Schwerbehinderung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Rechte und Schutz bei Schwerbehinderung im Arbeitsrecht

Schwerbehinderte Menschen genießen im Arbeitsrecht besonderen Schutz. Arbeitgeber müssen ihre Fürsorgepflichten ernst nehmen, und Arbeitnehmer haben Anspruch auf spezielle Rechte, die ihnen den Arbeitsalltag erleichtern sollen. Die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der Durchsetzung dieser Rechte und berät Sie umfassend in allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung.

Wie Anwälte bei Schwerbehinderung unterstützen können

Klärung rechtlicher Fragen zu Kündigung und Einstellung
Schwerbehinderte Arbeitnehmer stehen unter besonderem Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn das Integrationsamt zustimmt. Ein Anwalt hilft Ihnen, diese Rechte zu verstehen und bei Bedarf durchzusetzen. Arbeitgeber können sich ebenfalls rechtlich beraten lassen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält eine Kündigung, ohne dass das Integrationsamt eingeschaltet wurde. Ein Anwalt setzt die Rücknahme der Kündigung durch.

Durchsetzung von Ansprüchen schwerbehinderter Arbeitnehmer
Zusatzurlaub, angemessene Arbeitszeiten oder ein behindertengerecht gestalteter Arbeitsplatz gehören zu den Ansprüchen schwerbehinderter Arbeitnehmer. Ein Anwalt prüft, ob diese Rechte eingehalten werden, und setzt sie notfalls vor Gericht durch.
Beispiel: Ein Mitarbeiter fordert seinen gesetzlichen Zusatzurlaub ein, nachdem sein Arbeitgeber diesen verweigert hat.

Typische Konflikte im Zusammenhang mit Schwerbehinderung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer geraten oft in Streit, wenn es um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben geht. Ein Anwalt kann Konflikte schlichten und für klare Regelungen sorgen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer klagt auf eine behindertengerechte Umgestaltung seines Arbeitsplatzes, die der Arbeitgeber nicht bereit ist umzusetzen.


Die Rolle des Fachanwalts für Arbeitsrecht

Warum ein Fachanwalt die richtige Wahl ist
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist auf die komplexen Regelungen rund um Schwerbehinderung spezialisiert. Er kennt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern genau und hilft Ihnen, diese effektiv durchzusetzen.

Fachliche Kompetenz im Arbeitsrecht
Ob Beratung, Verhandlungen oder die Vertretung vor dem Integrationsamt – ein Fachanwalt bietet umfassende Unterstützung und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.


Arbeitsrecht allgemein: Schwerbehinderung und Schutzvorschriften

Definition der Schwerbehinderung und rechtliche Grundlagen
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % festgestellt wurde. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben besondere Rechte, die im Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt sind. Dazu gehören Zusatzurlaub, Schutz vor Überstunden und eine behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung.

Besonderer Kündigungsschutz
Schwerbehinderte Arbeitnehmer dürfen nur gekündigt werden, wenn das Integrationsamt zustimmt. Dieses prüft, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist und ob die Interessen des Arbeitnehmers ausreichend berücksichtigt wurden.


Pöppel Rechtsanwälte – Ihre Experten im Arbeitsrecht

Über die Kanzlei
Die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und bietet schwerbehinderten Arbeitnehmern umfassende Beratung und Unterstützung. Wir kennen die Herausforderungen, denen Sie begegnen, und setzen uns für Ihre Rechte ein.

Warum Pöppel Rechtsanwälte?
Mit Empathie und Expertise helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ob Beratung oder Vertretung vor Gericht – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


Fallbeispiele aus der Praxis

  • Zustimmung des Integrationsamtes bei Kündigung: Ein schwerbehinderter Mitarbeiter wird ohne Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt. Das Gericht erklärt die Kündigung für unwirksam.
  • Konflikt um die behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes: Ein Arbeitgeber wird verpflichtet, den Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Mitarbeiters an dessen Bedürfnisse anzupassen.
  • Durchsetzung von Zusatzurlaub: Ein Arbeitnehmer klagt erfolgreich auf seinen gesetzlichen Zusatzurlaub, nachdem dieser vom Arbeitgeber verweigert wurde.
  • Arbeitgeber zahlt keine Ausgleichsabgabe: Ein Mitarbeiter macht geltend, dass sein Arbeitgeber keine schwerbehinderten Menschen einstellt und die Ausgleichsabgabe vermeidet.
  • Ablehnung einer Einstellung wegen Schwerbehinderung: Ein Bewerber klagt auf Schadensersatz, nachdem ihm eine Stelle aufgrund seiner Schwerbehinderung verweigert wurde.

FAQ: Häufige Fragen zur Schwerbehinderung im Arbeitsrecht

Was gilt als Schwerbehinderung und wie wird sie festgestellt?

  1. Definition: Eine Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % vor. Dieser wird durch das Versorgungsamt festgestellt.
  2. Verfahren: Betroffene müssen einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung stellen. Das Versorgungsamt prüft die medizinischen Unterlagen und entscheidet.
  3. Besonderheiten: Personen mit einem Grad der Behinderung zwischen 30 % und 50 % können unter bestimmten Bedingungen gleichgestellt werden.

Welche besonderen Rechte haben schwerbehinderte Arbeitnehmer?

  1. Zusatzurlaub: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
  2. Arbeitszeitregelungen: Sie dürfen nicht ohne Zustimmung Überstunden leisten und können unter bestimmten Voraussetzungen flexible Arbeitszeiten beantragen.
  3. Schutz vor Diskriminierung: Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind vor Benachteiligung am Arbeitsplatz geschützt.

Wann darf einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gekündigt werden?

  1. Zustimmung des Integrationsamtes: Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes zulässig.
  2. Anhörung des Betriebsrats: In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser vor der Kündigung angehört werden.
  3. Rechtsmittel: Betroffene können Kündigungsschutzklage erheben, wenn sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind.

Was ist die Ausgleichsabgabe und wann muss sie gezahlt werden?

  1. Pflichtquote: Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen 5 % der Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen.
  2. Abgabe: Wird die Quote nicht erfüllt, muss der Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe zahlen.
  3. Höhe: Die Abgabe richtet sich nach der Zahl der nicht besetzten Pflichtarbeitsplätze und beträgt bis zu 360 € monatlich pro unbesetzter Stelle.

Wie können schwerbehinderte Arbeitnehmer ihre Rechte durchsetzen?

  1. Beratung durch einen Anwalt: Ein Fachanwalt kann die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer prüfen und durchsetzen.
  2. Klage vor dem Arbeitsgericht: Bei Streitigkeiten über Kündigungen, Zusatzurlaub oder Diskriminierung können Betroffene klagen.
  3. Kontakt mit dem Integrationsamt: Das Integrationsamt bietet Unterstützung und vermittelt bei Konflikten mit dem Arbeitgeber.

Der rechtliche Schutz schwerbehinderter Menschen ist ein komplexes Thema, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Häufig tauchen Fragen zu den besonderen Rechten, Pflichten und Verfahren auf, die bei Schwerbehinderung gelten. Im Folgenden beantworten wir diese Fragen ausführlich und bieten Ihnen eine klare Orientierungshilfe.

Was gilt als Schwerbehinderung und wie wird sie festgestellt?

  1. Definition der Schwerbehinderung
    Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % festgestellt wurde. Der GdB drückt aus, wie stark die körperliche, geistige oder seelische Gesundheit beeinträchtigt ist. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 bewertet. Nur bei einem GdB von 50 oder mehr gilt eine Person als schwerbehindert.
    Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem GdB von 60 gilt offiziell als schwerbehindert und hat Anspruch auf besonderen arbeitsrechtlichen Schutz.
  2. Verfahren zur Feststellung
    Der GdB wird durch das zuständige Versorgungsamt oder die Behörde festgestellt. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, dem medizinische Nachweise wie Arztberichte beigefügt werden. Die Behörde prüft diese Unterlagen und entscheidet über den GdB. Die Betroffenen erhalten daraufhin einen Schwerbehindertenausweis.
    Beispiel: Ein Arbeitnehmer reicht ein Attest seines Arztes ein, das eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität bescheinigt. Das Versorgungsamt stellt daraufhin einen GdB von 50 fest.
  3. Besonderheiten bei Gleichstellung
    Personen mit einem GdB von 30 oder 40 können unter bestimmten Voraussetzungen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies gilt, wenn sie wegen ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz finden können. Die Gleichstellung erfolgt auf Antrag bei der Agentur für Arbeit und bietet Schutz vor Kündigung.
    Beispiel: Ein Bewerber mit einem GdB von 30 wird gleichgestellt, da er ohne diesen Status erhebliche Nachteile bei der Arbeitsplatzsuche hat.

Welche besonderen Rechte haben schwerbehinderte Arbeitnehmer?

  1. Zusatzurlaub
    Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer regulären Fünf-Tage-Woche. Der Zusatzurlaub ist gesetzlich garantiert und kann nicht durch vertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen werden.
    Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 30 regulären Urlaubstagen hat als schwerbehinderte Person Anspruch auf insgesamt 35 Tage Urlaub pro Jahr.
  2. Arbeitszeitregelungen
    Schwerbehinderte Arbeitnehmer dürfen nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung Überstunden leisten. Außerdem können sie flexible Arbeitszeiten oder eine Verkürzung der Arbeitszeit beantragen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
    Beispiel: Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin beantragt aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine Reduzierung ihrer Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden.
  3. Schutz vor Diskriminierung
    Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt. Arbeitgeber dürfen keine diskriminierenden Maßnahmen ergreifen, beispielsweise bei Beförderungen oder Gehaltserhöhungen. Verstöße können vor dem Arbeitsgericht angefochten werden.
    Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird bei einer Beförderung übergangen, obwohl er die gleichen Qualifikationen wie seine Kollegen hat. Er klagt erfolgreich auf Gleichbehandlung.

Wann darf einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gekündigt werden?

  1. Zustimmung des Integrationsamtes
    Eine Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes möglich. Das Amt prüft, ob die Kündigung gerechtfertigt ist und ob die Interessen des Arbeitnehmers ausreichend berücksichtigt wurden. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.
    Beispiel: Ein Arbeitgeber kündigt einem schwerbehinderten Mitarbeiter ohne Zustimmung des Integrationsamtes. Der Mitarbeiter erhebt Klage, und die Kündigung wird für ungültig erklärt.
  2. Anhörung des Betriebsrats
    In Betrieben mit einem Betriebsrat muss dieser vor der Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters angehört werden. Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn er die Kündigung für ungerechtfertigt hält.
    Beispiel: Der Betriebsrat lehnt eine Kündigung ab, da der Arbeitgeber keinen ausreichenden Grund vorgelegt hat.
  3. Rechtsmittel gegen die Kündigung
    Schwerbehinderte Arbeitnehmer können gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht klagen. Dabei können sie die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen, um ihre Rechte durchzusetzen.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter erhebt Kündigungsschutzklage und erreicht, dass er weiterbeschäftigt wird oder eine Abfindung erhält.

Was ist die Ausgleichsabgabe und wann muss sie gezahlt werden?

  1. Pflichtquote für Arbeitgeber
    Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, 5 % dieser Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Quote nicht erfüllt, müssen sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zahlen.
    Beispiel: Ein Unternehmen mit 100 Arbeitsplätzen stellt nur drei schwerbehinderte Mitarbeiter ein. Es muss für zwei unbesetzte Pflichtarbeitsplätze eine Ausgleichsabgabe zahlen.
  2. Höhe der Ausgleichsabgabe
    Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Zahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze. Sie beträgt bis zu 360 € pro Monat und unbesetztem Arbeitsplatz. Diese Mittel fließen in Maßnahmen zur Förderung schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt.
    Beispiel: Ein Arbeitgeber zahlt jährlich 8.640 € Ausgleichsabgabe, da er vier Pflichtarbeitsplätze nicht besetzt hat.
  3. Vermeidung der Abgabe
    Arbeitgeber können die Ausgleichsabgabe vermeiden, indem sie schwerbehinderte Menschen einstellen oder sich an Projekten zur Integration beteiligen. Dies wird oft durch finanzielle Anreize und Förderprogramme unterstützt.
    Beispiel: Ein Unternehmen stellt zwei schwerbehinderte Mitarbeiter ein und spart dadurch 7.200 € pro Jahr an Ausgleichsabgabe.

Wie können schwerbehinderte Arbeitnehmer ihre Rechte durchsetzen?

  1. Beratung durch einen Anwalt
    Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer prüfen und sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Dies gilt insbesondere bei Konflikten mit dem Arbeitgeber oder bei der Beantragung von Zusatzleistungen.
    Beispiel: Ein Anwalt hilft einem Mitarbeiter, seinen Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz durchzusetzen.
  2. Klage vor dem Arbeitsgericht
    Bei Streitigkeiten über Kündigungen, Zusatzurlaub oder Diskriminierung können schwerbehinderte Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Ein Fachanwalt unterstützt sie dabei, ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen.
    Beispiel: Ein Arbeitnehmer klagt erfolgreich auf Schadensersatz wegen Diskriminierung bei einer Beförderung.
  3. Kontakt mit dem Integrationsamt
    Das Integrationsamt bietet Unterstützung und Vermittlung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber. Es kann auch bei der Durchsetzung von Rechten wie Zusatzurlaub oder Arbeitsplatzanpassungen helfen.
    Beispiel: Ein Mitarbeiter wendet sich an das Integrationsamt, um eine unrechtmäßige Kündigung zu verhindern.