Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dies erfolgt immer dann, wenn ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig an derselben Krankheit erkrankt ist. Das Krankengeld liegt praktisch bei etwa 60 % des üblichen netto Einkommen.
Für die betroffenen Arbeitnehmer bedeutet das abrutschen in das Krankengeld einen erheblichen Verlust einkommen, der oft zu erheblicher wirtschaftlicher Not führt. Der Wegfall von rund 40% des Einkommens ist ohne Rücklagen oft nicht zu verkraften.
Wichtig für Führungskräfte und Leitende ist, dass das Krankengeld auf 60% des Bruttolohns nach der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt ist. Wer also z.B. ein Bruttoeinkommen von 7.000 Euro im Monat hat, fällt im Krankengeldbezug auf knapp die Hälfte seines üblichen Einkommens zurück. Hier ist eine Krankentagegeldversicherung dringend zu empfehlen.
Das Krankengeld wird für die Dauer von eineinhalb Jahren andauernde Erkrankung gezahlt. Danach erfolgt die so genannte aus Steuerung des Versicherten und es gibt im Anschluss bei andauernder Erkrankungszahlungen durch die Bundesagentur für Arbeit in Form des Arbeitslosengeldes I.
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Betriebsgeheimnis
Streitigkeiten rund um Betriebsgeheimnisse sind stets heikel. Dies zeigt sich bereits daran, wie schwierig die Bestimmung einer Tatsache als Betriebsgeheimnis sein kann. Das Gesetz zieht bei der Bestimmung, wann man von einem Betriebsgeheimnis sprechen kann, keine klare Grenze.
Der Begriff wurde jedoch über die letzten Jahre durch die Rechtsbesprechung vom Bundesverfassungsgericht und anderen hohen Bundesgerichten maßgeblich bestimmt. Bei einem Betriebsgeheimnis handelt es sich demnach um einen Fakt, der von der Unternehmensleistung bewusst geheim gehalten wird und von dem nur wenige befugte Mitarbeiter wissen.
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Befristung endet während der Krankheit – Was tun?
Wenn ein Arbeitsverhältnis wegen Befristung endet, ist das wichtigste (neben einem neuen Job), sich rechtzeitig (3 Monate vor dem Ende) bei der Agentur für Arbeit zu melden. Wer aber Krank ist, muss mehr beachten!
Hier die Anfrage, die uns zu diesem Thema erreichte uns Mitte Januar 2022:
Liebes Team!
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag seit dem 1.2.2021 bis zum 31.1.2022.
Am 5.01.2022 wurde ich krank und liege seitdem im Krankenhaus. Heute erhielt ich einen Anruf, das mein Arbeitsvertrag – anders als mündlich vom Chef zugesichert – nicht verlängert wird.
Wer zahlt jetzt das Krankengeld bzw. die Lohnfortzahlung ab dem 01 .02.2022? …WEITERLESEN
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Verfällt Urlaub bei langer Krankheit?
Nicht alle Krankheiten lassen sich schnell auskurieren. So kann es durchaus vorkommen, dass Arbeitnehmer über Wochen, Monate oder sogar Jahre arbeitsunfähig sind. Viele Arbeitnehmer machen sich in dieser Zeit Gedanken über ihre Urlaubsansprüche, schließlich kann der Urlaub auf Grund der Erkrankung nicht genommen werden.
Urlaubsansprüche verfallen nicht einfach
Grundsätzlich verfallen Urlaubsansprüche durch eine längere Krankheit nicht einfach.
Denn der Erholungsurlaub hat im deutschen Arbeitsrecht einen sehr hohen Stellenwert.
Deswegen haben die Richter am Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht dadurch abgetan werden kann, dass der Mitarbeiter das ganze Jahr erkrankt war….WEITERLESEN
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