Bewerbung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Wer auf der Suche nach einem (neuen) Job ist, kommt meist nicht um sie herum: die Bewerbung. Die Bewerbung gilt nicht ohne Grund als das Aushängeschild eines Bewerbers. Erfahrenen Personalern reichen häufig nur wenige Blicke auf die Bewerbungsunterlagen, um einen tauglichen Bewerber zu identifizieren. Besonders wichtig ist es daher, durch seine Bewerbung direkt einen guten Eindruck zu hinterlassen.

In Deutschland besteht eine klassische Bewerbung aus einem Anschreiben, einem Lebenslauf, Zeugnissen und sonstigen beruflichen Referenzen. Üblich ist zudem, der Bewerbung ein Bewerbungsfoto beizufügen. Von Bewerbern darf jedoch nicht zwingend verlangt werden, dass der Bewerbung ein Foto beigefügt wird. Vermehrt kommt es vor, dass die Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg, insbesondere per E-Mail, eingereicht werden. Einige Unternehmen erwarten zum Beispiel eine Bewerbung über ein Online-Formular. In diesem Fall werden die Unterlagen direkt auf die Bewerbungsplattform hochgeladen. Die klassischen Bewerbungsmappe ist heutzutage eher eine Seltenheit.

Um sich in einer Bewerbung von seiner besten Seiten zu präsentieren, gibt es verschiedene Arten. Am gängigsten ist es, sich in der Bewerbung konkret auf ein Stellenangebot zu beziehen. Aber auch wenn Unternehmen keine offenen Stellen anzubieten haben, ist eine Bewerbung als Initiativbewerbung denkbar. Manche Arbeitgeber erwarten zunächst eine Kurzbewerbung von potenziellen Angestellten. Diese bestehen meist lediglich aus einem Anschreiben und einem Lebenslauf. Hat der Bewerber durch die Kurzbewerbung das Interesse des Personalers erweckt, werden die weiteren üblichen Unterlagen nachgefordert.

Unterschiedliche Stellen erfordern zudem unterschiedliche Inhalte der Bewerbung. So leuchtet es ein, dass man in einer Bewerbung um eine Ausbildungsstelle nicht allzu sehr mit einer bereits erworbenen Berufserfahrung punkten kann. In einer Bewerbung um ein Praktikum sollte beispielsweise auch deutlich gemacht werden, auf welchem Grund man einen Einblick in die bestimmte Tätigkeit erhalten möchte. Bewirbt man sich innerhalb des Unternehmens auf eine interne Stellenausschreibung, sollte zum Beispiel auch erwähnt werden, was man sich von dem Positionswechsel erhofft.

Idealerweise schafft man es, bereits mit dem ersten Satz der Bewerbung das Interesse des Personalers zu wecken. Es empfiehlt sich daher, das Bewerbungsschreiben direkt mit seinen Stärken zu beginnen und die eigene Motivation darzustellen. Geschickte Bewerber beziehen sich dabei auch konkret auf die in der Stellenausschreibung genannten Anforderungen. Generell zählt jedoch: Qualität statt Quantität. Verzichtet werden sollte daher auf unnütze Informationen. Potenzielle Arbeitgeber sehen es gerne, wenn man sich auf die bisherigen Highlights der eigenen Karrieren beschränken kann – dies zeugt zugleich auch von der Fähigkeit zur richtigen Schwerpunktsetzung. Im Bewerbungsverfahren ist die Einladung ins Bewerbungsgespräch imm er ein Erfolg.

Schließlich sollte in einer gute Bewerbung auch aufgezeigt werden, wie das Unternehmen durch eine Anstellung profitieren kann. Kann man die Erwartungen des Arbeitgebers mit den eigenen Fähigkeiten und Stärken verknüpfen, kann nicht mehr viel schief gehen.

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Bewerbung/ Bild Unsplash.com


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Trotz Diskriminierung: Anonyme Bewerbungen unbeliebt

Diskriminierungen im Auswahlverfahren könnten durch anonymisierte Bewerbungen vermieden werden – wenn man sie denn nutzen würde. Weder Unternehmen noch Bewerber halten laut einer Umfrage viel von der namenlosen Vorstellung.

Deutschland hinkt hinterher: Anonyme Bewerbungen, die keine Rückschlüsse auf Alter, Herkunft oder Geschlecht des Bewerbers zulassen, sind in vielen Ländern bereits Gang und Gäbe. Hierzulande sind die Vorteile des anonymisierten Bewerbungsverfahrens noch nicht angekommen.

Eine Studie der Universität Bamberg bestätigte kürzlich, dass nur 5,7 Prozent der insgesamt 250 befragten Unternehmen mehr Vor- als Nachteile in der anonymen Bewerbung sehen. Bei den Bewerbern war die Zustimmung etwas größer. Immerhin 27,5 Prozent halten es für vorteilhaft, sich anonymisiert zu bewerben.

Deutliche Ergebnisse bei UmfrageWEITERLESEN


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Steuer bei Abfindung vermeiden

Die Frage, ob Abfindungen versteuert werden müssen, bekommen wir immer wieder gestellt. Und immer noch spukt in den Köpfen vieler Betroffener die Idee herum, eine vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung könne steuerfrei vereinnahmt werden. Diese mit Übergangsregelungen bis Ende 2007 geltende Regelung existiert nicht mehr. Jede Abfindung ist zunächst einmal in vollem Umfang steuerpflichtiges Einkommen. Weiterlesen

Steuer bei Abfindung vermeiden/ Bild: Pöppel Rechtsanwälte

Steuer bei Abfindung vermeiden/ Bild: Pöppel Rechtsanwälte


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Überstunden abbummeln

Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. ..Weiterlesen

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Überstunden abbummeln/ Bild: Unsplash.com


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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.

Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.

Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen „kippen“.

Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.

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Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?

Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN

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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?/ Bid: Unssplash.com


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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung

Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.

Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.

Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?

Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN

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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung/ Bild: Unsplash.com


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Verdachtskündigung

Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN

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Verdachtskündigung/ Bild: Unsplash.com


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 Whistleblowing

Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen.  Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen

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Bild: unsplash.com/ Javardh


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Elternzeit verkürzen 

Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen

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Profis zum Kündigungsschutz Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in HusumRechtsanwalt für Kündigungsschutz in HusumRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EilbekRechtsanwalt für Arbeitsrecht in EimsbüttelRechtsbeistand bei Kündigung in WilhelmsburgAnwalt für Kündigungsschutz in BergedorfSpezialist für Kündigung in HamburgBester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg


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