Krankengeld

Geldersatz der Krankenkassen bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dies erfolgt immer dann, wenn ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig an derselben Krankheit erkrankt ist. Das Krankengeld liegt praktisch bei etwa 60 % des üblichen netto Einkommen.

Für die betroffenen Arbeitnehmer bedeutet das abrutschen in das Krankengeld einen erheblichen Verlust einkommen, der oft zu erheblicher wirtschaftlicher Not führt. Der Wegfall von rund 40% des Einkommens ist ohne Rücklagen oft nicht zu verkraften.

Wichtig für Führungskräfte und Leitende ist, dass das Krankengeld auf 60% des Bruttolohns nach der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt ist. Wer also z.B. ein Bruttoeinkommen von 7.000 Euro im Monat hat, fällt im Krankengeldbezug auf knapp die Hälfte seines üblichen Einkommens zurück. Hier ist eine Krankentagegeldversicherung dringend zu empfehlen.

Das Krankengeld wird für die Dauer von eineinhalb Jahren andauernde Erkrankung gezahlt. Danach erfolgt die so genannte aus Steuerung des Versicherten und es gibt im Anschluss bei andauernder Erkrankungszahlungen durch die Bundesagentur für Arbeit in Form des Arbeitslosengeldes I.


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