließbare Spinde oder Rollcontainer zur Verfügung gestellt werden. Haben die Mitarbeiter aber keine Möglichkeit, ihre Habseligkeiten sicher zu verschließen, haftet der Arbeitgeber unter Umständen voll. Schließlich kann er in solchen Fällen für den Diebstahl mitverantwortlich gemacht werden….Weiterlesen

Diebstahl im Büro? / Bild: Unsplash.com/ Marina Salles


Profis bei Kündigung: Anwalt Kündigung HusumFristlose KündigungRechtsbeistand Kündigung St PauliArbeitsrecht Hamburg Bergedorf – Rechtsanwalt Nordfriesland ArbeitsrechtKündigungsfristenRechtsbeistand Kündigung RotherbaumLufthansa City LineArbeitsrrecht Pfw Aerospace


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

 

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Jetzt beraten lassen

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte