Bundesrepublik Deutschland im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Der Begriff „Bundesrepublik Deutschland“ ist der offizielle Name für den Staat Deutschland. Der Wortteil „Bund“ bedeutet dabei, dass Deutschland aus mehreren Ländern, den Bundesländern besteht. Das Wort „Republik“ zeigt, dass in Deutschland kein König herrscht, sondern dass die Staatsmacht vom Volk ausgeht, welches durch Wahlen und Abstimmungen entscheidet. Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) besteht aus 16 Ländern und ist ein freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Sie wurde am 23.05.1949 gegründet.
Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist umfassend und reicht sehr weit zurück. Archäologische Funde belegen, dass vor bereits 500.000 Jahren Siedlungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu finden waren. In der Antike wurde die lateinische Bezeichnung „Germania“ für das Siedlungsgebiet der Germanen geschaffen. Der erste einheitlich deutsche Nationalstaat wurde 1871 mit dem Deutschen Kaiserreich gegründet. Zuvor war das Gebiet zwischen dem Rheinbund, dem Deutschen Bund und dem Norddeutschen Bund aufgeteilt. Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wurde im Jahr 1918 die demokratische Weimarer Republik ausgerufen, welche nur bis 1933 Bestand hatte. Die anschließende nationalsozialistische Diktatur ist aufgrund der politischen und rassistischen Verfolgung und systematischen Ermordung von sechs Millionen Juden das dunkelste Kapitel der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Der während der Diktatur herrschende Zweite Weltkrieg führte zum Untergang der nationalsozialistischen Herrschaft. Es folgten vier Jahre der Besetzung des Gebietes durch die alliierten Kräfte, welche schließlich die Teilung Deutschlands bewirkten.
Der westliche Teilstaat wurde als Demokratie am 23.05.1949 gegründet und trägt seither den Namen „Bundesrepublik Deutschland“. Das östliche Teilgebiet wurde als sozialistische „Deutsche Demokratische Republik“ wenige Monate später unter sowjetischer Vormachtstellung gegründet. Beide Landesteile wurde am 03.10.1990 schließlich wiedervereint. Seither besteht die Bundesrepublik Deutschland in ihrer heutigen Form.
In staatsrechtlicher Hinsicht ist die BRD identisch mit dem Deutschen Reich und seinem Vorläufer, dem Norddeutschen Bund. Die jeweiligen Verfassungen der unterschiedlichen Staaten geben Aufschluss darüber, dass das Selbstverständnis des Staates bereits damals dem der heutigen Bundesrepublik entspricht. Die jetzige Verfassung, das Grundgesetz, wurde mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949 verkündet und ist am Folgetag in Kraft getreten.
Das Grundgesetz legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat ist. Diese Regelung ist durch die sogenannte Ewigkeitsklausel abgesichert. Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland ist die parlamentarische Demokratie. Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident, welcher hauptsächlich repräsentative Aufgaben wahrnimmt. Dem Bundespräsidenten folgen in der Rangfolge der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und schließlich der Präsident des Bundesrates.
Die Bundesrepublik Deutschland ist föderativ organisiert und als Staat nach dem Bundesstaatsprinzip aufgebaut. Dies bedeutet, dass die BRD aus Teilstaaten besteht (den Bundesländern ), die selbst bestimmte staatsrechtliche Kompetenzen ausüben. Diese Kompetenzen sind im Grundgesetz aufgelistet. Das politische System gliedert sich damit in zwei Ebenen: die Bundesebene und die Länderebene. Auf jeder Ebene sind eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt) zu finden. Auf Bundesebene beispielsweise wird die Exekutive durch die Bundesregierung gebildet, die aktuell von der Bundeskanzlerin geleitet wird. Auf Länderebene sind die jeweiligen Landesminister bzw. Senatoren Mitglieder der Exekutive. Die Parlamente auf Landesebene sind die Landtage, Bürgerschaften bzw. das Abgeordnetenhaus in Berlin.
Die Bundesländer wiederum haben eigene Länderverfassungen und bestimmen selbstständig ihre staatliche Organisation. Auch wenn die Bundesländer grundsätzlich Staatsqualität aufweisen, sind sie völkerrechtlich nur handlungsfähig, wenn die Bundesregierung zustimmt. Die Bundesrepublik Deutschland wird als Gesamtstaat nach außen hin nämlich vom Bund vertreten.
Die Gesetzgebungsorgane der Bundesrepublik Deutschland sind der Deutsche Bundestag und der Bundesrat. Gesetze, deren Zuständigkeitsbereich beim Bund liegt (Bundesgesetze), werden vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen. Sie werden dann wirksam, wenn der Bundesrat keinen Einspruch eingelegt oder zugestellt hat. Gesetze, für deren Erlass die Länder zuständig sind (Landesgesetze), werden in den jeweiligen Landesparlamenten entschieden. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit zur Gesetzgebung bei den Bundesländern, sofern die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes nicht im Grundgesetz festgelegt wurde.
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